https://www.brak.de/presse/pre…k-am-8-eu-sanktionspaket/
ZitatAls Reaktion auf die Scheinreferenden in den mittlerweile durch Russland annektierten Gebieten in der Ukraine reagierte die EU mit einem weiteren Sanktionspaket. Die BRAK hält diesen Schritt zwar für nachvollziehbar, kritisiert allerdings die konkrete Ausgestaltung aufs Schärfste. [...] keinesfalls gerechtfertigt und verfassungsrechtlich überaus bedenklich, dass nunmehr nach dem neuen Artikel 5n der entsprechenden EU-Verordnung die rechtliche Beratung von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen wesentlich eingeschränkt werden soll.
Das achte EU-Sanktionspaket verstößt nach Auffassung der BRAK gegen rechtsstaatliche Grundsätze und darf in Deutschland schon aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Anwendung finden.
https://www.lto.de/recht/juris…g-russischer-unternehmen/
ZitatDas Bundesjustizminsterium (BMJ) hat sich zu der Kritik im Rahmen des 08. EU-Sanktionspaket gegen Russland geäußert, nach dem die Rechtsberatung für russische Unternehmen seit dem 7. Oktober grundsätzlich verboten ist. Bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) riefen die Maßnahmen auf scharfe Kritik hervor. Eine Reaktion des Bundesjustizministeriums auf eine LTO-Anfrage blieb aber zunächst aus.
In der nun eingegangenen Antwort betont das BMJ die enorme Bedeutung der anwaltlichen Tätigkeit. Es habe sich außerdem bei den Verhandlungen "für die Nicht-Aufnahme dieses Verbots in das 8. Sanktionspaket eingesetzt." Am Ende hatte es aber keinen Erfolg: "Deutschland konnte sich mit dieser Position auf europäischer Ebene nicht durchsetzen", erklärt der Ministeriumssprecher in seiner Antwort gegenüber LTO.