Ich bin raus!

  • Es gibt in Deutschland keine zeitliche Grenze. Ein Schwangerschaftsabbruch ist immer rechtswidrig außer in Fällen, wo er medizinisch indiziert ist oder die Schwangerschaft auf eine sexuelle Straftat gegen die Schwangere zurückgeht. Also abgesehen davon, dass man die Zeit bis zur Nidation gar nicht erst rechnet, aber die würde ich auch nicht zur Schwangerschaft zählen.

    Da pickst du dir den Absatz 2 (medizinische Indikation) aus dem § 218a der keine Frist kennt und dehnst das auf Absatz 3 (Schwangerschaft auf Grund Straftat geg. sexl. Selbstbest.).

    Nebenbei unterdrückst du Absatz 1 der ganz klar die Verwirklichung des Tatbestandes von §218 aufhebt (damit auch keine Rechtswidrigkeit) unter Beachtung der 12 Wochenfrist, Beratung und Arztpflicht.

    Absatz 4 geht sogar noch weiter und bohrt Absatz 1 auf eine 22 Wochenfrist auf, bei gleichen Bedingungen und nur für die Mutter.


    Die Formel von "rechtswidrig, aber straffrei" bleibt eine hohle Phrase. Sie entspricht auch nicht der geltenden Rechtslage, denn § 218a Absatz 1 StGB regelt explizit, dass bei der Fristenlösung schon der Tatbestand von § 218 StGB nicht erfüllt ist.



  • Da pickst du dir den Absatz 2 (medizinische Indikation) aus dem § 218a der keine Frist kennt und dehnst das auf Absatz 3 (Schwangerschaft auf Grund Straftat geg. sexl. Selbstbest.).


    Ah, Absatz 3 hat eine Frist. Okay.


    Nebenbei unterdrückst du Absatz 1 der ganz klar die Verwirklichung des Tatbestandes von §218 aufhebt (damit auch keine Rechtswidrigkeit) unter Beachtung der 12 Wochenfrist, Beratung und Arztpflicht.


    Nun man kann sicherlich darüber diskutieren, ob die Rechtskonstruktion die Intention korrekt abbildet. Aber StGB § 218a (1)-(4) macht eine Unterscheidung zwischen Nichtrechtswidrigkeit (das hieße für mich Verbot) in den beiden Fällen mit Indikation und der bloßen Straffreiheit im dritten ohne bzw. etwas darüber hinaus, auch wenn in allen drei Fällen der Tatbestand von StGB § 218 nicht erfüllt ist.


    Zitat

    StGB § 218a


    (2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.


    (3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 178 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.


    Dagegen:


    Zitat

    (4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.


    Und diese Konstruktion wurde gewählt als Antwort darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die vorherige Formulierung, die alle drei Fälle gleichermaßen für nicht rechtswidrig erklärt hat, im Urteil "Schwangerschaftsabbruch II" für verfassungswidrig erklärt hat:


    https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html


    Zitat

    15. Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden. Es entspricht unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen, daß einem Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen unter staatlicher Verantwortung festgestellt werden muß.


    So wie ich die Formulierung im Gesetz lese, bedeutet die Nichterfüllung des Tatbestands von StGB § 218 für den Fall ohne Indikation genau das. Er ist innerhalb der Frist nicht erfüllt, gleichzeitig ist der Fall aber auch explizit nur straffrei. Es wird also eine Rechtswidrigkeit in der Raum gestellt, für die man sich wegen der Setzung der Straffreiheit, eine Strafvorschrift spart. Wie eine gedachte Leerstelle, die für diesen spezifischen straffreien Tatbestand steht. Das kann man natürlich in Richtung "hohle Phrase" verstehen.


    Man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, alles, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. Ich stelle mich halt auf den Standpunkt, alles was nicht explizit erlaubt ("gerechtfertigt" in der Formulierung des Verfassungsgerichts) genannt werden darf, ist nicht erst "ab 3 Monaten" verboten. Und da der nicht-rechtswidrige Fall mit Straftat-Indikation, wo eine Befristung greift, zumindestens in der Rechtspraxis wohl keine große Rolle spielt, kann man das mit der Fußnote denke ich auch so stehen lassen.

