In unserer Partnernation Israel, dem einzigen demokratischen Rechtsstaat im nahen Osten, werden auch "unsere" #Werte gegen Autoritarismus und Islamfaschismus verteidigt.
Erklärung des Anwält*innenKollektivs zu Auflösung und Verbot des „PalästinaKongress- Wir klagen an!“ geplant vom 12.4.-14.4.2024 in Berlin
ZitatAlles anzeigen[...] Wie der Gesamteinsatzleiter dem Anwält*innenKollektiv gegenüber selbst
eingeräumt hat, hatte der Anmelder keinerlei Kenntnis über bestehende Betätigungsverbote
nicht anwesender Personen. Es sind auch im Verlauf der Versammlung keine strafbaren
Äußerungen festgestellt worden, die ihrer Art und Schwere nach als Verbrechen oder von Amts
wegen zu verfolgendes Vergehen zu verfolgen wären. Auf solche Feststellungen wurde die
Auflösungsverfügung auch gar nicht gestützt.
Erst recht waren Äußerungen – ihre Strafbarkeit unterstellt – nicht darauf gerichtet oder
geeignet, zu Unfriedlichkeit zu führen – weder in der Versammlung selbst noch über diese
hinausgehend. Ein solches Anliegen hat der Veranstalter auch gar nicht verfolgt. Das gesamte
Szenario der Orchestrierung polizeilicher Maßnahmen haben dazu auch gar keine Gelegenheit
gegeben. Die Versammlungsteilnehmenden hatten eher das Gefühl, sich auf einer
Versammlung der Polizei zu befinden als dass sich die Polizei auf einer selbstbestimmt
durchgeführten Versammlung befunden hätte
Für die Polizei war vor Ort ersichtlich, dass weder eine strafbare Äußerung vor Ort getätigt
wurde, noch der Verlauf der Veranstaltung als Versammlung nicht unter freiem Himmel
unfriedlich war. Die Maßnahmen wurden also auf einer bewusst falschen Tatsachengrundlage
gestützt, wie Videoaufzeichnungen in den sozialen Medien zeigen.
In Ermangelung konkreter Anknüpfungspunkte fehlt es schon an der erforderlichen
Gefahrenprognose. Erst recht trägt die Annahme nicht, dass aufgrund des Verhaltens des
Veranstalters oder der Teilnehmenden davon ausgegangen werden könne, dass die für die
Auflösung am 12. April 2024 und das weitere Verbot der folgenden Veranstaltungstage bis
einschließlich 14. April 2024 herangezogenen Tatsachen mit einer vernünftige Zweifel aus-
schließenden Sicherheit festgestellt worden sind.
Dieser Befund wird noch durch den Umstand gestützt, dass der Veranstalter auch nicht gegen
das Betätigungsverbot verstößt – von dem er keine Kenntnis hatte –, wenn er das Video eines
Drittstaatsangehörigen in Deutschland vorführt, der sich im Ausland befindet. Dies folgt bereits
aus der Systematik und dem Regelungsgegenstand der das Betätigungsverbots, dass lediglich
ein Verhalten im Inland unter der Voraussetzung persönlicher Anwesenheit erfasst. [...]
Am 13.4.2024 wurde bekannt, dass gegen Yannis Varoufakis (ehemaliger Finanzminister
Griechenlands und Vorsitzender der Partei Diem25) ebenfalls auf mündliche Anordnung der
Polizei ein „Betätigungsverbot“ erlassen wurde. Die Verfügung erging durch die Bundespolizei
im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren. Die Rechtsgrundlage wurde nicht mitgeteilt.
Aus unserer Mandantschaft sind zudem in mindestens zwei Fällen weitere Kontakt- und
Betätigungsverbote bekannt geworden. Verboten wurde jeglicher Kontakt oder die
Beherbergung von Teilnehmenden oder Veranstaltenden des Palästina Kongresses.
VII. Einschüchterungen im Vorfeld
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass das Verbot des Palästina Kongresses sich einreiht in
verschiedene schikanierende Vorgänge im Vorfeld. Dazu gehört u.a. die Sperrung des Kontos
der Jüdischen Stimme e.V., auf dem Spenden für den Kongress gesammelt wurden. Dazu
gehören auch die „Sicherheitswarnungen“ der Polizei gegen das Cafe MadaMe, wo ein
Spendenabend für den Palästina Kongress stattfinden sollte, und unter Druck abgesagt wurde.
Dazu gehören auch die Einschüchterungsversuche gegen den Vermieter des Saals für den
Palästina Kongress: hierzu wurden verschiedene Behörden eingeschaltet, um angebliche
Mängel des Brandschutzes und der Nutzungserlaubnis zu finden. [...]
Der Eindruck wurde geschaffen, dass hier jenseits aller bewährten
versammlungsrechtlichen Erfahrungen, Rechtsprechung und verfassungrechtlicher
Verankerung, Rechtsschutz verkürzt werden sollte. Es erhärtet sich auch der Eindruck, dass die
Polizei politischem Druck ausgesetzt war, der sie dazu veranlasste, wissentlich rechtswidrig
tätig zu werden. Uns wird hier eine rechtsstaatliche Entgegnung nicht nur erschwert, sondern
ist so kaum mehr möglich: Ein vorheriges Verbot –wie dies in Politik und Medien gefordert
wurde- hätte man nicht rechtssicher erlassen können; hiergegen hätten sich die Veranstalter
erfolgreich im Wege des Eilrechtsschutzes wehren können. Das Verbot vor Ort hat den
Rechtsschutz maximal verkürzt. [...]
TL/DR: Nicht nur der Berliner regierende Bürgermeister (cdU) und seine Innensenatorin (sPD) haben mehrfach klar den politischen Willen ausgedrückt, diesen Kongress nach Vorgabe der Springer-Medien als Antisemitische Judenhasser-Veranstaltung zu brandmarken und zu verhindern. Dass das Bundesinnenministerium nun auch noch verbale Betätigungsverbote ohne Verweis auf eine Rechtsgrundlage durch die Bundespolizei aussprechen lässt ist neu. Offenbar hat man jedenfalls alles dafür getan, den Veranstaltern jede Chance zu nehmen, sich gegen ein Verbot juristisch zur Wehr zu setzen, indem man einfach "spontan" vor Ort Gründe erfunden hat, um das ganze durch die Polizei verbieten und beenden zu lassen - sehr wahrscheinlich wohl wissend, dass das rechtlich überhaupt nicht haltbar war.
Aber das kann ihnen ja egal sein, denn der eigentliche Zweck, die Konferenz zu verhindern ist erfüllt, selbst wenn sich hinterher rausstellt, dass man sie gar nicht hätte verhindern dürfen.
Garantiert wird sich dafür niemand von den politischen "Verantwortlichen" verantworten müssen. Das ist der deutsche Rechtsstaat in Aktion. Das ist die Demokratie, die hier verteidigt werden soll.