Stammtisch & Kaffeekranzerl

  • Selbst da ist der Hass an sich nicht strafbar, sondern die mögliche Störung des öffentlichen Friedens bzw. die Verbreitung des Hasses.


    Bis Ende 1994

    sah der §130 übrigens noch so übersichtlich aus:

    In den USA gibts sowas nicht, soweit ich weiß. Was das angeht, sind die USA mal fortgeschrittener als wir in De IMO.

  • Die Amis haben sowas, im Sinne von Hasskriminalität, schon. Meistens als Qualifikationstatbestände, Verschärfung der Strafe etc. die üblichen Varianten für Staaten und Bundesrecht.

    aus wiki


    Begriffsherkunft aus dem US-amerikanischen Strafrecht

    Der Begriff Hate Crimes wurde im Rahmen der Bürgerrechtsbewegungen in den USA entwickelt. Es ist damit zunächst ein soziales Konstrukt, welches den unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen strafrechtlichen Schutz vor Übergriffen garantieren sollte. Kritiker sehen darin deshalb einfach die Erweiterung des Bürgerrechtsparadigmas in die Welt des Verbrechens und Strafrechts.[7] Trotz aller Kritik ist der Begriff seit den 1980er Jahren erfolgreich in den USA und besitzt heute in fast allen Bundesstaaten juristische Relevanz. Dabei war ein Modell-Gesetzentwurf von besonderer Bedeutung: 1981 veröffentlichten die Anti-Defamation League, National Gay and Lesbian Task Force Foundation, das National Institute for Prejudice and Violence sowie Southern Poverty Law Center einen Gesetzentwurf, welcher vier Kernelemente beinhaltete:

    1. Der Schutz vor Vandalismus von Institutionen,
    2. die Straferhöhung bei Verbrechen, die lediglich aufgrund bestimmter Merkmale des Opfers begangen werden,
    3. die Möglichkeit einer Zivilklage des Opfers gegen den Täter bei entsprechenden Handlungen,
    4. die Schaffung einer einheitlichen Datensammlung auf Bundesstaaten- und Bundesebene sowie ein spezialisiertes Training für Polizisten im Zusammenhang mit solchen Delikten.

    Mit diesem Modell-Gesetzentwurf hatten die Initiatoren Erfolg. Nicht nur bestätigte das Oberste Gericht der USA das Gesetz 1993, auch haben fast alle Bundesstaaten mindestens einen der vier Abschnitte bis heute übernommen. Für den zentralen Aspekt der Strafverschärfung existieren heute drei Formen:

    1. Das Strafmaß der zugrunde liegenden Straftat wird verdoppelt, teilweise auch verdreifacht.
    2. Die Straferhöhung resultiert aus einer Umwandlung des Verbrechenstyp von z. B. Vergehen (misdemeanor) zu Verbrechen (felony).
    3. Hassverbrechen werden als eigenständiger Straftatbestand geführt.[8]
  • aus wiki


    Begriffsherkunft aus dem US-amerikanischen Strafrecht

    Der Begriff Hate Crimes wurde im Rahmen der Bürgerrechtsbewegungen in den USA entwickelt. Es ist damit zunächst ein soziales Konstrukt, welches den unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen strafrechtlichen Schutz vor Übergriffen garantieren sollte. Kritiker sehen darin deshalb einfach die Erweiterung des Bürgerrechtsparadigmas in die Welt des Verbrechens und Strafrechts.[7] Trotz aller Kritik ist der Begriff seit den 1980er Jahren erfolgreich in den USA und besitzt heute in fast allen Bundesstaaten juristische Relevanz. Dabei war ein Modell-Gesetzentwurf von besonderer Bedeutung: 1981 veröffentlichten die Anti-Defamation League, National Gay and Lesbian Task Force Foundation, das National Institute for Prejudice and Violence sowie Southern Poverty Law Center einen Gesetzentwurf, welcher vier Kernelemente beinhaltete:

    1. Der Schutz vor Vandalismus von Institutionen,
    2. die Straferhöhung bei Verbrechen, die lediglich aufgrund bestimmter Merkmale des Opfers begangen werden,
    3. die Möglichkeit einer Zivilklage des Opfers gegen den Täter bei entsprechenden Handlungen,
    4. die Schaffung einer einheitlichen Datensammlung auf Bundesstaaten- und Bundesebene sowie ein spezialisiertes Training für Polizisten im Zusammenhang mit solchen Delikten.

