Nach den Rechten sehen (Sammelthread)

  • Was soll der Staat denn laut Felix mit Leuten machen, die anderen an den Arsch grapschen? Ich meine der Staat ist ja offensichtlich aktiv geworden, sonst hätte der Typ keine Vorstrafen deswegen gehabt. Ich meine wenn du vor Gericht stehst, weil du deine Hände nicht bei dir behalten kannst und danach trotzdem nicht damit aufhörst, dann deutet das darauf hin, dass das eventuell krankhaftes Verhalten ist.

    So unangenehm das für die Opfer auch ist, aber wenn der nichts schlimmeres macht als unerwünschten Kontakt, halte ich es für etwas überzogen, jemanden deswegen wegzusperren.

    10-- 1-01 10=- 1-00 1--2 10=0 1-2= 1-01 10=0 1-01 1-20 10=1 10=2 10=1 1-10 10=0 10=1 1-00 1-21 1-21 1-02

  • Was soll der Staat denn laut Felix mit Leuten machen, die anderen an den Arsch grapschen? Ich meine der Staat ist ja offensichtlich aktiv geworden, sonst hätte der Typ keine Vorstrafen deswegen gehabt. Ich meine wenn du vor Gericht stehst, weil du deine Hände nicht bei dir behalten kannst und danach trotzdem nicht damit aufhörst, dann deutet das darauf hin, dass das eventuell krankhaftes Verhalten ist.

    So unangenehm das für die Opfer auch ist, aber wenn der nichts schlimmeres macht als unerwünschten Kontakt, halte ich es für etwas überzogen, jemanden deswegen wegzusperren.

    Die Antwort könnte in der Frage liegen...


    Wer was wie schlimm findet, ist vielleicht auch eine Frage, die differenziert zu betrachten wäre. Wenn der Typ deine hypothetische Tochter begrabscht, siehst Du die Frage, was der Staat machen sollte, im Ergebnis vielleicht auch anders (vor allem, wenn es erstens offenbar keine Anzeichen dafür gibt, dass er sein Verhalten mittels verordneter Sozialstunden, oder was er auch immer bisher aufgedonnert bekommen hat, ändert und zweitens, niemand weiß, ob sich sein Verhalten auch auf "harmloses" Begrabschen beschränkt).

  • Die Antwort könnte in der Frage liegen...


    Wer was wie schlimm findet, ist vielleicht auch eine Frage, die differenziert zu betrachten wäre. Wenn der Typ deine hypothetische Tochter begrabscht, siehst Du die Frage, was der Staat machen sollte, im Ergebnis vielleicht auch anders (vor allem, wenn es erstens offenbar keine Anzeichen dafür gibt, dass er sein Verhalten mittels verordneter Sozialstunden, oder was er auch immer bisher aufgedonnert bekommen hat, ändert und zweitens, niemand weiß, ob sich sein Verhalten auch auf "harmloses" Begrabschen beschränkt).

    Ich habe das Wort "harmlos" nicht verwendet, also leg mir bitte keine Worte in den Mund, denn ich halte das Verhalten nicht für harmlos. "Wenn es nichts schlimmeres als unerwünschten Kontakt ist" war die Formulierung und daraus folgt, dass wenn seine Handlungen schlimmer als das waren, es zu heftigeren Strafen hätte führen sollen. Bestrafung sollte proportional zur Schwere der Tat sein.


    Die Amerikanerin z.B. hat eine Bewährungsstrafe für Totschlag bekommen, was ich wesentlich heftiger finde als sexuelle Belästigung. Wenn die jetzt den nächsten Typen der sie belästigt auch absticht, wäre Felix Argument "Die hätte man ja gleich beim ersten Mal für 10 Jahre einsperren müssen"?

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  • In meiner Takatukawelt sieht das auch anders aus. Kurt hat schon recht damit, dass sich die Frage nach angemessener Reaktion nicht allein über Strafmaß klären lässt. In vielen traditionellen Gesellschaften war Übergriffigkeit nicht nur Sache des Täters, sondern der ganzen sozialen Einheit, aus der er kam. Da war klar, dass wenn jemand Grenzen verletzt, er Scham über alle bringt – und das erzeugt Druck zur Verhaltensänderung.

