Das Interview ist wirklich sehr informativ, weil Rechtsexperte Waldhoff damals selbst an der Prüfung eines NPD-Verbotes beteiligt war und hier nochmal erklärt, dass das aktuelle AfD-Parteiporgramm im Gegensatz dazu nach geltender Rechtslage nicht als rechtsextremistisch einzustufen sei:
Die NPD wurde damals zwar als Verfassungsfeindlich bewertet, aber das Gericht hat davon abgesehen die Neonazipartei zu verbieten, weil sie einen zu geringen Einfluss hatte, um einen so starken Eingriff in die demokratische Ordnung zu rechtfertigen. Die Signalwirkung des Verfahrens sei aber dennoch durch die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit gegeben gewesen.
Bei der AfD befürchtet Waldhoff allerdings, dass ein Verbotsverfahren gegenteilig wirken könnte, sollte es am Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit scheitern, weil der Partei damit dann von höchstrichterlicher Instanz sozusagen das öffentliche Gütesiegel verliehen würde, verfassungskonform und demokratisch zu sein.