#597 - Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D.

  • Am Montag, 26. September, ab 16 Uhr, LIVE



    Zu Gast im Studio: Jurist Andreas Voßkuhle. Seit 1999 ist er Professor und Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, deren Rektor er 2008 kurzzeitig war. Von 2008 bis 2020 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts, zunächst als Vizepräsident, ab 2010 als Präsident des Gerichts und Vorsitzender des Zweiten Senats. Seit 2020 ist Voßkuhle Vorsitzender des Vereins "Gegen Vergessen – Für Demokratie".


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  • Meine Frage ist, welche Möglichkeit haben Bürger, um ihrer Stimme Gewicht zu verleihen, wenn sie keinen politischen Ansprechpartner (Repräsentanten) im Bundestag finden?

    Mein Eindruck ist, dass sich die Exekutive fast völlig losgelöst hat vom Gemeinwohl** der Bürger und von der Legislative im Bundestag. Natürlich hätte die Legislative die Möglichkeit, die Bundesregierung in ihrer Arbeit demokratisch einzuhegen, macht sie aber nicht, weil ihr das Parteibuch mehr am Herzen liegt als das Gemeinwohl der Bürger.

    Zugleich steht der Lobbyismus, den die Volksvertreter pflegen, der Demokratie vom Grundsatz her im Wege. Kapitalismus und Demokratie beißen sich.


    Eine repräsentative Demokratie gibt es für ca. 40% der Bürger nicht in Deutschland. Leider! Wie sieht das Herr Voßkuhle?

    Wie bewertet Herr Voßkuhle unter demokratischen Gesichtspunkten, dass Lobbyisten im Bundestag und in den Ministerien ein und aus gehen?


    ** z.B. Mehrheit der Bürger wünscht Friedenslösung/Diplomatie im Ukraine Konflikt. Tatsächlich gibt es keine diplomatischen Bemühungen seitens der Bundesregierung oder Mehrheit der Bürger wünscht Sicherstellung der Energieversorgung, usw. usf.



    Danke! :)



    2 Mal editiert, zuletzt von SPX () aus folgendem Grund: Blitzgedanke :-)

  • Ich würde gerne wissen, warum er (zwei Mal?!) abgelehnt hat, für das Amt des Bundespräsidenten zu kandidieren und ob er das für die Zukunft weiter ausschließen würde.


    Ferner welche Entscheidung aus der Geschichte des BVerfG (an der er vermutlich nicht selbst beteiligt war) er rückblickend für die größte Fehlentscheidung hält?

  • Die systematisch eskalierende Vernichtung unserer Lebensgrundlagen für die Profite einiger weniger gehört immer noch zum Normalzustand und es ist auch immer noch "konservativ" die "eigene" Heimat auf Kosten der Heimat aller zu schützen. Mich würde interessieren, inwieweit er dadurch die Souveränität des Staates gefährdet sieht und wie er zu einer Ökokratie steht, in der die Freiheit der biodiversen Elemente unserer ökologischen Lebensgrundlagen sowie der Schutz dieser Freiheit Vorraussetzung für die Freiheit des Individuums ist.

  • Ich würde gerne wissen ob Herr Voßkuhle die aktuelle Rechtslage der Bestrafung von Cannabisbesitz auch bei geringen Mengen zum Eigengebrauch für verfassungswidrig hält?


    Oder kurz gesagt ob er die Bestrafung von Konsumenten wegen Cannabis für verfassungsgemäß hält?


    Stichworte u.a der Normenkontrollantrag vor dem BVerG von Richter Müller bezgl. des Cannabisverbots (....die derzeitige Rechtslage ist weder geeignet, erforderlich noch verhältmäßig um das Ziel des Gesetzes zu erreichen...).


    (u.a auch https://www.lto.de/recht/hinte…arkeit-verfassungswidrig/).

  • Der EuGH zweifelt an der Unabhängigkeit unserer deutschen Staatsanwaltschaften, zumindest wenn diese im Zusammenhang mit Europäischen Haftbefehlen (EuHB) tätig werden. Bereits im Mai 2019 hatte das europäische Gericht entschieden dass deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. Das klingt nach Bananenrepublik. Wird dieses Problem deiner Meinung nach ernst genug genommen? Bekommen wir eine wirklich unabhängige Staatsanwaltschaft auch in Deutschland?

