Ich bin raus!

  • Hatte ich eigentlich schon mal darauf hin gewisesen, dass "liberale", marktradikale und rechtslibertäre Ideologen sich ganz bewusst in die Nähe von Corona-"Skeptikern" stellen und dass diese ganze Anti-Aufklärung eigentlich nur denen in die Hände spielt, die schon immer dachten, dass der Markt - der doch jetzt bitte demnächst mal wieder seine alte "Freiheit" zurück bekommen sollte - alles besser regeln könne als der Staat mit seinen marktfeindlichen Maßnahmen, und dass es eben eine nötige natürliche Auslese sei, wenn dabei ein paar Minderleister mit nicht so toller ökonomischer oder biologischer "Grundimmunität" aus der Gesellschaft aussortiert werden?


    (rethorische Frage)

  • Kaiser macht eigentlich immer das gleiche in seinen Videos. Er fängt an mit absurden Annahmen, die man leicht widerlegen kann, und dann baut er ein mehr oder weniger komplexes Gedankengebäude darauf auf, das den Anschein einer intellektuellen Leistung hat. Aber mehr als heiß Luft kommt dabei nicht heraus, vor allem scheitern seine Argumentationen IMO schon an ganz einfachen Tatsachen.

  • Weil das Forum von Rechtsextremen unterwandert ist.

    Hab ich seit ich im Aufwachen Forum begangen habe zu schreiben und zumindest stephan mich persönlich auf einem Mal Phantasialand getroffen hat, gepennt?


    Mich würde mal Interessieren was für posts hier gemeint sind.

    PS: gerade wenn man sachlich über alternative Wirtschaftssysteme redet, gibt es viele Webseiten die bestimmte Wirtschaftspolitiker ins rechtsextreme Licht rücken (vor allem von angeblichen Marxisten) ohne dies überhaupt zu begründen.

    (Ich denke da vor allem an almar altvaters unsachlichen an den Haaren herbeigezogenen Argumentationen zu Silvio Gesell.)

    PS: Ja bin noch immer teilweise gesellianer auch wenn er auf dem Warenauge halbblind war.


    und damit bin zum nächsten mal, eurer geselle Brakteatenzeit. (nennt mich nicht Genosse, XD)

  • Hatte ich eigentlich schon mal darauf hin gewisesen, dass "liberale", marktradikale und rechtslibertäre Ideologen sich ganz bewusst in die Nähe von Corona-"Skeptikern" stellen und dass diese ganze Anti-Aufklärung eigentlich nur denen in die Hände spielt, die schon immer dachten, dass der Markt - der doch jetzt bitte demnächst mal wieder seine alte "Freiheit" zurück bekommen sollte - alles besser regeln könne als der Staat mit seinen marktfeindlichen Maßnahmen, und dass es eben eine nötige natürliche Auslese sei, wenn dabei ein paar Minderleister mit nicht so toller ökonomischer oder biologischer "Grundimmunität" aus der Gesellschaft aussortiert werden?


    (rethorische Frage)

    Ergänzung ich bin lieber liberal als autoritär ist was falsch daran?

    hab gerade nochmal den political compass test gemacht beim letzten Mal, wo ich den gemacht hatte war ich noch was weiter rechts. (aber genauso liberal)
    (Edit: Auch wenn der nicht so viel taugt)
    https://www.politicalcompass.org/analysis2?ec=-5.75&soc=-4.82

  • Ergänzung ich bin lieber liberal als autoritär ist was falsch daran?

    hab gerade nochmal den political compass test gemacht beim letzten Mal, wo ich den gemacht hatte war ich noch was weiter rechts. (aber genauso liberal)
    (Edit: Auch wenn der nicht so viel taugt)
    https://www.politicalcompass.org/analysis2?ec=-5.75&soc=-4.82

    ah, kannte ich noch nicht, hab den Test auch mal gemacht.


    Bin etwas liberaler und deutlich weiter rechts als du:

    https://www.politicalcompass.org/analysis2?ec=4.0&soc=-5.44

  • Nun ich habe da glaube disagree genommen, weil es stimmt, das faktisch in einem Staat wo nur eine Person herrscht Entscheidungen sehr viel schneller vonstattengehen können. Allerdings sehe ich das nicht als Vorteil an. Gibt noch andere, kenne ein paar discord Server wo solche Test, zu großen teilen verlinkt sind. (und wo viele Leute zu viele reden. Dort ist dann aber auch von dem Eroberungswilligen Imperialisten bis hin zu Stalinisten und "normaleren" Personen alles bei.)


