Bei Identitätsdiebstahl wird es doch als deutsches Kind ausgegeben. Im Zweifel eines das vor drei Jahren noch ganz anders aussah, aber die Kinder wachsen so schnell, wissen sie.
In jedem Fall hier das scheint das schuldige Gesetz zu sein:
https://www.buzer.de/gesetz/14294/a255278.htm
ZitatAlles anzeigenArtikel 1 - Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (PassAuswRÄndG)
[...]
3. § 5 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 werden die Wörter „sechs Jahre" durch die Wörter „ein Jahr" ersetzt.
https://www.bundestag.de/dokum…kw45-de-passgesetz-802468
Denke das ist die Beschlussfassung:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/240/1924007.pdf
Zitat6. Die Geltungsdauer von Kinderreisepässen wird in Übereinstimmung mit Artikel 1 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (im Folgenden: VO (EG) Nr. 2252/2004) auf ein Jahr verkürzt.
Die EU-Verordnung von 2004:
http://data.europa.eu/eli/reg/2004/2252/oj
https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32004R2252
ZitatAlles anzeigenArtikel 1
[...]
(2) Die Pässe und Reisedokumente sind mit einem Speichermedium versehen, das ein Gesichtsbild enthält. Die Mitgliedstaaten fügen auch Fingerabdrücke in interoperablen Formaten hinzu. Die Daten sind zu sichern, und das Speichermedium muss eine ausreichende Kapazität aufweisen und geeignet sein, die Integrität, die Authentizität und die Vertraulichkeit der Daten sicherzustellen.
(3) Diese Verordnung findet auf von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente Anwendung. Sie findet keine Anwendung auf Personalausweise, die Mitgliedstaaten eigenen Staatsangehörigen ausstellen, oder auf vorläufige Pässe und Reisedokumente mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten oder weniger.
Scheint im Ursprung nichts mit Kindern zu tun haben, aber müsste man in die Entwicklung der Verordnung schauen.