  • Ich muss gestehen, dass ich mit der Historie des § 218 nicht vertraut bin.

    Klingt für mich sehr nach Kinderquatsch in der Politik: BVerfG hat gesagt bei Absatz 1 und 4 (die Fälle ohne Indikation) da darf die Rechtswidrigkeit nicht aufgehoben werden, da laufen wir jetzt Kreise drum.


    Warum seh ich das so:

    Meinem Verständnis nach besteht die Strafbarkeit aus folgender Kette:

    + Tatbestand objektiv verwirklicht (alle Tatbestandsmerkmale erfüllt)

    + Tatbestand subjektiv verwirklicht (Vorsatz vs Fahrlässigkeit)

    ---> Tatbestand verwirklicht

    + fehlen von Rechtfertigungsgründen

    ---> ab hier sind wir im Bereich der Rechtswidrigkeit

    + fehlen von Entschuldigungsgründen

    ---> jetzt haben wir eine schuldhaft begangene rechtswidrige Tat (aka strafbare Tat)


    Statt alle Fälle einfach per Rechtfertigungsgrund, also aufheben der Rechtswidrigkeit zu erledigen (BVerfG hat's verboten), wird jetzt im Fall Absatz 1 einfach die Kette schon beim Tatbestand unterbrochen und beim Absatz 4 die Kette einfach verworfen (Kette durchgeprüft Strafbarkeit festgestellt, aber im Gesetz steht nicht strafbar). Technisch wird damit dem Urteil des BVerfG Genüge getan, praktisch ändert sich nix. Statt 4 mal Raider stehen jetzt eben einmal Twix, zweimal Raider und einmal "mit Karamell und Schokolade überzogener Keks".


    Die Diskussion über vernünftige Lösungen auf diesem Gebiet wird halt schnell ideologisch aufgeladen.

    Man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, alles, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.

    So ist es im deutschen Strafrecht.

    Ich stelle mich halt auf den Standpunkt, alles was nicht explizit erlaubt ("gerechtfertigt" in der Formulierung des Verfassungsgerichts) genannt werden darf, ist nicht erst "ab 3 Monaten" verboten.

    Das ist genau das was man durch den § 218 generelles Verbot und § 218 a dessen Aufhebung, auf mittlerweile unterschiedliche Art, erzeugt hat.

    Die Herangehensweise finde ich OK, die Ausnahmeregelungen sind aber mit der Realität nicht mehr ganz zur Deckung zu bringen, so werden Föten mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Fehlbildung über Absatz 1 (wenn so früh erkannt) abgetrieben oder es muss für Absatz 2 eine Belastung für die Gesundheit der Mutter konstruiert werden.


    Vielleicht können wir Sinn und Unsinn der sieben §§ 218-219b, bei Interesse, in einem eigenen Thread mal angehen.

  • Huhu


    sorry dass das hier mein erster Post ist (kommt davon wenn man Psiram googelt)


    ich hätte da mal ne Frage an die Runde:


    was ist denn genau rechts?

    ich dachte eigentlich immer dass das mit Ausländern zu tun hat, aber dieser Tage scheint das ja auch andere Themen zu betreffen (Klimawandel, NATO, Corona etc.)
    ich würds wirklich gerne verstehen.

    also wie kann man das einfach so in Zusammenhang mit rechts bringen.

    oder ist es die "Kontaktschuld" also wenn du mit dem redest, musst du auch rechts sein.

    ich dachte mal mit allen reden wäre links

    naja ich denke mal wenn hier keiner ne Antwort weiß, dann finde ich nimand.

    Bitte fühlt euch nicht angegriffen.

    ich würde nur einfach wirklich gerne wissen warum vieles als "rechts" bezeichnet wird.

    ot hier Gunnar Kaiser .. ich mein man kann vieles sagen: Wirrkopf, verblendet, was auch immer aber wieso rechts?

    Rechts ist hier bei uns in Deutschland nun mal ein sehr schwerer Vorwurf.

    Bin ich jetzt rechts, wenn ich manches von Gunnar Kaiser gut finde?

    oder manches von Fridays for Future schlecht?

    ist es so leicht rechts zu sein?

  • was ist denn genau rechts?

    Das kommt darauf an, aus welcher Position man es betrachtet und mit welchem Maßstab man das misst.


