Oder sehe ich das zu rosig?
Allerdings. Ein Großteil der Soloselbständigen arbeitet nicht mit einer professionellen Buchführung und wird es - wie bisher- aufgrund der üblicherweise sehr unregelmäßigen Zahlungseinhänge höchst schwer haben, nachzuweisen wie hoch der monatliche Verdienst im letzten Oktober genau war.
Wenn einer von Juli bis September durchgearbeitet hat, aber die Rechnung erst im November bezahlt bekam, dann steht da für Oktober halt gar nichts auf dem Konto.
Abgesehen davon sind die Bundesmittel schon immer nur für Betriebsausgaben zu beantragen. Die meisten Soloselbständigen und FreiberuflerInnen haben aber kaum solche Ausgaben. Für die Kompensation von eigenen Verdienstausfällen, also für das was man für den eigenen Bedarf an Miete, Essen, Kleidung etc. ausgeben muss, darf dieses Geld gar nicht verwendet werden.
Das einzige was Scholz jetzt tut, ist noch mal Öffentlichkeitswirksam ein bisschen den Etat zu erhöhen. An den Kriterien für die Unterstützung hat sich aber nichts geändert.
[Edit:]
2.7 Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab?
Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt.
Damit auch insofern die Existenz von Unternehmensinhabern, Freiberuflern und Soloselbständigen nicht bedroht ist, wurde der Zugang zur Grundsicherung (SGB II), vereinfacht. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.