Caesar und Prinzipat sind aber auch nochmal zwei unterschiedliche Dinge. Wobei es auch da Historiker gibt, die der Ansicht sind, Caesar hätte schon eine institutionelle Ordnung geschaffen, nicht erst Augustus. Die republikanische Phase Roms sollte man sich allerdings auch nicht als Hort rechtlicher Sicherheit vorstellen.
Du meinst eher Verfassung. Rechtsstaat ist nochmal etwas anderes, beide haben aber miteinander zu tun. Ein Verfassungsstaat kann, muss aber nicht, ein Rechtsstaat sein. Das RR durchlief mehrere Perioden, Königszeit, Republik, Kaiserzeit, keine davon war auch nur irgendwie rechtsstaatlich. Unterscheiden müsste man auch zwischen Verfassung (ob rechtsstaatlich oder nicht) und Verfassungsrealität. Darüber könnte man jetzt ganze Bücher schreiben.