Der Mülleimer-Thread (offtopic und Spam Beiträge)

  • Da hat die sächsische Polizei aber weit rüber gemacht nach Monem...


    Na gut, ich bin jetzt auch kein Dialekt-Experte, mannheimerisch und sächsisch ähneln sich vielleicht? : )


    Im Ruhrpott-Nachbarslang sage ich auch "watt un datt", aber theoretisch würde ich sagen ich spreche sonst 100% Hochdeutsch, sobald ich "abba" mit einem spreche rät er ziemlich sicher woher ich komme : )

  • Hallo erst mal,

    ich bin neu hier und hoffe einen Ort gefunden zu haben, an dem man noch ohne Zensur Standpunkte austauschen kann!


    Damit sind wir auch schon fast im Thread-Thema, denn ich betrachte mit großer Sorge, wie in Zeiten der "Pandemie" mit unseren Grundrechten umgegangen wird und Meinungsfreiheit ist ja auch eines davon. Aber bei weitem nicht das einzige, das inzwischen offenbar zur Disposition steht.


    Ich will gar nicht vorgeben ein Jurist zu sein, ich bin einfach nur ein Bürger der in seinem Leben immer mal wieder ins Grundgesetz geschaut hat, insbesondere in die Grundrechte. Aber meiner Meinung nach braucht man auch kein ausgebildeter Jurist zu sein um zumindest zu verstehen, was in den als Grundrechten bezeichneten Artikeln des Grundgesetzes geschrieben steht.


    Wenn man sich die mal durchliest, kann man feststellen, dass es einige Grundrechte gibt in denen geschrieben steht, dass das jeweilige Grundrecht per Gesetz eingeschränkt werden kann. Und in anderen Grundrechten steht das nicht.

    Welchen Grund könnte es dafür wohl geben? Faulheit dort wo es nicht reingeschrieben wurde bzw. übertriebener Eifer dort wo es reingeschrieben wurde? Wohl kaum. Die einzig logische Erklärung dafür ist, dass eben nur die Grundrechte in denen geschrieben steht, dass sie per Gesetz eingeschränkt werden können, per Gesetz eingeschränkt werden können. Und alle anderen eben nicht.


    Besonders auffällig wird das in Artikel 8, wo allen Deutschen das Recht ausgesprochen wird sich friedlich und unbewaffnet ohne Anmeldung und Erlaubnis zu versammeln. Es steht dort weiter, dass dieses Recht für Versammlungen unter freiem Himmel eingeschränkt werden kann.

    Warum sollte das so formuliert sein, wenn das für jegliche Versammlung gilt, auch für solche in Innenräumen? Das ergäbe keinerlei Sinn. Die einzig logische Interpretation lautet, dass das Recht sich in Innenräumen zu versammeln durch kein Gesetz eingeschränkt werden kann. Auch nicht durch ein sogenanntes "Infektionsschutzgesetz".

    Genau das wird aber aktuell wieder, offensichtlich verfassungswidrig, getan.


    Und das ist wie gesagt nur ein Artikel in dem es besonders auffällig ist, betrifft aber alle angetasteten Grundrechte in denen nicht die Möglichkeit es per Gesetz einzuschränken ausgesprochen ist.


    Also beispielsweise Artikel 3, "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Kein Gesetz kann in diesen Gleichheitsgrundsatz eingreifen, auch kein "Infektionsschutzgesetz". Egal ob geimpft oder ungeimpft, genesen oder ungenesen, getestet oder ungetestet - alle Menschen haben vor dem Gesetz die selben Rechte.


    Vorbeugend möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass es hinsichtlich der Grundrechte ein weitverbreitetes Missverständnis gibt. Viele glauben, dass man die Grundrechte gegenüber seinen Mitbürgern hat oder gar gegenüber Viren. Das ist schlichtweg falsch. Die Grundrechte sind Schutzrechte die man niemand anderem gegenüber hat als dem Staat.

