Zur letzten Frage Nein ich bin Finanzbeamter.
Im Streubesitz ändert sich schon was.
Bleiben wir beim Beispiel: 100.000€ Gewinn davon 15% Körperschaftssteuer = 15.000€
(über die genaue Anpassung insbesondere in Beachtung an Auslandssachverhalte müsste ich länger ausarbeiten)
Ausgeschüttet werden die verbleibenden 85.000 €
Unser Aktionär hat 0,1% an der AG also 85 €
Davon zahlt er höchstens 25 % also 21,25 €.
Wenn wir jetzt die anteilige Körperschaftssteuer hinzu rechnen also 0,1% von 15.000 = 15
36,25 € ist da schon ein Unterschied zu den ca. 40% persönlichen Steuersatz der bei diesen Berechnungen angenommen wird.
Liegt der persönliche Steuersatz niedriger als die 25 % wird man diesen wählen.
Auch wenn diese Unterschiede sich nicht groß anhören summieren die sich in der Masse auf.
Weiterhin kenne ich es halt aus meiner persönlichen Erfahrung, dass jemand der über den Sparerpauschbetrag kommt meist auch solche anderen Einkommen hat, dass die 25% deutlich günstiger werden.
Natürlich kann man mir jetzt vorwerfen, dass ich an den kleinen deutschen Sparer gehe.
Aber zum einen finde ich dass zu polemisch und zweitens eröffnet das ein klares Vorgehen, das auch zu einer Gleichbehandlung all der verschiedenen Arten von Kapitalerträgen führt.
Es wird häufig argumentiert ds die Gesetze zu kompliziert sind. Dem stimme ich voll zu.
Ich will nicht die mittelständischen GmbH angehen sondern zehnstöckige Abnormitäten aus verschiedensten Kapital und Personengesellschaft.
Die Grunderwerbsteuer kann ja nicht die einzige sein bei der so etwas Nachteile mit sich bringt.