Wie historische Abbildungen (s.u.) eindeutig belegen, war schon in der sklavenhalterischen römischen Diktatur im Rechtsstaat des frisch gebackenen römischen Reiches um 50 v. Chr. die exzessive Anwendung alkoholhaltiger Substanzen fester Bestandteil der Regierungsgeschäfte:
(Auch wenn man dem Diktator Kaiser selbst wohl nachsagte, er sei ein humorloser Asket gewesen, der sich nichts aus Wein, Weib und Gesang gemacht habe)