Sehr geehrter Herr Jung,
allgemein:
Die Konnotation, etwas zu teilen und zu sharen sei eine Begrifflichkeit, die (in diesem Zusammenhang) sowohl On- als auch Offline Synonym wahrgenommen wird, habe ich noch nie gehört.
Sie widerspricht mWn dem, wie diese Begriffe in der öffentlichen Wahrnehmung angewendet und verstanden werden (da mag mein Blick aber nicht allumfassend sein).
Aber, und das ist viel wichtiger als das Rangeln um Begrifflichkeiten:
Ihre Aussage in der BPK war: "Der Mann hat auf Instagram rechtsextremen Content und Content der Identitären Bewegung geteilt und geshared."
Erstens haben Sie explizit gesagt, dass es "auf Instagram" war, also den Inhalt nicht auf "offline" bezogen, wie in der Antwort dargestellt, zweitens (nach allem, was ich gehört und selbst in Augenschein genommen habe) trifft diese Aussage nicht zu.
Das mag manchem pingelig erscheinen, allerdings finde ich es wichtig, konstruktiv auf objektive Fehler eines geschätzten Journalisten wie Sie es sind hinzuweisen. Denn es ist ein wichtiges Recherche- und Wahrnehmungsdetail, wenn eine Frage eines Journalisten mit der Erwähnung eines scheinbaren Faktums gestellt wird, dass so offenbar nicht zutrifft.
Herzliche Grüße und einen entspannten Abend!
PS: Ich bin Fan Ihrer Arbeit!