    Heute wird "logischerweise" alles ans Strafrecht delegiert, möglichst anonym und isoliert. Aber wenn jemand trotz Vorstrafen weitermacht, dann steht der Umstand, wie stark derjenige bestraft werden müsse dem gegenüber, warum das soziale Umfeld nicht eingreift und es folgenlos bleibt. Ein vermutlich richtiger Umgang mit solchen Typen müsste sichtbar machen, dass ihr Verhalten nicht nur „ihr Problem“ ist, sondern ein Störfaktor für alle ist.

  • Ich habe das Wort "harmlos" nicht verwendet, also leg mir bitte keine Worte in den Mund, denn ich halte das Verhalten nicht für harmlos. "Wenn es nichts schlimmeres als unerwünschten Kontakt ist" war die Formulierung und daraus folgt, dass wenn seine Handlungen schlimmer als das waren, es zu heftigeren Strafen hätte führen sollen. Bestrafung sollte proportional zur Schwere der Tat sein.

    Die Verharmlosung Deiner Formulierung habe ich mMn schon sehr treffend paraphrasiert.


    Und dass gerade im Bereich sexualisierter Gewalt ein enormes Dunkelfeld besteht, sollte Dir bekannt sein? Gerade in diesem Bereich mit den juristisch erfolgen und verfolgten Sachen als Argument zu kommen, ist schon reichlich absurd.

    Die Amerikanerin z.B. hat eine Bewährungsstrafe für Totschlag bekommen, was ich wesentlich heftiger finde als sexuelle Belästigung. Wenn die jetzt den nächsten Typen der sie belästigt auch absticht, wäre Felix Argument "Die hätte man ja gleich beim ersten Mal für 10 Jahre einsperren müssen"?

    Dass diese "Strafe" völlig absurd ist, darüber brauchen wir nicht streiten.

  • In meiner Takatukawelt sieht das auch anders aus. Kurt hat schon recht damit, dass sich die Frage nach angemessener Reaktion nicht allein über Strafmaß klären lässt. In vielen traditionellen Gesellschaften war Übergriffigkeit nicht nur Sache des Täters, sondern der ganzen sozialen Einheit, aus der er kam. Da war klar, dass wenn jemand Grenzen verletzt, er Scham über alle bringt – und das erzeugt Druck zur Verhaltensänderung.

    Heute wird "logischerweise" alles ans Strafrecht delegiert, möglichst anonym und isoliert. Aber wenn jemand trotz Vorstrafen weitermacht, dann steht der Umstand, wie stark derjenige bestraft werden müsse dem gegenüber, warum das soziale Umfeld nicht eingreift und es folgenlos bleibt. Ein vermutlich richtiger Umgang mit solchen Typen müsste sichtbar machen, dass ihr Verhalten nicht nur „ihr Problem“ ist, sondern ein Störfaktor für alle ist.

    Vorsicht mit solchen Wünschen.

    Die Verletzung der "Ehre" ist ein aus genau diesem Gedanken geborener Scheißdreck mit all seinen zerstörerischen Folgen.

    Die Idee einer Legitimisierung bzw. Sanktionierung im lokalen Nahfeld ist grundsätzlich davon abhängig, welches Menschen-, Familien- und Gesellschaftsbild dort vorherrscht.


    Die Idee von Bürokratisierung und Rechtsstaat ist ja gerade eben, sich bzw. das lokale Nahfeld eben nicht irgendwelchen fragwürdigen gesellschaftlichen Entwicklungen auszuliefern, sondern eine dem Ideal nach objektive und gesamtgesellschaftlich abgestimmte höhere Instanz darüberzusetzen (nicht dass ich die Umsetzung hierzulande sonderlich preisen wollte).

  • Die Verharmlosung Deiner Formulierung habe ich mMn schon sehr treffend paraphrasiert.


    Und dass gerade im Bereich sexualisierter Gewalt ein enormes Dunkelfeld besteht, sollte Dir bekannt sein? Gerade in diesem Bereich mit den juristisch erfolgen und verfolgten Sachen als Argument zu kommen, ist schon reichlich absurd.

    Dass diese "Strafe" völlig absurd ist, darüber brauchen wir nicht streiten.

    1) Ich habe nichts verharmlost, ich habe Straftaten in Relation zu einem Strafmaß gesetzt. Das einige strafbare Handlungen schlimmer sind als andere und entsprechend härter bestraft werden akzeptierst du oder? Demnach ist die Aussage, dass eine Handlung weniger schlimm ist als eine andere und deswegen einer milderen Strafe bedarf keine Verharmlosung der Ersten.

    Wenn ich dir sage, dass du meine Aussage nicht korrekt wiedergegeben hast, dann steht es dir nicht zu, das Gegenteil zu behaupten. Du kannst gerne für deine Standpunkte argumentieren, aber du hast mir nicht vorzuschreiben, was mein Standpunkt ist.

    "Wenn er nichts weiter gemacht hat als..." ist nicht als "Das ist nicht so schlimm" zu lesen sondern als "Es besteht die Möglichkeit, dass er auch etwas schlimmeres gemacht hat",


    2) Was hat dieser konkrete Fall mit der Dunkelziffer an sexuellen Übergriffen zu tun? Der Mann wurde von einem Gericht bereits bestraft. Die Aussage von Felix, dass der Staat nichts tut und das zu Selbstjustiz führt, ist demnach falsch. Der Staat ist eingeschritten, fefe ist aber scheinbar mit dem Strafmaß unzufrieden, weil dies scheinbar für das Individuum nicht abschreckend genug gewesen ist.


    3) Ich kenne die Details des Falls nicht und weiß nicht, ob das Strafmaß "völlig absurd" ist. Ich bin auch kein Jurist und hab entsprechend keine Kompetenz das zu beurteilen.

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  • 1) Ich habe nichts verharmlost, ich habe Straftaten in Relation zu einem Strafmaß gesetzt. Das einige strafbare Handlungen schlimmer sind als andere und entsprechend härter bestraft werden akzeptierst du oder? Demnach ist die Aussage, dass eine Handlung weniger schlimm ist als eine andere und deswegen einer milderen Strafe bedarf keine Verharmlosung der Ersten.

    Ich akzeptiere selbstverständlich, dass einige Handlungen schlimmer sind, als andere. Dass ausgerechnet das Strafmaß deutschen Rechts dafür allerdings der sakrosankte Maßstab sein soll, halte ich hingegen für äußerst fragwürdig, gerade im Bereich der Handlungen, die jahrzehntelang verharmlost, belächelt und abgewunken wurden, weil es einem gesellschaftlichen Stand der patriarchalen Machtstruktur so ganz genehm war.

    Genau deshalb hatte ich in meinem ersten Beitrag darauf rekurriert, dass sich die Frage, was denn eine weniger schlimme Handlung sei, perspektivisch doch äußerst unterschiedlich gestaltet.

    Wenn ich dir sage, dass du meine Aussage nicht korrekt wiedergegeben hast, dann steht es dir nicht zu, das Gegenteil zu behaupten. Du kannst gerne für deine Standpunkte argumentieren, aber du hast mir nicht vorzuschreiben, was mein Standpunkt ist.

    "Wenn er nichts weiter gemacht hat als..." ist nicht als "Das ist nicht so schlimm" zu lesen sondern als "Es besteht die Möglichkeit, dass er auch etwas schlimmeres gemacht hat",

    Äh...

    Da wir es hier mit Sprache, also einer zu interpretierenden Botschaft, zu tun haben, steht mir das sehr wohl zu. Sprache ist keine Mathematik.

    Du kannst ja als Sender gerne Deine Interpretation Deiner eigenen Aussage haben, was beim Empfänger ankommt, ist nochmal was anderes und wenn offenbar etwas anderes als das beabsichtigte ankommt, dann könnte es u. U. an der Formulierung liegen.

    Ich schreibe Dir überhaupt nichts vor, schon gar nicht Deinen Standpunkt.

    Was wie zu lesen ist, schreibst Du dann aber bitteschön auch nicht mir vor. Die Frage, was beim Empfänger ankommt, liegt zuallererst in der Verantwortung des Senders bzw. seiner Fähigkeit, diese unmissverständlich zu formulieren.


    Und wie der erste Absatz mMn aufzeigt, gibt es hier in der Sache tatsächlich doch eine ziemliche Divergenz der Meinungen, egal wie die Formulierung ausfällt.

    2) Was hat dieser konkrete Fall mit der Dunkelziffer an sexuellen Übergriffen zu tun? Der Mann wurde von einem Gericht bereits bestraft. Die Aussage von Felix, dass der Staat nichts tut und das zu Selbstjustiz führt, ist demnach falsch. Der Staat ist eingeschritten, fefe ist aber scheinbar mit dem Strafmaß unzufrieden, weil dies scheinbar für das Individuum nicht abschreckend genug gewesen ist.


    3) Ich kenne die Details des Falls nicht und weiß nicht, ob das Strafmaß "völlig absurd" ist. Ich bin auch kein Jurist und hab entsprechend keine Kompetenz das zu beurteilen.

    Der hat insofern damit zu tun, aber auch das hatte ich bereits angedeutet, dass die Dunkelziffer der Eisberg unter der kleinen sichtbaren Eisspitze der juristisch verhandelten sexuellen Übergriffe ist, an dem die Titanic dann eben eventuell zerschellt.


    Mein erster Kommentar war exakt darauf gemünzt: Wenn ein mehrfach vorbestrafter wieder und wieder straffällig wird, dann stimmt offensichtlich fundamental etwas an der Umsetzung des eigentlichen Ansatzes der Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gesellschaft des Strafsystems nicht. Das ist das Problem, es geht nicht darum (bzw. sollte es nicht), Scheiße zu bauen und dafür dann eine Strafe ableisten zu müssen, sondern die Strafe sollte Instrument einer Verhaltensänderung "zum Besseren" sein und das ist sie augenscheinlich (wenigstens in diesem Falle mal) nicht.

    Dass Abschreckung nicht so wirklich funktioniert, sollte inzwischen auch mal irgendwie angekommen sein.


    Zu 3.

    Ich bin auch kein Jurist und das ist in diesem Fall (oder generell) auch überhaupt kein Gradmesser für Kompetenz oder irgendwas, wenn jemand jemand anderen tötet, kann das Strafmaß nicht "keine Strafe, es sei denn, Du machst nochmal was innerhalb von zwei Jahren" sein.

    Da geht es um gesunden Menschenverstand und nicht um das auslegen irgendwelcher Paragraphen.

  • Mein erster Kommentar war exakt darauf gemünzt: Wenn ein mehrfach vorbestrafter wieder und wieder straffällig wird, dann stimmt offensichtlich fundamental etwas an der Umsetzung des eigentlichen Ansatzes der Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gesellschaft des Strafsystems nicht. Das ist das Problem, es geht nicht darum (bzw. sollte es nicht), Scheiße zu bauen und dafür dann eine Strafe ableisten zu müssen, sondern die Strafe sollte Instrument einer Verhaltensänderung "zum Besseren" sein und das ist sie augenscheinlich (wenigstens in diesem Falle mal) nicht.

    Dass Abschreckung nicht so wirklich funktioniert, sollte inzwischen auch mal irgendwie angekommen sein.

    "Die Instrumente des Staates sind nicht adäquat um das Problem zu lösen" . Zumindest in diesem Fall stimmt das. Ist aber eine andere Aussage als "Der Rechtstaat bricht zusammen und schützt uns nicht"


    "Den Zusammenbruch von Zivilisation und Rechtsstaat konnte man in den USA ja sehr schön an der Zunahme von Vigilante-Erzählungen messen. [,,,] Das Narrativ, dass der Staat uns selbst in klaren Fällen bekannter Sexualstraftäter nicht schützt, ist also inhaltlich gerechtfertigt."


    Welche Instrumente sollte der Staat denn hier anwenden? Lebenslang in die Psychiatrie? Hände abhacken? Polizeieskorte? Psychotherapie? Medikamentöse Kastration?

    Und was ist, wenn keine der Maßnahmen Erfolg zeigen? Vielleicht ist es einfach nicht möglich, jedes einzelne zwischenmenschlichen Problem mittels Staatsgewalt zu lösen.

    Daraus folgt aber nicht, dass der Staat grundlegend darin versagt, die Bürger zu schützen. In diesem Fall hat es nicht funktioniert, aber die Aussage die Felix daraus ableitet ist Selektionsbias. Logisch: Alle Fälle in denen es nicht funktioniert hat, sind Beweis dafür dass es nciht funktioniert. Das ist eine Tautologie, denn die Fälle in denen es eventuell erfolg hatte, tauchen darin nicht auf.

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  • "Die Instrumente des Staates sind nicht adäquat um das Problem zu lösen" . Zumindest in diesem Fall stimmt das. Ist aber eine andere Aussage als "Der Rechtstaat bricht zusammen und schützt uns nicht"

    Ja, es ist eine andere Aussage, aber beide Aussagen haben inhaltlich betrachtet, je nach Perspektive eine größere oder kleinere, Schnittmenge. Und dass fefe jetzt in tweetähnlichen Blogbeiträgen nicht eine präzise und konziliante Ausformulierung zurechtschneidert, ja nun, Überraschung.

    "Den Zusammenbruch von Zivilisation und Rechtsstaat konnte man in den USA ja sehr schön an der Zunahme von Vigilante-Erzählungen messen. [,,,] Das Narrativ, dass der Staat uns selbst in klaren Fällen bekannter Sexualstraftäter nicht schützt, ist also inhaltlich gerechtfertigt."

    Auch hier bei uns nimmt Gewaltkriminalität unter jungen Menschen zu und dem Staat fällt dazu nichts ein, als Messerverbotszonen einzurichten.

    Das ist ein bisschen plakativ und unterkomplex, aber es ist eben trotzdem eine deprimierend zutreffende Zustandsbeschreibung und ob man sich nun an der vielleicht über's Ziel hinausgeschossenen Wortwahl fefes hochziehen muss, das darf jeder gern für sich entscheiden, in der Sache ist die Frage jedoch ernst.

    Welche Instrumente sollte der Staat denn hier anwenden? Lebenslang in die Psychiatrie? Hände abhacken? Polizeieskorte? Psychotherapie? Medikamentöse Kastration?

    Und was ist, wenn keine der Maßnahmen Erfolg zeigen? Vielleicht ist es einfach nicht möglich, jedes einzelne zwischenmenschlichen Problem mittels Staatsgewalt zu lösen.

    Daraus folgt aber nicht, dass der Staat grundlegend darin versagt, die Bürger zu schützen. In diesem Fall hat es nicht funktioniert, aber die Aussage die Felix daraus ableitet ist Selektionsbias. Logisch: Alle Fälle in denen es nicht funktioniert hat, sind Beweis dafür dass es nciht funktioniert. Das ist eine Tautologie, denn die Fälle in denen es eventuell erfolg hatte, tauchen darin nicht auf.

    Ich weiß nicht, welche Maßnahmen dafür am sinnvollsten wären. Das müsste man dann aber schlicht und ergreifend mal ernsthaft diskutieren, anstatt nur polemisch mit der rhetorischen Frage nach "Hände abhacken?" zu kontern. Davon ist das Problem nämlich auch nicht gelöst und es geht auch nicht darum, dass der Staat mittels Staatsgewalt alle Probleme lösen müsste, aber dass gerade sexualisierte Gewalt in den letzten Jahrzehnten überhaupt erst einen Entdeckungsprozess in der öffentlichen Wahrnehmung durchgemacht hat, darauf können wir uns vielleicht einigen? Dass der kommende Kanzler noch vor einigen Jahren dagegen gestimmt hat, dass Vergewaltigung in der Ehe strafbar wird, haben wir noch auf dem Schirm? Dass gerade sexualisierte Gewalt eine unglaublich hohe Dunkelziffer hat, weil die Meldung mit Scham versehen und die Folgen für den Täter idR marginal und für das Opfer im Fall der Fälle noch mit Retraumatisierung einhergehen, ist bekannt?

    Ich bin hier nun ganz sicher der Letzte, der auf Moralapostel macht, aber in dieser Frage so argumentieren, wie Du das tust, finde ich nicht richtig und deshalb widerspreche ich.

    Und das tue ich gänzlich unabhängig davon, was fefe dazu zu sagen hat, ich mache mir dessen Aussagen jedenfalls ganz sicher nicht zu eigen.

  • Beitrag von JckProtoRogge1.1 ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: sollte eigentlich in den "Der Krieg braucht dich"-Chat --> verschoben ().
  • Droht AfD-Mitgliedern im Staatsdienst jetzt die Entlassung?

    Der Verfassungsschutz hat die gesamte Partei als rechtsextremistisch eingestuft. Das könnte Parteimitglieder, die im öffentlichen Dienst tätig sind, in Schwierigkeiten bringen.

    [...] Der Verfassungsschutz sei das Frühwarnsystem für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO). „Deshalb könnte und sollte die Hochstufung der Partei Auswirkungen auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben, denn eine Mitgliedschaft in der AfD ist damit nicht vereinbar“, sagte [der Chefkonspiratist und Kriegsmoralbeauftragte der CDU, Oberst a.D. Roderich] Kiesewetter dem Handelsblatt. Staatsbedienstete sollten die FDGO und die Gesellschaft schützen und nicht zur Aushöhlung der Demokratie beitragen. „Im Einzelfall müsste deshalb eine Entlassung aus dem Dienst erfolgen.“

    In Hessen und Bayern könnten bereits die ersten Maßnahmen vollzogen werden. Es werde geprüft, inwieweit die Einstufung „Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat“, sagte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) der „Bild“-Zeitung

    „Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte sich ähnlich. [...]

    Für Beamtinnen und Beamte gelten andere Regeln als für alle übrigen Arbeitnehmer. Sie sind laut Grundgesetz der Verfassungstreue verpflichtet. Die Zugehörigkeit zu einer rechtsextremistischen Partei kann Zweifel an dieser Verpflichtung begründen. Die neue Einstufung der AfD könnte in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen. Ob daraus Konsequenzen folgen, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

    Na wenn das mal nicht zu schweren Personalengpässen bei Polizeibehörden und Bundeswehr nebst Heimatvertreidigungsverbänden kommt. Ich bin ein bisschen enttäuscht von Oberst Roderich, dass er angesichts der höchsten Bedrohungslage, mit der sich Unser Deutschland durch russischen Imperialismus und hybride Kriegsführung seit dem 2. Weltkrieg konfrontiert sieht, dafür pädiert, ausgerechnet Unsere patriotischsten MitbürgerInnen aus den sicherheitsrelevanten Diensten entfernen zu lassen. Wer soll denn dann für Uns den Krieg gewinnen - Kommunisten? =O

  • Den treuen Staatsräsondienern wird das nichts anhaben können, da rechtsextremes Verwaltungshandeln an keinerlei Parteibuch gebunden ist. Es geht hier nicht um Rechtsextremismusbekämpfung, sondern es ist eher ein Streit um Lizenzrechte, welche politischen Akteure rechtsextrem handeln dürfen.

  • Den treuen Staatsräsondienern wird das nichts anhaben können, da rechtsextremes Verwaltungshandeln an keinerlei Parteibuch gebunden ist. Es geht hier nicht um Rechtsextremismusbekämpfung, sondern es ist eher ein Streit um Lizenzrechte, welche politischen Akteure rechtsextrem handeln dürfen.

    Heyhey, nicht nur Trump "depotiert" ausländische Kritiker der zyonistischen Staatsräson und missliebiege Journalisten scheinen diesseits des großen Teiches sogar gefährlicher zu leben. Ist durchaus faszinierend, was das richtige Branding alles möglich macht. Darum bedarf es größter Konzentration bei der Wahl der richtigen Feindbilder.


    Die Erben unserer Demokratur werden jedenfalls unabhängig vom Parteibuch auch über diese neu geschaffenen Möglichkeiten zur Wahrung der Inneren Sicherheit erfreut sein. Das ist die tägliche Dosis an Weimar Vibes.

    The surest way to tame a prisoner is to let him believe he's free.

  • Bundeswehr nebst Heimatvertreidigungsverbänden

    Sind diese Heimatverteidigungsverbände jetzt gerad mit uns in der Republik?

    Was soll das sein, dem BGS wurde 1994 der Kombattantenstatus entzogen, da bleibt nix mehr.

    Die Gebirgsschützen werden eher nicht ausrücken um Berlin zu entsetzen...

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