Beiträge von Pille

    Ich ergänze das zitat um das Wort genug.

    "solange man es oft genug wiederholt".


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    "Die Entscheidung ist ein scharfer Eingriff in die Verhandlungsfreiheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und offenbart die Absurdität des Entgelttransparenzgesetzes", erklärte der Präsident der Familienunternehmer, Reinhold von Eben-Worlée.

    Weitere Funktionen und Mitgliedschaften:

    • Präsident Die Familienunternehmer e.V., Berlin
    • Schatzmeister und Präsidiumsmitglied im VCI Frankfurt
    • Vorstandsmitglied des VCI Landesverbandes Nord
    • Vorstandsmitglied der „Studien- und Fördergesellschaft der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft e.V.“
    • Vizepräsident der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.V. (UV Nord)
    • Vizepräsident des Hamburger Übersee-Clubs e.V.
    • Vorstandsmitglied der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e.V.

    Funktionen in mehreren Vereinen ohne wirtschaftliches Interesse... das hat so gar keinen faden Beigeschmack.

    Das mit dem quantitativen Kriterium (ab 3.000 wohnungen) als Hinderungsgrund ist doch Kokolores und auch nur eine faule Ausrede.


    Es gibt wahrscheibich tausende von Verordnungen und Gesetzen in Deutschland und in der EU, die sich an irgendwelchen Grenzwerten festmachen die einfach politisch festgelegt wurden. Warum ist das Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h und nicht 49 oder 52? Warum darf man erst mit 18 harten Alkohol trinken und nicht schon mit 17 oder erst mit 19? Warum muss man ab 9.985,- EUR Jahreseinkommen Einkommensteuer zahlen, aber bis 9.984,- nicht?


    Wenn man sich bei jedem Gesetz vorher so dermaßen in die Hosen scheissen würde, wie bei einem, das sich an einer heiligen Kuh der internationalen Vermögensverwalter vergehen will, dann bräuchte man eigentlich gar keine Parlamente mehr, sondern könnte einfach alles von Juristen und Technokraten entscheiden lassen.

    Ja korrekt, das ist schlecht agumentiert und bin ich voll drauf reingefallen. Es war aber noch viel mehr in Ihrer Aussage.

    Zitat

    Ich persönlich als Juristin und Rechtspolitikerin bin bislang nicht der Auffassung, dass eine Enteignung oder Vergesellschaftung der richtige Weg ist...

    und ihre Signalisation bereit zu sein den Volksentscheid trotz ihrer Ablehnenden Haltung umzusetzen, wenn man sich sicher sein kann, dass es nicht zu einem Mietendeckel 2.0 Desaster wird. Wobei ohne die Klage von CDU und FDP, wäre der Mietendeckel nicht gestoppt worden.

    Mir ist wichtig die Ablehnung eines Bürgerentscheids sollte nicht wegignoriert werden und Faru Vandrey hat in meinen Augen als einzige Gegnerin eine akzeptable Begündung für ihre Haltung geliefert.

    Petra Vandrey, Bündnis 90 | Die Grünen:


    Ich würde gern mehr von ihr hören, auch zu welchen Ergebnissen Ihrer Einschätzung nach die Expertenkommision gelangen kann.


    Gegner der Umsetzung des Volksentscheids haben scheinbar zu einem großen Teil nicht auf die Frage geantwortet:

    Zitat

    Werden sie sich als Abgeordnete*r dafür einsetzen, dass ein Gesetz zur Vergesellschaftung großer profitorientierter Immobilienkonzerne geschrieben wird, wenn die Kommission eine Umsetzungsperspektive aufzeigt?

    Firmen wie die „Deutsche Wohnen" und andere können Unterfirmen gründen, ihren Bestand an Wohnungen aufteilen, wodurch nicht mal klar wird, ob überhaupt jemand enteignet wird.

    ..

    Bei so vielen Fragen und Möglichkeiten halte ich es für gut, dass sich eine Expertenkommission mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Diese hält in ihren Zwischenbericht die Enteignung großer Immobilienkonzerne für möglich. Doch auch wenn dieses Gremium Berlin die Landeskompetenz als auch die Finanzierbarkeit eines solchen Schrittes zutraut, halte ich eine Enteignung mit den genannten Folgen unter den aktuellen Bedingungen für leichtfertig: gerade jetzt, da der Senat Entlastungspakete für die Bevölkerung auf den Weg bringt und auf noch unbestimmte Zeit finanzieren muss.


    Ich hatte den Volksentscheid abgelehnt und würde mich als Abgeordnete nicht für das Verabschieden eines Vergesellschaftungsgesetzes einsetzen. Ich würde mich für andere Maßnahmen einsetzen, die ich für geeigneter halte, und 2021 schon dargelegt hatte, darunter gemeinwohlorientiertes Bauen mit hoher Quote an Sozialwohnungen, Fördern des Wohnungstausches, Fördern von Wohngemeinschaften von Alt und Jung uvm.

    Orkan trennt sich hoffentlich von dem Verfasser der Antwort.


    Über die Art und Weise Ihrer Fragestellungen und den fordernden Ton sind wir allerdings etwas verwundert.
    ..
    Wir bedauern, dass Sie an einer solchen inhaltlichen Stellungnahme von Herrn Özdemir kein Interesse haben.

    Ich habe keine Ahnung, was an der Fragestellung einen fordernden Ton ausdrückt. Wenn man mit nein antwortet , kann und sollte man es als Volksvertreter auch begründen.



    Edit (is irgendwie durchgerutscht):

    Diese Frage ist für mich derzeit unmöglich mit Ja oder Nein zu beantworten. Ich bin auch nicht damit einverstanden, mich jetzt auf ein Ja oder Nein festlegen zu lassen. Das wäre nicht korrekt, da es meine Auffassung nicht wiedergeben würde. Ich persönlich als Juristin und Rechtspolitikerin bin bislang nicht der Auffassung, dass eine Enteignung oder Vergesellschaftung der richtige Weg ist, um den Mietenmarkt zu steuern. Insbesondere ein rein quantitatives Kriterium („vergesellschaften ab einer bestimmten Anzahl von Wohnungen“) halte ich für verfassungsrechtlich nicht zulässig.

    Wenn allerdings die Expert*innenkommission einen verfassungsrechtlich unbedenklichen Weg aufzeigt, der mich politisch und in rechtlicher Hinsicht überzeugt, werde ich mich als Parlamentarierin selbstverständlich für die Umsetzung einsetzen. Denn natürlich nehme ich den Volksentscheid ernst. Dies ist meine Aufgabe als Parlamentarierin. Man kann nicht einerseits Bürger*innenbeteiligung wollen und dann die Ergebnisse ignorieren.


    ..


    Nachvollziehbare und gute Antwort für eine Ablehnung, finde ich.

    weiß nicht, hat was.