    (wobei sprachliche Diskussionen sind nicht so mein Ding, ich bin nicht so gut im Sprechen und werde dort noch häufiger missverstanden als im Schreiben.)

    Ist das vielleicht, was für ein eigenes Thema nur welcher Name würde da dann passen.

    political position online, half bullshit tests?


    Ich glaube manche Kandidaten hier, wären von 80 % der Leute dort angewidert.

  • Was Abtreibung angeht: Die Regelung in De finde ich sehr gut. Verbot ab 3 Monaten.


    Es gibt in Deutschland keine zeitliche Grenze. Ein Schwangerschaftsabbruch ist immer rechtswidrig außer in Fällen, wo er medizinisch indiziert ist oder die Schwangerschaft auf eine sexuelle Straftat gegen die Schwangere zurückgeht. Also abgesehen davon, dass man die Zeit bis zur Nidation gar nicht erst rechnet, aber die würde ich auch nicht zur Schwangerschaft zählen.

  • Es gibt in Deutschland keine zeitliche Grenze. Ein Schwangerschaftsabbruch ist immer rechtswidrig außer in Fällen, wo er medizinisch indiziert ist oder die Schwangerschaft auf eine sexuelle Straftat gegen die Schwangere zurückgeht. Also abgesehen davon, dass man die Zeit bis zur Nidation gar nicht erst rechnet, aber die würde ich auch nicht zur Schwangerschaft zählen.

    Da pickst du dir den Absatz 2 (medizinische Indikation) aus dem § 218a der keine Frist kennt und dehnst das auf Absatz 3 (Schwangerschaft auf Grund Straftat geg. sexl. Selbstbest.).

    Nebenbei unterdrückst du Absatz 1 der ganz klar die Verwirklichung des Tatbestandes von §218 aufhebt (damit auch keine Rechtswidrigkeit) unter Beachtung der 12 Wochenfrist, Beratung und Arztpflicht.

    Absatz 4 geht sogar noch weiter und bohrt Absatz 1 auf eine 22 Wochenfrist auf, bei gleichen Bedingungen und nur für die Mutter.


    Die Formel von "rechtswidrig, aber straffrei" bleibt eine hohle Phrase. Sie entspricht auch nicht der geltenden Rechtslage, denn § 218a Absatz 1 StGB regelt explizit, dass bei der Fristenlösung schon der Tatbestand von § 218 StGB nicht erfüllt ist.



  • Da pickst du dir den Absatz 2 (medizinische Indikation) aus dem § 218a der keine Frist kennt und dehnst das auf Absatz 3 (Schwangerschaft auf Grund Straftat geg. sexl. Selbstbest.).


    Ah, Absatz 3 hat eine Frist. Okay.


    Nebenbei unterdrückst du Absatz 1 der ganz klar die Verwirklichung des Tatbestandes von §218 aufhebt (damit auch keine Rechtswidrigkeit) unter Beachtung der 12 Wochenfrist, Beratung und Arztpflicht.


    Nun man kann sicherlich darüber diskutieren, ob die Rechtskonstruktion die Intention korrekt abbildet. Aber StGB § 218a (1)-(4) macht eine Unterscheidung zwischen Nichtrechtswidrigkeit (das hieße für mich Verbot) in den beiden Fällen mit Indikation und der bloßen Straffreiheit im dritten ohne bzw. etwas darüber hinaus, auch wenn in allen drei Fällen der Tatbestand von StGB § 218 nicht erfüllt ist.


    Zitat

    StGB § 218a


    (2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.


    (3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 178 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.


    Dagegen:


    Zitat

    (4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.


    Und diese Konstruktion wurde gewählt als Antwort darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die vorherige Formulierung, die alle drei Fälle gleichermaßen für nicht rechtswidrig erklärt hat, im Urteil "Schwangerschaftsabbruch II" für verfassungswidrig erklärt hat:


    https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html


    Zitat

    15. Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden. Es entspricht unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen, daß einem Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen unter staatlicher Verantwortung festgestellt werden muß.


    So wie ich die Formulierung im Gesetz lese, bedeutet die Nichterfüllung des Tatbestands von StGB § 218 für den Fall ohne Indikation genau das. Er ist innerhalb der Frist nicht erfüllt, gleichzeitig ist der Fall aber auch explizit nur straffrei. Es wird also eine Rechtswidrigkeit in der Raum gestellt, für die man sich wegen der Setzung der Straffreiheit, eine Strafvorschrift spart. Wie eine gedachte Leerstelle, die für diesen spezifischen straffreien Tatbestand steht. Das kann man natürlich in Richtung "hohle Phrase" verstehen.


