Beiträge von nachdenklich

    Und was willst du erreichen, wenn du bekannten den podcast schickst?

    Kritisches Denken fördern und den Horizont bezüglich möglicher und gebrachter Kritik und Sicht auf Dinge erweitern.



    Für links begeistern kann es ja nicht sein

    Das links - rechts Schema is scho lang kaputt und daran sollte man einfach nich weiter festhalten.

    Wenn es dir jedoch so super wichtig is, dann würde ich die doch als extrem links einstufen. Extrem viel weiter als so ziemlich alles was hier so angeschleppt wird, als Tilo, als alle Gäste von Tilo und als so ziemlich alle Teilnehmer hier im Forum.

    Bester Podcast zur Zeit, würde ich sagen.

    Hab nicht mehr so viel Volumen für podcast, muss ich in meinem Alter etwa noch umlernen? Also 6h Krah war schon gefühlte Zeitverschwendung, aber perfekt für nebenher, um mal kurz zu lauschen und zu denken, dass sein MBA an der Columbia für mich ein Red flag ist. Ich glaub, ich kick mir 99:1 mal mehr, Jonny hat ja auch schon empfohlen, mit welcher Folge ich anfangen muss.


    Also ich hör die auch echt gern und find sie tatsächlich auch sehr gut. In manchen Bereichen recht langatmig. Mich störts jetzt nicht direkt, aber um es dann Freunden und Bekannten, welche da nich eh scho in nem Thema sind, schicken zu können, find ichs teils schwierig bzw befürchte es is eher abschreckend. Und die muss man schon bissl auf sich wirken lassen, also finde mehr als eine Folge mal hören. Sogesehen da eine gewisse Ähnlichkeit zu Aufwachen. Denn da sind auch viele schon nach paar min ausgestiegen. Man müsste halt evtl auch die jeweils richtig passende Einstiegsfolge finden.

    Fefe hat da auch nen Beitrag zu


    https://blog.fefe.de/?ts=98d5aaaa


    Freie Fahrt mit maximalem Tempo scheint noch der zweite Hügel auf welchem sie bis zum Ende kämpfen wollen zu sein.

    Jo weil ich immer wieder solche Gespräche höre. Ich hab aber auch immer gesagt, dass das nur Anekdoten sind. Aber man wird ja wohl noch spekulieren dürfen ;)

    Ein Beweis für irgendwas ist das natürlich nicht.

    Jammern is doch auch so nen Volkssport. Aber wenns dann wirklich ans eingemachtere ginge, dann siehts schnell ganz anders aus. Sollen die anderen mal machen, aber einen damit dann bitte auch nich belasten. Schaut man sich dann mal an und wenns was gebracht hat, dann könnte man ja vllt auch dafür zu haben sein, das bissl extra auch haben zu wollen.

    Aber selbst aus deinem Zitat geht hervor, dass man Beamte nichtmal zum Falschparken anhalten darf (OWi), das ist wirklich kein enger Rahmen sich zu weigern.

    Das immernoch enger, als "fehlende Rechtsgrundlage".

    Und das "erkennbar ist" is auch nich so ganz ohne. Absatz 3 macht das auch nich unbedingt einfacher.

    Und dann müssten wir uns auch noch über die angesprochene Erwartungshaltung austauschen. Wie sich da dann eine, eventuell zwar rechtmäßige, Verweigerung auf das eigene weitere Vorankommen und das Ansehen und die "Integration" in die Gruppe auswirkt.

    Ich glaube seit dem 3. Reich wird durchaus erwartet, dass Befehlen, denen die Rechtsgrundlage fehlt, nicht folgegeleistet wird.

    Ne nicht in dieser Absolutheit. Verweigern geht nur in einem sehr viel engerem Rahmen.


    https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__63.html

    Zitat

    Bundesbeamtengesetz (BBG)
    § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

    (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
    (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
    (3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt.