Gegner der Umsetzung des Volksentscheids haben scheinbar zu einem großen Teil nicht auf die Frage geantwortet:
ZitatWerden sie sich als Abgeordnete*r dafür einsetzen, dass ein Gesetz zur Vergesellschaftung großer profitorientierter Immobilienkonzerne geschrieben wird, wenn die Kommission eine Umsetzungsperspektive aufzeigt?
Firmen wie die „Deutsche Wohnen" und andere können Unterfirmen gründen, ihren Bestand an Wohnungen aufteilen, wodurch nicht mal klar wird, ob überhaupt jemand enteignet wird.
..
Bei so vielen Fragen und Möglichkeiten halte ich es für gut, dass sich eine Expertenkommission mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Diese hält in ihren Zwischenbericht die Enteignung großer Immobilienkonzerne für möglich. Doch auch wenn dieses Gremium Berlin die Landeskompetenz als auch die Finanzierbarkeit eines solchen Schrittes zutraut, halte ich eine Enteignung mit den genannten Folgen unter den aktuellen Bedingungen für leichtfertig: gerade jetzt, da der Senat Entlastungspakete für die Bevölkerung auf den Weg bringt und auf noch unbestimmte Zeit finanzieren muss.
Ich hatte den Volksentscheid abgelehnt und würde mich als Abgeordnete nicht für das Verabschieden eines Vergesellschaftungsgesetzes einsetzen. Ich würde mich für andere Maßnahmen einsetzen, die ich für geeigneter halte, und 2021 schon dargelegt hatte, darunter gemeinwohlorientiertes Bauen mit hoher Quote an Sozialwohnungen, Fördern des Wohnungstausches, Fördern von Wohngemeinschaften von Alt und Jung uvm.
Orkan trennt sich hoffentlich von dem Verfasser der Antwort.
Über die Art und Weise Ihrer Fragestellungen und den fordernden Ton sind wir allerdings etwas verwundert.
..
Wir bedauern, dass Sie an einer solchen inhaltlichen Stellungnahme von Herrn Özdemir kein Interesse haben.
Ich habe keine Ahnung, was an der Fragestellung einen fordernden Ton ausdrückt. Wenn man mit nein antwortet , kann und sollte man es als Volksvertreter auch begründen.
Edit (is irgendwie durchgerutscht):
Diese Frage ist für mich derzeit unmöglich mit Ja oder Nein zu beantworten. Ich bin auch nicht damit einverstanden, mich jetzt auf ein Ja oder Nein festlegen zu lassen. Das wäre nicht korrekt, da es meine Auffassung nicht wiedergeben würde. Ich persönlich als Juristin und Rechtspolitikerin bin bislang nicht der Auffassung, dass eine Enteignung oder Vergesellschaftung der richtige Weg ist, um den Mietenmarkt zu steuern. Insbesondere ein rein quantitatives Kriterium („vergesellschaften ab einer bestimmten Anzahl von Wohnungen“) halte ich für verfassungsrechtlich nicht zulässig.Wenn allerdings die Expert*innenkommission einen verfassungsrechtlich unbedenklichen Weg aufzeigt, der mich politisch und in rechtlicher Hinsicht überzeugt, werde ich mich als Parlamentarierin selbstverständlich für die Umsetzung einsetzen. Denn natürlich nehme ich den Volksentscheid ernst. Dies ist meine Aufgabe als Parlamentarierin. Man kann nicht einerseits Bürger*innenbeteiligung wollen und dann die Ergebnisse ignorieren.
..
Nachvollziehbare und gute Antwort für eine Ablehnung, finde ich.