Na auf gar keinen Fall ist mir das entgangen. Deswegen lief die offizielle Begründung ja auch via Referendum, Selbstbestimmungsrecht & Unabhängigkeit der Krim - was dir wiederum bestimmt nicht entgangen ist. Und selbstverständlich ist das eine Interpretation nach eigenem Gusto und selbstverständlich hochproblematisch - Ist der Vergleich zum nicht mandatierten NATO-Jugoslawienkrieg unangenehm oder erscheint er dir unangemessen?
Immerhin kann man mit diesem Vergleich den Zeitraum, in dem das Völkerrecht zum reinen Selbstbedienungsladen (vgl. Steinbruch) verkam, so in etwa eingrenzen. Der letzte Bundeskanzler wusste das und sein Vorgänger Schmidt hat ihn daran erinnert. Unangemessen scheint der Vergleich daher auf keinen Fall. Unangemessen scheint es hingegen, wenn ein Bundeskanzler und Völkerrechtsbrecher diesen Vergleich bemüht, um einem Vertreter der Verleger-Zunft zu erklären, wie sich die Verhältnismäßigkeit darstellt und nicht umgekehrt.
Das Verfahren in dieser Agelegenheit, welches die Sache hätte aufarbeiten können, wurde vom Generalbundesanwalt auf Eis gelegt. Erinnert sich jemand, dass dies medial große Beachtung gefunden hätte. Dass dieser Vorgang überhaupt möglich war, in einem Rechtsstaat, ist Skandal genug. Hat auch etwas damit zu tun, warum der EuGH europäische Haftbefehle aus Deutschland nicht anerkennt. Fehlende Gewaltenteilung.
Und dann wundern sich Leute, dass Russland inzwischen das Völkerrecht genauso missbraucht.