Ja, genau das habe ich gelesen:
ZitatDie Generalzolldirektion führt unmissverständlich aus, dass jeder zur Herstellung von Liquids eine „Erlaubnis als Steuerlagerinhaber“ benötigt.
Das gilt auch für Konsumenten, die nur für den Eigenbedarf Liquids selbermischen.
Fällt mir halt schwer, das zu glauben.