    Man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, alles, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. Ich stelle mich halt auf den Standpunkt, alles was nicht explizit erlaubt ("gerechtfertigt" in der Formulierung des Verfassungsgerichts) genannt werden darf, ist nicht erst "ab 3 Monaten" verboten. Und da der nicht-rechtswidrige Fall mit Straftat-Indikation, wo eine Befristung greift, zumindestens in der Rechtspraxis wohl keine große Rolle spielt, kann man das mit der Fußnote denke ich auch so stehen lassen.

  • Ich muss gestehen, dass ich mit der Historie des § 218 nicht vertraut bin.

    Klingt für mich sehr nach Kinderquatsch in der Politik: BVerfG hat gesagt bei Absatz 1 und 4 (die Fälle ohne Indikation) da darf die Rechtswidrigkeit nicht aufgehoben werden, da laufen wir jetzt Kreise drum.


    Warum seh ich das so:

    Meinem Verständnis nach besteht die Strafbarkeit aus folgender Kette:

    + Tatbestand objektiv verwirklicht (alle Tatbestandsmerkmale erfüllt)

    + Tatbestand subjektiv verwirklicht (Vorsatz vs Fahrlässigkeit)

    ---> Tatbestand verwirklicht

    + fehlen von Rechtfertigungsgründen

    ---> ab hier sind wir im Bereich der Rechtswidrigkeit

    + fehlen von Entschuldigungsgründen

    ---> jetzt haben wir eine schuldhaft begangene rechtswidrige Tat (aka strafbare Tat)


    Statt alle Fälle einfach per Rechtfertigungsgrund, also aufheben der Rechtswidrigkeit zu erledigen (BVerfG hat's verboten), wird jetzt im Fall Absatz 1 einfach die Kette schon beim Tatbestand unterbrochen und beim Absatz 4 die Kette einfach verworfen (Kette durchgeprüft Strafbarkeit festgestellt, aber im Gesetz steht nicht strafbar). Technisch wird damit dem Urteil des BVerfG Genüge getan, praktisch ändert sich nix. Statt 4 mal Raider stehen jetzt eben einmal Twix, zweimal Raider und einmal "mit Karamell und Schokolade überzogener Keks".


    Die Diskussion über vernünftige Lösungen auf diesem Gebiet wird halt schnell ideologisch aufgeladen.

    Man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, alles, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.

    So ist es im deutschen Strafrecht.

    Ich stelle mich halt auf den Standpunkt, alles was nicht explizit erlaubt ("gerechtfertigt" in der Formulierung des Verfassungsgerichts) genannt werden darf, ist nicht erst "ab 3 Monaten" verboten.

    Das ist genau das was man durch den § 218 generelles Verbot und § 218 a dessen Aufhebung, auf mittlerweile unterschiedliche Art, erzeugt hat.

    Die Herangehensweise finde ich OK, die Ausnahmeregelungen sind aber mit der Realität nicht mehr ganz zur Deckung zu bringen, so werden Föten mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Fehlbildung über Absatz 1 (wenn so früh erkannt) abgetrieben oder es muss für Absatz 2 eine Belastung für die Gesundheit der Mutter konstruiert werden.


    Vielleicht können wir Sinn und Unsinn der sieben §§ 218-219b, bei Interesse, in einem eigenen Thread mal angehen.

  • Huhu


    sorry dass das hier mein erster Post ist (kommt davon wenn man Psiram googelt)


    ich hätte da mal ne Frage an die Runde:


    was ist denn genau rechts?

    ich dachte eigentlich immer dass das mit Ausländern zu tun hat, aber dieser Tage scheint das ja auch andere Themen zu betreffen (Klimawandel, NATO, Corona etc.)
    ich würds wirklich gerne verstehen.

    also wie kann man das einfach so in Zusammenhang mit rechts bringen.

    oder ist es die "Kontaktschuld" also wenn du mit dem redest, musst du auch rechts sein.

    ich dachte mal mit allen reden wäre links

    naja ich denke mal wenn hier keiner ne Antwort weiß, dann finde ich nimand.

    Bitte fühlt euch nicht angegriffen.

    ich würde nur einfach wirklich gerne wissen warum vieles als "rechts" bezeichnet wird.

    ot hier Gunnar Kaiser .. ich mein man kann vieles sagen: Wirrkopf, verblendet, was auch immer aber wieso rechts?

    Rechts ist hier bei uns in Deutschland nun mal ein sehr schwerer Vorwurf.

    Bin ich jetzt rechts, wenn ich manches von Gunnar Kaiser gut finde?

    oder manches von Fridays for Future schlecht?

    ist es so leicht rechts zu sein?

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