Schon lange haben die Initiatoren des Volksbegehrens "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" darauf gewartet, dass ihre Unterlagen auf Zulässigkeit geprüft werden - und fühlte sich vom Senat hingehalten. Nun steht fest: Das Volksbegehren ist zulässig.
[..]Nun würden offiziell die Fristen laufen, als nächstes müsse sich erst der Senat und dann das Abgeordnetenhaus zum Volksbegehren verhalten, so Taheri. Sollten die Forderungen nicht übernommen werden, werde die nächste Stufe eingeleitet: Er rechne damit, so Taheri, dass man ab Ende Februar, Anfang März 2021 mit der Sammlung von Unterschriften für das eigentliche Volksbegehren starten werde. Ziel sei weiterhin eine Volksabstimmung im Herbst 2021, wenn auch die Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus stattfinden.
[..]Die rot-rot-grüne Koalition ist sich in ihrer Haltung gegenüber dem Volksbegehren nicht einig. Nur die Linken sind klar dafür, Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in der Stadt zu enteignen, die Grünen sehen es höchstens als "letztes Mittel" an, die SPD ist dagegen.
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Ich muss feststellen ich wäre nicht optimistisch genug um mich da anzustellen : )