Beiträge von Marner

    Lest das Buch vorher. Ich hatte den Film mit Spannung erwartet weil er auf einem der besten King Bücher basiert. Er ist okayish


    Das hat sich leider noch gesteigert:



    Lieber Tilo Polen kann allein den Artikel 5 nicht "ziehen" oder "aktivieren", dazu braucht's einstimmig oder besser gesagt von jedem einzelnen NATO-Mitgliedsstaat die Feststellung , dass es sich hier um einen Angriff laut Art. 5 handelt.

    Artikel 4 hingegen erlaubt dem Einzelstaat Beratungen einzuberufen, mag man für symbolisch halten, kann man aber auch als Vorbereitung für Art. 5 sehen wenn in diesen Beratungen dann richtung Art. 5 argumentiert wird. Wie auch immer ist es eine Maßnahme die eben ein einzelner Staat veranlassen kann.

    Stephen King könnte sich auch mal zur Ruhe setzen, da kommt schon länger nicht mehr viel.

    Die Verfilmungen waren schon immer durchwachsen, ich setze große Hoffnungen auf die Verfilmung von "The Long Walk" die im September rauskommt.

    Aber wie immer ist gutes Erwartungsmanagement der Schlüssel zum Glück...

    Mir ist das ganz recht, dass die Bergvölker hier ihren heidnischen Feiertagen fröhnen. Da kann ich mich ungestört an der hiesigen Natur erfreuen und mich danach im Gasthaus abzocken lassen (5,80 € für ein Radler, ihr habt sie nicht mehr alle).

    Katholischer wie Mariä Himmelfahrt wird's nicht mehr und beim Preis zählen wie fast immer drei Dinge: Lage Lage Lage

    Manchmal wäre aber weniger schon mehr, z.B. Touris...


    Im Falle vollständig stabilisierter Quantenzustände könnten wir hier übrigens von einer geeigneten Kryostasemethode sprechen :huh: Von 120nm auf 1,20m müsste man entsprechend "einfach nur den Laser skalieren", heißt um den faktor 10.000.000 größer machen, die Frontlinie ins Ultrahochvakuum packen (i.e. ~10-^9 mbar) ist. Das gesamtsystem mit Faserlaser braucht vermutlich auch mehr als 100W, d.h. da brauchst du für die skalierte Anlage auch schon entsprechend dicke Kabel, die du bist an die Front verlegen musst (oder die Batteriespeichertechnologie). Liebherr befindet sich in dem Scale ja immerhin schon so bei einem ppm


    Wie Liebherr erster Anbieter von emissionsfreien Minenfahrzeugen werden will | FAZ

    Also Winteroffensive der Russen stoppen wird knapp, gut dann zu Sommeroffensive 2026, dann ist die Front auch kürzer...

    Weitermachen




    Wenn wir alle sonst keine Sorgen haben isses doch gut.

    vom Modell her eher an den amerkianischen Boyscouts orientiert.

    Das kann gut sein, ich wusste nur dass die aus den Staaten kommen und gern mal engagiert beten (ein Spezl war da vor wenigen Jahrzehnten mal dabei).

    Naja, hoffen wir die bringen nicht zu viel Blut zurück nach Hause.

    Mal schauen wo deren "Heimat" ist wenn der Krieg rum is. Angeblich können die Mitglieder der Internationalen Legion die ukrainische Staatsbürgerschaft bekommen, ob das stimmt und wann sie die bekämen ist nicht ganz klar, auch nicht wie und wo dieses German Volunteer Corps mittlerweile eingegliedert ist. Sollten die da den falschen Wisch unterschreiben sind sie auf einmal nur noch Ukrainer und keine Deutschen mehr. §28 Staatsangehörigkeitsgesetz lässt grüßen:

    § 28

    (1) Ein Deutscher, der 1.auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt oder
    2.sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligt,
    verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, er würde sonst staatenlos.
    (2) Der Verlust nach Absatz 1 tritt nicht ein, 1.wenn der Deutsche noch minderjährig ist oder,
    2.im Falle des Absatzes 1 Nummer 1, wenn der Deutsche auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages zum Eintritt in die Streitkräfte oder in den bewaffneten Verband berechtigt ist.