    Mit diesem Modell-Gesetzentwurf hatten die Initiatoren Erfolg. Nicht nur bestätigte das Oberste Gericht der USA das Gesetz 1993, auch haben fast alle Bundesstaaten mindestens einen der vier Abschnitte bis heute übernommen. Für den zentralen Aspekt der Strafverschärfung existieren heute drei Formen:

    1. Das Strafmaß der zugrunde liegenden Straftat wird verdoppelt, teilweise auch verdreifacht.
    2. Die Straferhöhung resultiert aus einer Umwandlung des Verbrechenstyp von z. B. Vergehen (misdemeanor) zu Verbrechen (felony).
    3. Hassverbrechen werden als eigenständiger Straftatbestand geführt.[8]

    Hassverbrechen. Nicht die Äußerung von Hass ;) Ich dachte jetzt eher an Meinungsfreiheit.

  • Also Hate crime als Straftat find ich schon passend. Hat ja der KKK betrieben (schwarze umbringen, weil sie schwarz sind). Aber Hate speech sollte dann doch nicht unter Strafe stehen. In den soz.medien ist das halt imo wieder ein Mittel, um Zensur zu betreiben. Sieht man ja, wie politisches immer wieder gesperrt oder gelöscht wird.

  • halte ich für schwierig weil vieles im Graubereich stattfindet z.B was ist Hass und was ist ein ( negatives) Vorurteil


    kein Angeklagter wird aufgrund der doppelter bzw. dreifacher Bestrafung zugeben aus Hass gehandelt haben.


    Außerdem kann die Motivation eines Staatsanwaltes aus poltisches ( populatisches ) aus einen normalen Mord ein Hassverbrechen machen.


    Ferner ist die Gleichheit der Menschen(leben) nicht mehr gewährleistet.


    Wenn ich einen Menschen mit rgb 0 0 0 Hintergrund umbringe habe zumindest eine Chance dass jemand mir ein Hassverbrechen vorwirft aber nicht wenn ich eine " Weiße " umbringe.

  • Also Hate crime als Straftat find ich schon passend. Hat ja der KKK betrieben (schwarze umbringen, weil sie schwarz sind). Aber Hate speech sollte dann doch nicht unter Strafe stehen. In den soz.medien ist das halt imo wieder ein Mittel, um Zensur zu betreiben. Sieht man ja, wie politisches immer wieder gesperrt oder gelöscht wird.

    Ja und was soll die strafrechtliche Konsequenz einer Hate Crime sein? Bestrafen wir solche Leute nun härter, die jemanden aus dieser Motivlage heraus ermorden? Weil sie schlechter sind als Leute, die aus Gier, Neid oder Hinterlist emorden?

  • Also Hate crime als Straftat find ich schon passend. Hat ja der KKK betrieben (schwarze umbringen, weil sie schwarz sind). Aber Hate speech sollte dann doch nicht unter Strafe stehen. In den soz.medien ist das halt imo wieder ein Mittel, um Zensur zu betreiben. Sieht man ja, wie politisches immer wieder gesperrt oder gelöscht wird.

    Bei den Bettlakenvertretern ist doch auch primär erstmal der Mord strafbar, im deutschen System kann man den Rassenhass als sonstigen niedrigen Beweggrund nutzen um vom Totschlag zum Mord zu kommen oder wenn man den Mord anderweitig (innerhalb der niedrigen Beweggründe oder andere Fallgruppe) begründen kann als Grund für Strafverschärfung ansehen, hier i.d.R. Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, vorsehen der Sicherheitsverwahrung.


    Hate speech ist ein Unterdrückungsinstrument in der Hand derer die die Deutungshoheit beanspruchen und immer feste mit der Moralkeule austeilen, das sehe ich auch so.

  • Ja und was soll die strafrechtliche Konsequenz einer Hate Crime sein? Bestrafen wir solche Leute nun härter, die jemanden aus dieser Motivlage heraus ermorden? Weil sie schlechter sind als Leute, die aus Gier, Neid oder Hinterlist emorden?

    Ja tun wir. Die Generalkausel des sonstigen Niedrigen Beweggrundes wurde ausgeurteilt als etwas das auf tiefster Stufe der sittlichen Wertung steht, diese Wertung muss dann das Schwurgericht vornehmen, notgedrungen subjektiv.

  • kein Angeklagter wird aufgrund der doppelter bzw. dreifacher Bestrafung zugeben aus Hass gehandelt haben.

    Die schlimmsten von denen schreiben ganze Manifeste.

    Außerdem kann die Motivation eines Staatsanwaltes aus poltisches ( populatisches ) aus einen normalen Mord ein Hassverbrechen machen.