    So bedeutet etwa das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nicht, dass man einen Anspruch darauf hat von seinen Mitmenschen nicht mit Viren infiziert zu werden. Wer das ernsthaft glaubt, möge sich bitte bei der nächsten Polizeidienststelle für all die Viren stellen mit denen er schon andere Menschen infiziert hat ohne es zu merken oder meinethalben Anzeige gegen Unbekannt stellen für all die Viren mit denen er schon von seinen Mitmenschen infiziert wurde. Und sich entsprechend auslachen lassen.

    Nein, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit bedeutet, dass DER STAAT uns nicht zwingen darf gesundheitsschädliche Masken zu tragen, dass DER STAAT uns nicht zwingen darf uns testen zu lassen und eventuell Nasenbluten oder auch nur gereizte Schleimhäute davonzutragen und dass DER STAAT uns auf keinen Fall zwingen darf uns potenziell tödlichen experimentellen Dreck mit einer katastrophalen Nebenwirkungsbilanz spritzen zu lassen.


    Die Frage, ob überhaupt eine Maßnahme verhältnismäßig sein kann, die Grundrechte einschränkt, um zu verhindern, dass Menschen ganz ganz eventuell im Schnitt jenseits der allgemeinen Lebenserwartung an oder mit einem nichtssagenden Testergebnis sterben, kann im Rahmen dieses Threads wohl auch erörtert werden, aber ich würde den Schwerpunkt zunächst gerne auf die ganz eindeutigen Verfassungsbrüche die unter dem Corona-Vorwand begangen werden legen.


    Wie steht Ihr zu diesen eindeutigen Verfassungsbrüchen? Dazu, dass die so locker durchgehen? Dazu, dass all die Beamten die diese Verfassungsbrüche mittragen ihre Diensteide brechen? Dazu, dass wir offensichtlich in einem Unrechtsstaat leben? Unsere verfassungsmäßige Ordnung de facto beseitigt wurde?

  • Puh, bin ein bisschen enttäuscht bei dem Profilbild hatte ich interessantere Fragestellungen erwartet.


    Da zeigt sich eben, dass es nicht ausreicht ab und an mal eine Passage Grundgesetz zu konsumieren um damit im Handstreich unseren Staat zu desavouieren.

    Ja, nur diejenigen Grundrechte sie einen Gesetzesvorbehalt haben können per Gesetz eingeschränkt werden. Der Umkehrschluß einer schrankenlosen Geltung ist aber verkehrt, er übersieht nämlich dass sich Grundrechte gegenseitig beschränken können.


    Grundrechte sind prinzipiell Abwehrrechte des Menschen/Bürgers gegen den Staat, aber auch das nicht ausschließlich, Grundrechte können durchaus eine Drittwirkung entfalten.


    Deine Artikel 3 "Argumentation" ist völliger Käse, deiner Logik folgend dürfte auch jeder als Arzt praktizieren oder jeder zu Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter könnte seine "Gleichheit" mit unbescholtenen Bürgern und damit seine Freiheit einfordern.


    Bei dem "Fragenkatalog" den du aufwirfst, teile ich durchgehend die Prämissen nicht bzw. halte sie für falsch und aus Falschem folgt bekanntlich Beliebiges.


    Ich will gar nicht vorgeben ein Jurist zu sein, ich bin einfach nur ein Bürger der in seinem Leben immer mal wieder ins Grundgesetz geschaut hat, insbesondere in die Grundrechte. Aber meiner Meinung nach braucht man auch kein ausgebildeter Jurist zu sein um zumindest zu verstehen, was in den als Grundrechten bezeichneten Artikeln des Grundgesetzes geschrieben steht.

    Man sollte zumindest interessierter Laie sein und ein wenig über den Rand des reinen Grundgesetztextkörpers hinaus blicken was z.B. das BVerfG so dazu sagt.



    Schade, das Grundgesetz ist so ein spannendes Thema.

  • Puh, bin ein bisschen enttäuscht bei dem Profilbild hatte ich interessantere Fragestellungen erwartet.

