Erhöhung der Pflegekosten

  • Hallo an das Jung und Naiv Team und die Community


    Mich erreichte vor wenigen Tagen ein Schreiben des Pflegedienstes meiner Mutter. Meine Mutter ist an Demenz erkrankt (weit fortgeschritten, Pflegegrad 5) und wohnt in einer Pflege WG (Miete ca. 500 Euro monatlich). Dort kümmert sich ein Pflegedienst wirklich rührend um die 7 Bewohner der WG.

    Nun ist beschlossen worden, die Löhne der Mitarbeiter der Pflegedienste ab September 22 deutlich zu erhöhen. Das geschieht aus meiner Sicht vollkommen zu Recht und viel zu spät. Diese Erhöhung, so hieß es einmal, sollte nicht zu Lasten der Patienten oder der Angehörigen gehen. Tut es nun aber doch. Da meine Mutter privat versichert und auch Beihilfeberechtigt ist, bekomme ich monatlich fünf Rechnungen des Pflegedienstes, die ich dann bei Kasse und Beihilfe einreiche:

    1. Rechnung Krankenkasse gem. Par.37 Abs.2 SGB V - die Rechnung beinhaltet Dinge wie Medikamentengaben etc.. Diese wird komplett von Kasse und Beihilfe getragen. Dieser Posten variiert leicht und bewegt sich in der Größenordnung von 600-650 Euro monatlich.

    2. Rechnung Pflegesachleistungen gem. Par.36 SGB XI - die Rechnung beinhaltet die Versorgungskosten. Es handelt sich hier um einen festen monatlichen Satz, der für den Pflegegrad 5 von der Pflegekasse angesetzt wird. Diese Rechnung wird komplett von Kasse und Beihilfe erstattet. Diese Rechnung ist fix bei 2095 Euro monatlich.

    3. Rechnung Pflegesachleistungen gem. Par.36 SGB XI Zuzahlung Privat - die Rechnung beinhaltet ebenfalls die Versorgungskosten, allerdings den privat zu tragenden Anteil. Es handelt sich hier um einen variablen Posten. Es ist die Differenz zwischen dem Gesamtpflegeaufwand und dem Pflegesatz der Pflegekasse von 2095 Euro (Pflegegrad 5) aus Rechnung 2. Diese Rechnung wird komplett privat von uns bezahlt. Diese Rechnung beläuft sich bislang auf ca 2100 Euro monatlich und wird sich nun durch die Erhöhung der Entgelte für die Pflegeleistungen drastisch erhöhen.

    4. Rechnung Entlastungsbetrag gem. Par.45b Abs.1 Satz3 Nr.3 SGB XI Amb Anteil PK - diese Rechnung beinhaltet Betreuungsleistungen. Diese wird komplett von Kasse und Beihilfe getragen. Dieser Posten ist fix bei 124 Euro monatlich.

    5. Rechnung Wohngruppenzuschlag - Diese Rechnung wird komplett von Kasse und Beihilfe getragen. Dieser Posten ist fix bei 214 Euro monatlich.


    Es wird auch alles erstattet, bis eben auf den durch uns selbst zu tragenden Eigenanteil aus Rechnung 3. Dieser variiert natürlich von Monat zu Monat, je nach Pflegeaufwand. Im Schnitt kann man über die Monate sagen, daß dieser Eigenanteil je Monat ca. 2100 Euro beträgt. Da ich nun natürlich wissen wollte, welche Kosten da zukünftig auf uns zukommen werden, habe ich mal bei dem Pflegedienst angerufen. Dort wurde mir gesagt, daß ich dann ab dem September mit monatlichen privaten Kosten von ca 3800 Euro rechnen kann. Und das, muss ich sagen, haut mich wirklich um! Meine Mutter verfügt Gottseidank über eine sehr ordentliche Pension, aber selbst die wird für diesen Kostensprung nicht mehr reichen. Wie sieht das bei anderen Menschen und ihren zu pflegenden Angehörigen aus, die eine kleinere Rente beziehen?


    Ich würde mich sehr freuen, wenn dieses Thema mal in der BPK angesprochen werden würde! Wie sollen das die Bürger neben all den anderen Kostensteigerungen auch noch tragen?

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