Stammtisch & Kaffeekranzerl

  • Bei Identitätsdiebstahl wird es doch als deutsches Kind ausgegeben. Im Zweifel eines das vor drei Jahren noch ganz anders aussah, aber die Kinder wachsen so schnell, wissen sie.


    In jedem Fall hier das scheint das schuldige Gesetz zu sein:


    https://www.buzer.de/gesetz/14294/a255278.htm



    https://www.bundestag.de/dokum…kw45-de-passgesetz-802468


    Denke das ist die Beschlussfassung:


    https://dserver.bundestag.de/btd/19/240/1924007.pdf


    Zitat

    6. Die Geltungsdauer von Kinderreisepässen wird in Übereinstimmung mit Artikel 1 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (im Folgenden: VO (EG) Nr. 2252/2004) auf ein Jahr verkürzt.


    Die EU-Verordnung von 2004:


    http://data.europa.eu/eli/reg/2004/2252/oj

    https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32004R2252



    Scheint im Ursprung nichts mit Kindern zu tun haben, aber müsste man in die Entwicklung der Verordnung schauen.

  • Ich seh da keine Polizeigewalt, die tragen die Leute doch nur weg.

    Für die Polizei wären da evtl Spineboards oder Schaufeltragen praktisch, da könnte man auch leicht Schnallen anbringen um Hand- und Fußgelenke zu fixieren, das sollte das wegtragen erleichtern.

    Da gibts paar gute Punkte zu dem Thema.

    Finde da btw auch, dass die "Schmerzgriffe" nicht sein müssen, gerade wenn die Leute eh schon alles locker lassen und sich wegtragen lassen.



    via:

  • Da steckt einiges drin, an Info und Unfug, wie ich finde.

    Dass Schmerzgriffe vom UZwG nicht gedeckt sind halte ich für eine starke Behauptung, da wird noch ganz anderes gedeckt, z.B. der Schusswaffeneinsatz/Sprengmitteleinsatz gegen Menschenmengen, etwas für das man in bewaffneten Konflikten als Kriegsverbrecher gilt. Für die Polizeibeamten dürften sowieso eher die Polizeigesetze der Länder einschlägig sein.

    Man könnte natürlich einen Gelenkhebel ansetzen um die Leute weg zu lotsen, aber vermutlich werden bevorzugt Schmerzgriffe ausgebildet die nicht (so leicht) zu bleibenden Schäden führen.

    Schon die Denkungsart, dass die Demonstranten Anspruch auf das mildeste Mittel haben würde ich zur Diskussion stellen. Woher soll das denn abgeleitet werden? Wollen die Letztgenerierteny*, die XRs u.ä. demnächst mit der Sänfte zur after party getragen werden?

    Es steht denen nicht einfach zu, dass die Polizei so viel Personal vorhält um alle bequem zu transportieren.

  • Dass Schmerzgriffe vom UZwG nicht gedeckt sind halte ich für eine starke Behauptung, da wird noch ganz anderes gedeckt

    So pauschal steht das da doch nicht?

    Es wird doch darauf abgezielt ob es in der jeweiligen Situation eine Maßnahme des unmittelbaren oder des mittelbaren Zwanges ist.

    Ob man das so unterscheiden kann und man da dann ne Argumentation darauf aufbaun kann weiß ich nicht, aber wenn müsste man doch darauf hin argumentieren, wenn man sich schon mit dem Text auseinandersetzen will?

    z.B. der Schusswaffeneinsatz/Sprengmitteleinsatz gegen Menschenmengen

    Gerade diese beiden Mittel werden explizit und über mehrere Paragraphen geregelt.

    Aber von Schmerzgriffen bzw Nervendrucktechniken oder anderen entsprechenden Techniken steht da nirgendwo was.


    etwas für das man in bewaffneten Konflikten als Kriegsverbrecher gilt

    seltsamer Gradmesser und/oder Vergleich...Pfefferspray ist auch als Kampfmittel im bewaffneten Konflikt verboten, darf aber im Inneren eingesetzt werden.

    Was wollen wir nun mit der Erkenntnis rechtfertigen oder verargumentieren?


    Für die Polizeibeamten dürften sowieso eher die Polizeigesetze der Länder einschlägig sein.

    Vermutlich, wird ja aber auch erwähnt, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

    Andererseits dürften sich die Inhalte der einzelnen PAGs bezüglich unmittelbarem Zwang nur unwesentlich unterscheiden. Kurzer Blick ins BayPAG, welchem ich insgesamt die weitreichendste Auslegung in so ziemlich allem unterstelle, bestätigt die Vermutung erstmal.


    Man könnte natürlich einen Gelenkhebel ansetzen um die Leute weg zu lotsen, aber vermutlich werden bevorzugt Schmerzgriffe ausgebildet die nicht (so leicht) zu bleibenden Schäden führen.

    Möglich, glaub darauf wurde in dem Text auch eingegangen. Dabei dann sogar mit Blick auf Verhältnismäßigkeit.

    Die Frage ist halt aber auch da dann weiterhin, wozu all das bei Personen, welche wirklich keinerlei körperlichen Widerstand leisten, außer körperlicher Anwesenheit. Und da kommt dann direkt wieder das Argument von mittelbar VS unmittelbar. Zusätzlich kommt hier dann auch noch die im weiteren genannte Erforderlichkeit, wobei es da dann in den Kontext EMRK geht.


    Schon die Denkungsart, dass die Demonstranten Anspruch auf das mildeste Mittel haben würde ich zur Diskussion stellen.

    Glaub das wurde nirgends gesagt oder gefordert oder auch nur anargumentiert. Geht aber durchaus um verhältnismäßig.


    Woher soll das denn abgeleitet werden? Wollen die Letztgenerierteny*, die XRs u.ä. demnächst mit der Sänfte zur after party getragen werden?

    Es steht denen nicht einfach zu, dass die Polizei so viel Personal vorhält um alle bequem zu transportieren.

    Ach komm....jetzt mal ernsthaft. Wenn da 2 Beamte da einen unter den Achseln nehmen und auf die Seite tragen, dann hat das sogar weniger Personal gebraucht als die 3 Plus, welche da in den Gelenken und Nervendruckpunkten rumspielen. Wäre dann sogar auch direkt nochmal schneller gegangen. Wenn da dann jemand etwas unsanfter wieder abgesetzt wird, dann sag ich ja noch nichmal was. Klar kann man das nun auch ins lächerliche Argumentieren und in Extreme verfallen. Waffen wurden da ja wenigstens auch noch nich eingesetzt und Reizgas auf am Boden sitzende gabs ja auch schon, bissl spaß müssen wir den gestressten Beamten dann ja wohl schon noch gönnen.

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