    Wenn der Maßstab nur eine Linie von links nach rechts ist, dann stehen am linken Ende Anarchokommunisten, die den Staat und das Privateigentum an den Produktionsmitteln grundsätzlich ablehnen, und am rechten Ende Faschisten, für die sich alle Produktion dem völkischen Nationalstaat und seinem autoritären Führerprinzip unterzuordnen hat.

    Weil das aber eine ziemlich eindimensionale Betrachtungsweise ist, muss man eigentlich noch mindestens eine weitere Linie hinzufügen.


    Ein solches "zweidimensionales" Modell wäre z.B. der "political compass", bei dem auf der horizontalen Links-Rechts-Achse die ökonomische Position liegt, also eher der klassische Ansatz aus der Zeit der revolutionären Arbeiterbewegungen im 19. und frühen 20. Jahrhundert, und auf der vertikalen die Verortung zwischen autoritär und freiheitlich:


    800px-Political_Compass_standard_model.svg.png

    Nach diesem Modell wäre Adolf Hitler ganz oben im oberen rechten, josef Stalin ganz oben im oberen linken und Karl Marx im unteren linken Quadranten. Dein Gunnar Kaiser wäre wahrscheinlich irgendwo im unteren Teil des unteren rechten Quadranten anzusiedeln. Hitler wäre also rechts-autoritär, Stalin links-autoritär, Marx links-libertär und Kaiser rechts-libertär. Der größte Gegensatz findet sich also weniger auf der horizontalen Achse als auf den jeweiligen Diagonalen zwischen den äußeren Eckpunkten der Quadranten.


    Allerdings funktionieren diese Verortungen auch nur dann so halbwegs, wenn man das politische Spektrum insgesamt nach den heutigen Verhältnissen in der westlichen Welt ausrichtet - also wenn die ideale Mitte eine repräsentative Demokratie mit kapitalistischer Marktwirtschaft ist, in welcher der Staat den Markt zwar reguliert aber auch dafür sorgt, dass er für die privaten EigentümerInnen des Kapitals profitabel bleibt, ohne die von ihnen abhängige arbeitende Bevölkerung komplett verelenden zu lassen.


    Hinzu kommt, dass die Verortung des Beobachters selbst eine große Rolle spielt. Für Gunnar Kaiser wäre ein linker Salonmarxist wie ich womöglich irgendwo oben links in der Nachbarschaft von Stalin und Mao angesiedelt, obwohl ich mich selbst (nach diesem Schema) eher in der Mitte des unteren linken Quadranten positioniert sehe.


    Ein weiteres Problem ist natürlich die Beschriftung der Achsen selbst. Das Modell des "political compass" wurde sicher nicht von rechts- oder linksradikalen AktivistInnen erdacht, sondern von Leuten, die sich selbst irgendwo in der (vermutlich eher linken) Mitte des Ganzen verorten würden.


    Aus der Sicht eines Anarchokapitalisten, also eines extrem rechts-libertären Zeitgenossen, ist der theoretische Kommunismus nach Marx nicht im unteren linken, libertären, sondern ganz oben links im oberen linken, autoritären Quadranten anzusiedeln, weil im rechtslibertären Weltbild die Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmittlen in der Praxis nur durch brutale Enteignung zu bewerkstelligen wäre, und somit die autoritärste Zwangsmaßnahme überhaupt darstellen würde, und weil er sicher unter "Kommunismus" den totalitären Staatssozialismus Stalins verstehen, und ihn mit Hitlers National-"Sozialismus" gleichsetzen würde. Für radikale Rechtslibertäre ist auch Demokratie gefährlicher "Kollektivismus", weil sie nach deren Ansicht eine Diktatur der Mehrheit gegen die Minderheit darstellt.


    Andererseits sehen linksradikale Anarchisten den radikalen Rechtslibertarismus ebenfalls als im Grunde radikal-autoritäre Weltsicht an, und müssten ihn daher eher in der oberen rechten Ecke des oberen rechten Quadranten ansiedeln, weil er sich zwar theoretisch als Vollendung der individuellen Freiheit darstellt, aber in seiner tatsächlichen praktischen Anwendung auf eine sozialdarwinistische Gesellschaft hinaus liefe, in welcher die stärksten Teilnehmer in einem von jeglicher staatlichen oder "kollektivistischen" Kontrolle befreiten Markt die schwächsten gnadenlos unterdrücken, und sich letztendlich der Stärkste unter den Stärksten auch wieder an die Spitze der Gesellschaft setzen würde.