    Puh, bin froh, dass schon mal eine wenigstens halbwegs ernstzunehmende Antwort gekommen ist.


    Ja, nur diejenigen Grundrechte [d]ie einen Gesetzesvorbehalt haben können per Gesetz eingeschränkt werden.

    Sehr gut, dass wir uns darin schon mal einig sind!


    Der Umkehrschluß einer schrankenlosen Geltung ist aber verkehrt, er übersieht nämlich dass sich Grundrechte gegenseitig beschränken können.


    Grundrechte sind prinzipiell Abwehrrechte des Menschen/Bürgers gegen den Staat, aber auch das nicht ausschließlich, Grundrechte können durchaus eine Drittwirkung entfalten.

    Darin sind wir uns schon nicht mehr so einig.

    Wenn die Grundrechte prinzipiell Abwehrrechte gegen den Staat sind, wo beschränken sich diese Schutzrechte gegen den Staat dann gegenseitig, wo entsteht da eine Drittwirkung?


    Dazu musst Du zunächst eine Prämisse einbauen, die ich nicht mal ablehne. Die Grundrechte geben dem Staat nicht nur ein Handlungsverbot, sondern auch ein Handlungsgebot.

    Dennoch sehe ich ganz klar im Vordergrund das Handlungsverbot, das Handlungsgebot sollte grundsätzlich ohne Verletzung des Handlungsverbotes auskommen.


    Deine Artikel 3 "Argumentation" ist völliger Käse, deiner Logik folgend dürfte auch jeder als Arzt praktizieren oder jeder zu Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter könnte seine "Gleichheit" mit unbescholtenen Bürgern und damit seine Freiheit einfordern.

    Ja nun, dass in die Freiheit der Person aufgrund von Gesetzen eingegriffen werden kann, ist dem Grundrecht zu entnehmen, das die grundsätzliche Freiheit der Person ausspricht (Artikel 2 GG).

    Und so wie ich das sehe, sollte der Verurteilte, abgesehen von dem Eingriff in die Freiheit seiner Person, alle Grundrechte behalten. Es sei denn es liegen noch weitere Sachverhalte vor, wie sie sich beispielsweise aus Artikel 18 ergeben könnten.

    Dass weder das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit noch irgendein anderes Grundrecht bedeutet, dass man mal so eben eine Zulassung als Arzt oder sonstwas bekommt nur weil man spontan Bock drauf hat, darüber brauchen wir uns hoffentlich nicht wirklich unterhalten. Jeder hat das selbe Recht einen solchen Weg einzuschlagen, ob man das Zeug dazu hat, ist keine Frage von Grundrechten.

    Bei dem "Fragenkatalog" den du aufwirfst, teile ich durchgehend die Prämissen nicht bzw. halte sie für falsch und aus Falschem folgt bekanntlich Beliebiges.

    Nähere Erläuterung erwünscht.


    Man sollte zumindest interessierter Laie sein und ein wenig über den Rand des reinen Grundgesetztextkörpers hinaus blicken was z.B. das BVerfG so dazu sagt.

    Naja, ich habe diese komische Neigung, für die Bewertung der Frage, ob etwas verfassungswidrig ist oder verfassungskonform, den Wortlaut der Verfassung als maßgeblich anzusehen und nicht Urteile von Richtern.

    Und wenn ich dann doch in die Urteile z.B. des BVerfG geschaut habe, dann waren das allzu oft Urteile wie "die Formulierung des Klägers genügt einer Klageschrift nicht" oder "der Kläger hätte sich zunächst an das nächstniedere Gericht wenden müssen" oder ähnlicher Scheiß der absolut NICHTS darüber aussagt, ob nun gegen die Verfassung verstoßen wird oder nicht. Dabei sind die zugrundeliegenden Verfassungsbrüche nur allzu oft allzu eindeutig.

    Schade, das Grundgesetz ist so ein spannendes Thema.

    Finde ich auch!

