Die Meldungen gehen ja über die Gesundheitsämter. Deswegen würde ich nicht denken, dass es da ein Zuordnungsproblem gibt, wenn Patienten verlegt werden.
Was heißt das? Jeder Tote wird dem Gesundheitsamt zugeordnet, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen Wohnort hatte? Gibt es dafür irgendeine Quelle? Dafür wäre ich Dir sehr dankbar.
Und bei der Bettenauslastung soll das auch so sein, dass ein
schleswig-holsteinisches Bett, welches mit einem Querleugner aus
Sachsen belegt ist, regional Sachsen zugeordnet wird? Kann ich mir
irgendwie nicht vorstellen. Ich weiß es selbst leider nicht besser.
Bei der regionalen Zuordnung der Impfung hatten wir ja die umgekehrte Situation, dass der Impfling der Region zugeordnet wird, wo die Impfung verabreicht wurde. [Wobei ich mich da auch frage, wie das gezählt wird, wenn sich der Ort der Erstimpfung und der Zweitimpfung unterscheiden.] Daher war meine Vermutung, dass immer der Ort, indem ein bestimmtes Ereignis (Impfung, medizinische Behandlung, Tod) stattfindet, zur Zählung kommt.