Da man sich in der europäischen Wertegemeinschaft ja gerade schon seit einer Weile mit den osteuropäischen Freunden in Polen und Ungarn über den massiven politischen Einfluss der dortigen Regierungen auf ihre Verfassungsgerichte streitet:
- Wie kommt eigentlich die Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes zustande und welche Rolle spielt der Parteienproporz dabei?