  • Nein, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit bedeutet, dass DER STAAT uns nicht zwingen darf gesundheitsschädliche Masken zu tragen, dass DER STAAT uns nicht zwingen darf uns testen zu lassen und eventuell Nasenbluten oder auch nur gereizte Schleimhäute davonzutragen und dass DER STAAT uns auf keinen Fall zwingen darf uns potenziell tödlichen experimentellen Dreck mit einer katastrophalen Nebenwirkungsbilanz spritzen zu lassen.

    Das ist so dumm, dass der Ganze Thread wieder in den Mülleimer kann.

    Ich vermute ja mal wieder eine weitere Reinkarnation des Forengeists.

  • Der Staat sind übrigens wir alle. Du meinst die Regierung oder staatliche Behörden. Wer so tut, als wäre er gar nicht Teil dieses Staates... den sollte man auch so behandeln dürfen, oder? Ich mein... wenn Du mir regelrecht Deine Freiheit einreden willst, Du gehörst hier zu dieser Veranstaltung gar nicht dazu... wieso sollte man es trotzdem?


    Übrigens gibt es staatliche Angestellte die Dir in passender Umgebung sogar direkt auf die Nase hauen dürfen. Aber ob das in Deinem Fall das Denkvermögen erhöhen würde, darf bezweifelt werden.


    Andere dürfen in begründeter Situation sogar Deinen Hals aufschneiden ... nennt man dann Luftröhrenschnitt. Das tut man dann um Leben zu retten. Wie aktuell auch.


    Gegenfrage: Wärst Du bereit ein Papier zu unterschreiben dass Du als Corona-Patienz nicht behandelt werden wollen würdest im KH? Wieso hat sich dafür eigentlich noch nie ein Impfgegner eingesetzt? Weil... ist doch Eure Freiheit?

  • Ich bin inzwischen so weit, dass ich dir das unterschreibe, Depri. Lasst ihr mich dann in Ruhe mit eurer Impferei?


    Vermutlich nicht, denn man hat euch ja eingeredet, von mir ginge eine Gefahr aus.

    Jetzt soll ICH also für Deine Wünsche demonstrieren gehen oder was?


    Die Impfgegner sind doch diejenigen die ständig auf MiniDemos unterwegs sind. Wieso habe ich noch nie die Forderung von dort gelesen "wir wollen nicht behandelt werden"? Das ist DEIN Job dafür einzutreten.

  • Meine Antwort hatte ich schon geschrieben - findeste hier:


    RE: Der Mülleimer-Thread (offtopic und Spam Beiträge)


    Dass Du nicht zu faul bist, extra HIER nen Screenshot zu machen aber offenbar zu faul bist, dafür ernsthaft einzutreten indem Du z.B. an Abgeordnete, Journalisten, "Querdenker"-Aktivisten, etc Mails schreibst, belegt einfach nur das unanständig freche oder oft gar passiv-agressive Verhalten der Impfgegner. Gruselig. Einfach nur gruselig.


    Tritt dafür ein. Oder lass es. Dass Rumgejammer von gesunden Erwachsenen (oft sogar gebildeten Menschen) wegen einer Impfung ist eh kaum auszuhalten.

    Und wer um seine Gesundheit ernsthaft Sorgen haben muss, kriegt auch ein Attest dass er die Impfung nicht kriegen sollte.


    Aber das ist ja 99% gar nicht der Punkt. Es ist einfach eine grundlegende Ablehnung... am besten sogar von "dem STAAT" (siehe oben)... und es wird gar nicht kapiert dass wir alle der Staat sind.

  • Ich denke ja man sollte Sportarten nicht mehr nach Geschlechtsklassen und Gewichtsklassen teilen, es reicht eigentlich nach tätowiert und untätowiert zu teilen. Mir ist das beim MMA aufgefallen, zwei Untätowierte oder zwei Tätowierte verträgt sich ästhetisch besser...


    Kann ich da irgendwo eine Online-Spedition unterzeichnen?

  • And so it begins continues.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!