    Das trifft die USA wo sich die wählen lassen müssen, aber bei uns ist der Staatsanwaltschaft doch von vornherein klar dass es mit der Popularität eher schlecht aussieht, wie es populatisch aussieht weiß ich nicht, da finde ich keine Definition.

    Ferner ist die Gleichheit der Menschen(leben) nicht mehr gewährleistet.


    Wenn ich einen Menschen mit rgb 0 0 0 Hintergrund umbringe habe zumindest eine Chance dass jemand mir ein Hassverbrechen vorwirft aber nicht wenn ich eine " Weiße " umbringe.

    Beim Strafprozess geht's um den Täter, nicht das Opfer. Dennoch geht da keine Abwertung eines Lebens draus hervor, wer, egal welcher Hautfarbe, jemanden, egal welcher Hautfarbe, auf Grund von dessen Hautfarbe umbringt, wird härter bestraft.

  • Ja und was soll die strafrechtliche Konsequenz einer Hate Crime sein? Bestrafen wir solche Leute nun härter, die jemanden aus dieser Motivlage heraus ermorden? Weil sie schlechter sind als Leute, die aus Gier, Neid oder Hinterlist emorden?

    Weil es eine bestimmte Gruppe von Menschen gibt, die das Ziel einer anderen Gruppe von Menschen sein kann, aus rein rassistischen Gründen. Wenn jemand einen Schwarzen aus rassistischen Gründen umbringt, soll man dass dann uminterpretieren in ja das hat gar nix mit Rassismus zu tun sondern war aus Gier/Neid whatever? Wie das konkret geregelt wird, weiß ich nicht. Aber Morde aus rassistischen Gründen derart zu relativieren hat schon was aus dunkleren Zeiten in der Geschichte. Ich find das echt lustig in dem Forum hier. Jeder hier ist angeblich leidenschaftlicher Antikapitalist, aber wenn es darum geht, Rassismus oder andere Problemen zu bekämpfen wird plötzlich in die Defensive gegangen. Telling...

  • Wenn jemand einen Schwarzen aus rassistischen Gründen umbringt, soll man dass dann uminterpretieren in ja das hat gar nix mit Rassismus zu tun sondern war aus Gier/Neid whatever?

    Ohje, du verstehst mich ganz schön falsch.

    Zitat von johnny

    Wie das konkret geregelt wird, weiß ich nicht. Aber Morde aus rassistischen Gründen derart zu relativieren hat schon was aus dunkleren Zeiten in der Geschichte.


    Du weißt offensichtlich nicht, wie es aktuell geregelt wird.

    Zitat von johnny

    Ich find das echt lustig in dem Forum hier

    Da stimme ich dir zu.

  • Die schlimmsten von denen schreiben ganze Manifeste.

    Das trifft die USA wo sich die wählen lassen müssen, aber bei uns ist der Staatsanwaltschaft doch von vornherein klar dass es mit der Popularität eher schlecht aussieht, wie es populatisch aussieht weiß ich nicht, da finde ich keine Definition.

    Beim Strafprozess geht's um den Täter, nicht das Opfer. Dennoch geht da keine Abwertung eines Lebens draus hervor, wer, egal welcher Hautfarbe, jemanden, egal welcher Hautfarbe, auf Grund von dessen Hautfarbe umbringt, wird härter bestraft.

    1) Die schlimmsten von denen schreiben ganze Manifeste

    was machste mit jemanden der keine schreibt


    2) in DE sind Staatsanwalte sind weisungsgebunden von Justizminister unabhängig davon gibt es kein Verbrechen aus Hass in deutschen Justizwesen, sondern aus niedrigen Beweggründen

    3) natürlich geht es auch um Opfer im " Hatecrime

  • 1) Die schlimmsten von denen schreiben ganze Manifeste

    was machste mit jemanden der keine schreibt


    2) in DE sind Staatsanwalte sind weisungsgebunden von Justizminister unabhängig davon gibt es kein Verbrechen aus Hass in deutschen Justizwesen, sondern aus niedrigen Beweggründen

    3) natürlich geht es auch um Opfer im " Hatecrime

    zu 1.:

    Was man nicht beweisen kann, kann man nicht aburteilen, Rechtsstaat eben.


    zu 2.:

    Ja Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden, so what?


    zu 3.:

    Nicht im Strafprozess. Diese Nebenklage- und Adhäsionsverfahrensgeschixhten gehören wieder ins Zivilrech geschoben. Strafrecht ist Staat gegen Straftäter/Verdächtiger.

    Bürger gegen Bürger ist Zivilrecht.

    Bürger gegen Staat ist Verwaltungsrecht.

    ganz grob gehauen

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