    Erschwerend kommt hinzu, dass sich sowohl auf der rechten, als auch auf der linken Seite des politischen Spektrums vor allem seit der Jahrtausendwende zunehmend eine dritte Achse etabliert hat, die eher eine kulturelle Verortung zwischen "traditionell"-> "rechts" und "fortschrittlich" -> "links" zeigt, aber eigentlich gar keine richtige Achse ist, sondern eine chaotische Schlangenlinie, die sich durch alle Quadranten des politischen Kompasses zieht und dabei heilloses Chaos stiftet.

    Auf dieser Schlangenlinien-Achse findet allerdings leider momentan ein aufgrund seines gewaltigen Empörungspotenzials besonders öffentlichkeitswirksamer Kulturkampf statt und reduziert die Debatte zwischen "links" und "rechts" auf identitätspolitische Themen und Haltungsfragen, die - zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung außerhalb akademischer Diskurse - mit dem ursprünglichen, ökonomischen Links-Rechts Gegensatz nur noch äußerst oberflächlich verbunden sind und auf beiden Seiten auch in autoritäre Höhen abdriften.


    Aus meiner eigenen, "salonmarxistischen" Sicht ergibt diese kulturelle Achse eigentlich keinen Sinn, weil sie komplett vernachlässigt, dass wir schon seit vielen Generationen in einer kapitalistischen, bürgerlichen Gesellschaft leben, deren kulturelle Traditionen und Fortschritte nicht von dieser kapitalistischen ökonomischen Basis zu trennen sind auf der sie sich entwickelt haben, und weil dieser neue "links"-"rechts" Konflikt eigentlich ein rein ideologischer Prozess ist, der sich innerhalb der kapitalistischen Ordnung abspielt, und dabei nur deren innere Widersprüche wiederspiegelt, während er an den eigentlichen ökonomischen Verhältnissen nicht grundsätzlich rütttelt.


    Aus einer postmaterialistischen Sicht stellt es sich allerdings genau anders herum dar, weil es aus dieser Perspektive nicht die ökonomischen, materiellen Verhältnisse sind, die den Lauf der Geschichte und die Entwicklung der Gesellschaft bestimmen, sondern Ideen und Weltanschauungen, welche die ökonomische, materielle Entwicklung voran treiben.


    Man könnte also auch eine Achse zwischen Materialismus und Postmaterialismus aufmachen und sie mit "Pragmatisch" -> links und "Idealistisch" -> rechts beschriften. Aber es wäre eigentlich kaum möglich damit irgendeine objektive Verortung politischer Positionen vorzunehmen, weil es ja meist die größten IdealistInnen sind, die nicht verstehen wollen, dass ihr gefühlter Pragmatismus eigentlich reine Ideologie ist und insofern als "rechts" zu verorten wäre, weil er zwar den Anspruch hat, das Denken zu revolutionieren, aber nicht daran interessiert ist, die dem Denken zugrunde liegenden materiellen Verhältnisse in der Gesellschaft zu verändern.


    Aus einer linken ideologiekritischen Sicht betrachtet ist die "Mitte" des politische Kompass unter den heutigen Verhältnissen daher eigentlich bereits deutlich nach rechts verschoben, weil der politisch-ökonomische Mainstream - also die Mitte des Koordinatensystems - von einer neoliberalen Ideologie dominiert wird, die sich selbst eher im rechtslibertären Quadranten verorten würde, aber in der Praxis immer weiter in den rechtsautoritären Quadranten wandert, weil die ökonomisch rechte Position zwangsläufig zu immer ungleicheren materiellen Verhältnissen führt, die nur durch einen starken Staat stabilisiert werden können.


    Rechte "Ideologiekritiker" - zu denen ich persönlich auch Gunnar Kaiser zähle - würden wahrscheinlich das genaue Gegenteil - also eine Verschiebung der "Mitte" des Koordinatensystems nach links - behaupten.

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