Bayerisches Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig
Onlinedurchsuchungen, Überwachungen, V-Leute: Wie weit dürfen Nachrichtendienste gehen? Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass das Bayerische Verfassungsschutzgesetz in manchen Punkten gegen Grundrechte verstößt.
[...] Am Beispiel Bayerns hat das Gericht in einem großen Verfahren ausgelotet, was Verfassungsschützer dürfen und was zu weit geht. Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz erlaubt tiefere Eingriffe in die Grundrechte der Überwachten als in anderen Bundesländern, etwa: Den privaten Wohnraum abhören, Computer mit Staatstrojanern durchsuchen, Handys orten, jemand für längere Zeit auch mit V-Leuten beobachten.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Klage koordiniert hat, sieht etliche Grundrechte verletzt; das soll nicht bundesweit Schule machen.
Nun teilte das Gericht mit, »dass mehrere Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil die dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz darin eingeräumten Befugnisse teilweise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, teilweise in seiner Ausprägung als Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, teilweise gegen das Fernmeldegeheimnis und teilweise gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen.«[...]
[Der bayerische Innen-] Minister Herrmann verteidigte die Reform, die der Landtag damals allein mit CSU-Stimmen beschlossen hatte: Bayern habe damit auch auf mehrere Urteile aus Karlsruhe reagiert. Nach der Mordserie des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) habe außerdem Einigkeit bestanden, dass der Austausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei verbessert werden müsse.[...]
Ja gut. Im Kampf gegen die rechten Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung muss man halt auch mal etwas härtere Bandagen anlegen. Wo gehobelt wird...
[...] Verfassungsbeschwerde erheben kann nur, wer »selbst, gegenwärtig und unmittelbar« in eigenen Rechten betroffen ist. Als Kläger hat die GFF deshalb drei Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) gewonnen, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht als »linksextremistisch beeinflusste Organisation« erwähnt wurde.
...fallen im Freistaat Bayern allerdings bevorzugt linke Späne.