Franziska Giffey ist von ihrem Amt als Bundesfamilienministerin zurückgetreten
Das ist jetzt aber eine schnelle Entscheidung gewesen.
Dass sie nicht einfach den Bettel hinschmeißen darf, auch wenn "ich trete zurück" so schön aktiv klingt, ist ihr wohl bewußt,
Zitat„Daher habe ich mich entschieden, die Bundeskanzlerin um Entlassung durch den Bundespräsidenten aus meinem Amt als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu bitten."
denn das Grundgesetz sieht für Minister streng genommen keine Rücktrittsmöglichkeit vor. Lediglich deas Bundeskanzliar zu bitten deai Bundespräsidentiar die eigene Entlassung vorzuschlagen bleibt da vom schneidigen Rücktritt übrig (Art. 64 Abs. 1 GG).
Alternativ endet so ein Ministeramt immer dann, wenn sich deat Bundeskanzliar aus dem Amt verabschiedet (Art. 69 Abs. 2 GG) . Sollte Kanzliar oder Präsidentiar allerdings um die weiterführung des Amtes bitten, bleibt deat Ministiar gewissermaßen Dienstverpflichtet und ein Rücktritt kann damit abgelehnt und verhindert werden (Art. 69 Abs. 3 GG).