Der durchgesickerte Lobbyregister-Entwurf, der den Organisationen vorliegt, ist absolut unzureichend:
- Die Bundesregierung ist bislang ausgeklammert, dabei findet ein Großteil der Lobbytätigkeiten gegenüber der Bundesregierung und Bundesbehörden statt.
- Die konkreten Aktivitäten von Lobbyakteuren (beispielsweise Treffen oder Veranstaltungen) werden weder erfasst noch veröffentlicht, dabei ist dies zwingend notwendig, um Lobbyismus öffentlich nachvollziehbar zu machen.
- Interessenvertretungen wird beispielsweise die Möglichkeit eingeräumt, finanzielle Angaben lediglich in einem nicht-öffentlichen Teil des Registers anzugeben.
- Unternehmen können ihre Lobbyaktivitäten weiterhin unter Verschluss halten, wenn sie einen Dienstleister (z.B. eine Agentur) zwischenschalten. Denn diese werden nicht verpflichtet, ihre Kunden konkret zu nennen. Auch werden Lobbyakteure nicht verpflichtet anzugeben, auf welche Gesetze oder politischen Prozesse sie konkret Einfluss nehmen wollen. Beide Punkte sind beispielsweise im EU-Transparenzregister besser geregelt.
- Die finanzielle Größenordnung des Auftragswerts fehlt ebenso, auch hier kann Brüssel als Vorbild dienen.
- Es ist bislang nicht eindeutig, ob es sich um eine gesetzliche Regelung handelt oder nur die Ordnungswidrigkeiten gesetzlich geregelt werden soll. Doch nur eine vollständig gesetzliche Lösung ist in der Lage die nötigen Veröffentlichungen zu erzwingen.