  • Frage: Inwiefern ist es verfassungsgemäß, dass es einen impliziten Fraktionszwang gibt? Wenn Merkel bspw. Abstimmungen „öffnet“ (vgl.Ehe für alle) ,dann ist das doch letztlich ein Zeichen dafür, dass sonst gegen die Verfassung verstoßen wird.

  • Frage: Inwiefern ist es verfassungsgemäß, dass es Produkte auf dem Markt gibt, die krebserregend sind oder gesundheitsschädlich? Beispiel Asbest. Warum muss nicht vor der Zulassung bewiesen werden, dass es unbedenklich ist. Wenn sowas verwendet wird, dann steht dies doch der körperlichen Unversehrtheit von Menschen im Weg. Das würde ja nicht die freie Entfaltung in großem Maß einschränken, weil es ja Alternativen gibt.

  • Wenn man den Artikel 14 heranzieht, dann steht da: Eigentum verpflichtet. Könnte man dann sagen, dass es eine Grenze gibt, wo Eigentum so sehr verpflichtet, dass alles darüber nicht mehr nur für einen allein ist. Also wäre eine Art Vermögensobergrenze so begründbar?

  • Braucht es einen rechtlichen Mechanismus, mit welchem die Verursacher von verfassungswidrigen Gesetzen bestraft werden können oder es anderweitige Konsequenzen haben kann? Wenn ja wie könnte der Aussehen?


    Alternativ wäre es sinnvoll einen Mechanismus zu haben, welcher insbesondere bei neuen Gesetzen welche bereits im Vorfeld als möglicherweise verfassungswidrig gesehen werden (hier wäre noch die zusätzliche Frage: von wem?) eine Prüfung samt Urteil durch das Verfassungsgericht vorsieht? Sieht er ansonsten eine alternative Möglichkeit eine Schranke zu setzen um bereits im Vorfeld als verfassungswidrig gesehene Gesetze von ihrer Einführung bzw insbesondere ihr Inkrafttreten zu verhindern/unterbinden? Sieht er überhaupt die Notwendigkeit dafür oder ist es voll OK, dass verfassungswidrige Gesetze erlassen und teils über Jahre zur Anwendung kommen, selbst wenn deren verfassungswidrigkeit bereits im Vorfeld stark angenommen wird?

  • Ist das Grundgesetz wirtschaftspolitisch neutral? (Im Gegensatz zur EU, die eine "offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" vorschreibt.)

  • Ist Deutschland auf dem Weg in eine Kleptokratie? Geht womöglich die größte Gefahr für die Demokratie von den Regierenden in Berlin und vom Parteienabsolutismus (Parlamentarier) aus, die sich jeglicher Kontrolle ihres Handelns durch das Wahlvolk entziehen?

  • Sind die Straßenblockaden von der Klimabewegung "Aufstand der letzten Generation" legitim und sollten im Angesicht der Klimakrise nicht bestraft werden?


    Bis zu welcher Grenze darf politischer Aktivismus gehen aus Sicht unserer Verfassung?

  • Frage: Inwiefern ist es verfassungsgemäß, dass es Produkte auf dem Markt gibt, die krebserregend sind oder gesundheitsschädlich? Beispiel Asbest. Warum muss nicht vor der Zulassung bewiesen werden, dass es unbedenklich ist. Wenn sowas verwendet wird, dann steht dies doch der körperlichen Unversehrtheit von Menschen im Weg. Das würde ja nicht die freie Entfaltung in großem Maß einschränken, weil es ja Alternativen gibt.

    In der EU gilt das Vorsorgeprinzip. Es muss also tatsächlich erst die Unbedenklichkeit einer neuen Ware gezeigt werden. In den USA gibt es so ein Prinzip nicht.

    • Welche Rolle spielen aktuelle politische Abwägungen bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts? Wie klärt sich im Zweifel die Frage der Intention des Gesetzgebers?


    Oder anders formuliert:


    • Ist die verfassugsjuristische Auslegung des Grundgesetzes wirklich unabhängig von der politisch definierten "Staatsräson"?
  • Was antworte ich einem Querdenker, der behauptet, dass die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig und neutral sind, sondern politisch beeinflusst, weil sie den Justizministerien der Länder oder des Bundes unterstellt sind und die Ministerien weisungsberechtigt sind? Gleiches gilt auch für das BfV, das dem BMI unterstellt ist.


    Danke für eure Arbeit!

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