    (3) Der Verlust ist im Falle des Absatzes 1 Nummer 2 nach § 30 Absatz 1 Satz 3 von Amts wegen festzustellen. Die Feststellung trifft bei gewöhnlichem Aufenthalt des Betroffenen im Inland die oberste Landesbehörde oder die von ihr nach Landesrecht bestimmte Behörde. Befindet sich der Betroffene noch im Ausland, findet gegen die Verlustfeststellung kein Widerspruch statt; die Klage hat keine aufschiebende Wirkung.

    Das Ganze passiert von Amts wegen, also zwingend ohne Abwägung o.ä.. Eine Genehmigung des BMVg werden wohl die wenigsten haben...

    Das ist nicht ganz richtig, die Kirchen betreiben keine Pfadfindervereine. In Deutschland hast du drei große Verbände, den Bund der Pfadfinder*innen (BdP), der interkonfessionell/sekulär ist. Den Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder VCP, der evangelisch lutherischen Kirche assoziiert ist. Und die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG) die mit der katholischen Kirche assoziiert ist. Die Verbände sind in einem Deutschen Dachverband Ring deutscher Pfadfinderverbände RPD der selbst Mitglied in den Weltverbänden WOSM (für Männer) und WAGGGS (für Frauen) ist. Der RDP ist Mitglied in beiden weil in Deutschland die Pfadfinderei nicht mehr nach Geschlechtern getrennt ist.

    Die Verbände werden nicht von den Kirchen betrieben, es gibt zumindest beim DPSG und VCP aber eine engere Kooperation in der Jugendarbeit, es werden Gruppenräume zur Verfügung gestellt und auch bei diversen Veranstalungen wird kooperiert.

    Zu den Großen in Deutschland dürften auch noch die Royal Rangers gehören, evangelikal angehaucht, wie stark hängt wohl vom örtlichen Personal ab.


    Müssen wir wieder in Paris einmarschieren und die von den Nazis befreien oder was?


    Ja, das ist wirklich der echte Botschafter der USA in Israel.


    Gibt ja lustige Vorbilder wie die Malteser oder den Heiligen Stuhl die ohne Territorium als Völkerrechtssubjekt existieren, man muss sich nur entscheiden ob man den Präsidenten der Autonomiebehörde (analog zum Hl. Stuhl) oder lieber PLO/Fatah/Hamas als "souveränen Ritterorden der Palis" haben möchte...

    Drohnensteuerung via Ramstein jetzt mit Gütesiegel des BVerfG.



    Zwei Jemeniten wollten vor deutschen Gerichten verhindern, dass US-Drohneneinsätze über die Ramstein Airbase laufen. In Karlsruhe scheitern sie damit. Das BVerfG sieht im konkreten Fall keine extraterritoriale Schutzplicht Deutschlands.


    Die große Überraschung am Dienstag blieb aus: Zwei Jemeniten scheiterten am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Versuch, die Einbeziehung der US Airbase im rheinland-pfälzischen Ramstein ins amerikanische Drohnenprogramm im Jemen zu stoppen. Der Zweite Senat wies die Verfassungsbeschwerde der beiden Neffen eines 2012 durch eine US-Drohne getöteten Geistlichen als unbegründet zurück. Zwar könne sich aus den Grundrechten eine Schutzpflicht der Bundesregierung gegenüber ausländischen Zivilisten ergeben. Im konkreten Fall jedoch lägen die Voraussetzungen für eine extraterritoriale Schutzpflicht nicht vor (Urt. v. 15.07.2025, Az. 2 BvR 508/21).

    Lawfare ins Leere geführt.