Stammtisch & Kaffeekranzerl

  • Okay, nach der Schockstarre ist er gerannt, wie ich noch nie einen Igel habe rennen sehen, der ist quasi gerannt und gesprungen. Nach Kneipp ist kaltes Wasser ja auch belebend, das wäre bewiesen.


    Aber ich denke wenn er tief in sich reinfühlt, dann weiß er wahrscheinlich das ich es gut gemeint habe?!


    Ist mal jemanden aufgefallen wie Igel schmatzen? Die hört man nachts aus 50m schmatzen, nicht das ich jetzt noch über das nasse Tier herziehen will, nur weil es gerade nicht dabei ist während ich es erzähle...




  • Das kann man aber positiv wenden: Es muss ja nicht unbedingt ein Unterschied zwischen den Geschlechtern gemacht werden.


    Also rassistische Postgenderisten. - Erfrischend uninteressiert an der sexuellen Identität (von Igeln), aber nur weil sie ethno-unsensibel sind.

  • Welcher hirnverbrannte Vollidiot hat es für eine gute Idee gehalten die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses von 6 auf 1 (EIN) Jahr runter zu setzen, Frag ich!


    Den Pfosten würd ich gern damit beauftragen mit allen Kindern, die jetzt Jährlich ein neues Passbild zu knipsen.


    Ja, ja, die EU wars mal wieder, wenn wir da nur Politiker hätten die da mit entscheiden dürfen...

  • Welcher hirnverbrannte Vollidiot hat es für eine gute Idee gehalten die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses von 6 auf 1 (EIN) Jahr runter zu setzen, Frag ich!


    Den Pfosten würd ich gern damit beauftragen mit allen Kindern, die jetzt Jährlich ein neues Passbild zu knipsen.


    Ja, ja, die EU wars mal wieder, wenn wir da nur Politiker hätten die da mit entscheiden dürfen...


    https://www.bmi.bund.de/Shared…pass-liste.html#f16125490


    Zitat

    Das Dokument "Kinderreisepass" ist - wie der reguläre vorläufige Reisepass - kein elektronisches Dokument und kann in der Behörde sofort ausgestellt werden. Im Vergleich zu hochsicheren Reisepässen (mit Chip) ist der Kinderreisepass (ohne Chip) mit geringeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Das ist sowohl an der niedrigeren Gebühr erkennbar als auch an der kürzeren Gültigkeitsdauer. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.


    Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen, wenn die Ausweise mehrere Jahre gültig sein sollen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip. Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen (statt einer aufwändigen, manuellen Sichtkontrolle durch das Grenzpersonal).


    Also wenn das nicht hauptsächlich Menschenhandel addressiert, dann vermutlich dein Beitrag zum Wohlstandserhalt.

  • Würd mich mal interessieren welchen Identitätsdiebstahl die bei unter 12-jährigen mit nem gechipten Reisepass verhindern wollen...


    Das kommt in die übervolle Kiste mit dem Schildchen "gut dass wir keine anderen Schmerzen haben".


    Hauptsache wir können all jährlich unser Geschlecht neu festlegen...

  • Bei Identitätsdiebstahl wird es doch als deutsches Kind ausgegeben. Im Zweifel eines das vor drei Jahren noch ganz anders aussah, aber die Kinder wachsen so schnell, wissen sie.


    In jedem Fall hier das scheint das schuldige Gesetz zu sein:


    https://www.buzer.de/gesetz/14294/a255278.htm



    https://www.bundestag.de/dokum…kw45-de-passgesetz-802468


    Denke das ist die Beschlussfassung:


    https://dserver.bundestag.de/btd/19/240/1924007.pdf


    Zitat

    6. Die Geltungsdauer von Kinderreisepässen wird in Übereinstimmung mit Artikel 1 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (im Folgenden: VO (EG) Nr. 2252/2004) auf ein Jahr verkürzt.


    Die EU-Verordnung von 2004:


    http://data.europa.eu/eli/reg/2004/2252/oj

    https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32004R2252



    Scheint im Ursprung nichts mit Kindern zu tun haben, aber müsste man in die Entwicklung der Verordnung schauen.

  • Ich seh da keine Polizeigewalt, die tragen die Leute doch nur weg.

    Für die Polizei wären da evtl Spineboards oder Schaufeltragen praktisch, da könnte man auch leicht Schnallen anbringen um Hand- und Fußgelenke zu fixieren, das sollte das wegtragen erleichtern.

    Da gibts paar gute Punkte zu dem Thema.

    Finde da btw auch, dass die "Schmerzgriffe" nicht sein müssen, gerade wenn die Leute eh schon alles locker lassen und sich wegtragen lassen.



    via:

  • Da steckt einiges drin, an Info und Unfug, wie ich finde.

    Dass Schmerzgriffe vom UZwG nicht gedeckt sind halte ich für eine starke Behauptung, da wird noch ganz anderes gedeckt, z.B. der Schusswaffeneinsatz/Sprengmitteleinsatz gegen Menschenmengen, etwas für das man in bewaffneten Konflikten als Kriegsverbrecher gilt. Für die Polizeibeamten dürften sowieso eher die Polizeigesetze der Länder einschlägig sein.

    Man könnte natürlich einen Gelenkhebel ansetzen um die Leute weg zu lotsen, aber vermutlich werden bevorzugt Schmerzgriffe ausgebildet die nicht (so leicht) zu bleibenden Schäden führen.

    Schon die Denkungsart, dass die Demonstranten Anspruch auf das mildeste Mittel haben würde ich zur Diskussion stellen. Woher soll das denn abgeleitet werden? Wollen die Letztgenerierteny*, die XRs u.ä. demnächst mit der Sänfte zur after party getragen werden?

    Es steht denen nicht einfach zu, dass die Polizei so viel Personal vorhält um alle bequem zu transportieren.

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