News-Aufreger und Absurditäten des Tages

  • Einmal schreib' ich's noch fruchtoase :


    Es geht mir nicht um's Falschparken oder um grobe Umweltverschmutzung.

    Aber mit genau dieser Argumentation hier...:

    Falsch, man lernt eher noch daraus, dass es ok ist, sich wie ein Arschloch zu verhalten (solange man nicht vom "Staat" dabei erwischt wird).

    ...könnte man genausogut das Anschwärzen von Maskenverweigerern rechtfertigen und sie dann z.B. beim Essener Ordnungsamt anzeigen.


    Das ist eine Frage der Perspektive. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

  • Es ist immer eine Frage der Perspektive. Aber worauf willst Du nun eigentlich hinaus?


    Im Ausgangspost redest Du von Denunziationsportalen und dass es die ja auch für andere Sachen gäbe (Falschparken), nun kämen sie anscheinend auch für Coronamaßnahmenverstöße (kein juristischer Begriff) in Frage. Weiterhin ginge Denunziantentum überhaupt nicht, auch nicht von linksgrün.

    Das lässt mich dann doch sehr zweifeln daran, dass Du da so differenziert urteilst. Es klingt eben, zumindest lese ich das heraus, doch sehr nach einem pauschalen Denunziantentumsvorwurf.


    Ja da frage ich mich dann aber schon, wie Du Dir das Zusammenleben in einer Millionengesellschaft vorstellst. Soll an jeder Ecke Polizei stehen, damit man nur nicht in Versuchung komme, dem inneren Blockwart, Deiner Zuschreibung nach ja eine dem Deutschen hobbybezogen inneliegende Eigenschaft, Verstöße gegen Gesetze zu melden, nachzugeben?

    Oder soll man einfach alles akzeptieren, um nicht als Blockwart wahrgenommen zu werden, was sich nicht, aus welchen Gründen auch immer, durch ein direktes Ansprechen angehen lässt?

    Bauliche Maßnahmen, wie hier und da beim Radweg möglich, funktionieren nunmal nicht für jede Problemstellung und wenn die Folgen von "Coronafehlverhalten" potentiell große gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen... Frag mal Eltern, wie die einer erneuten Schließung von Kindergärten und Schulen gegenüberstehen. Es geht hierbei nicht um etwas, wobei jeder nur für sein eigenes Leben verantwortlich ist.


    Im Jahr 2020 gibt es solche Meldemöglichkeiten dann auch mal digital als App, ja ei der Daus...


    Natürlich kann soetwas immer auch mißbraucht werden für bzw. von kleinlichen Blockwarten.

  • Ja gut, aber da wurde ja nicht die grundsätzliche Freiheit der Presse verhandelt, sondern die Frage ob ein bestimmtes Presseorgan mit genau der Kombination aus Foto und reißerischer Überschrift eine rufschädigende Persönlichkeitsverletzung verursacht hat.


    Also findest du, dass auch der unvoreingenommene und verständige Leser zwingend zu dem Schluss kommen muss, dass die abgebildete Frau - eine von mehreren abgebildeten Personen, nicht die einzige - andere Taten als die in der Abbildung gezeigte verübt hat?

  • Im Ausgangspost redest Du von Denunziationsportalen und dass es die ja auch für andere Sachen gäbe (Falschparken), nun kämen sie anscheinend auch für Coronamaßnahmenverstöße (kein juristischer Begriff) in Frage.

    Das hatte eine Vorgeschichte im Seuchenthread (den Du möglicherweise aus verständlichen Gründen nicht verfolgt hast). Es ging hier los:


    RE: Der SARS-CoV-2-Thread


    Da wurde das Online-Formular des Ordnungsamtes der Stadt Essen zur "Meldung eines Verstoßes gegen die Coronaschutz-Verordnung" verlinkt und scharf kritisiert, weil man damit Leute "anschwärzen" könne. Dieser Kritik würde ich sogar erstmal zustimmen, weil ich es auch nicht besonders klug finde, es den Leuten noch einfacher zu machen, irgendwelche MitbürgerInnen, die sich nicht so verhalten wie sie selbst das gerne hätten, dafür den Staat auf den Hals zu hetzen und weil ich der Ansicht bin, dass das gerade in der deutschen bürgerlichen Mitte leider eine lange Tradition hat.



    In der folgenden Diskussion wurde das Essener Online-Anschwärzportal dann allerdings unter anderem mit dem "Lehrer-Pranger" verglichen, den die AfD vor einiger Zeit mal eingerichtet hatte, um Lehrkräfte öffentlich zu denunzieren, die nach Ansicht des völkischen Traditionsbürgertums jugendgefährdende, volkszersetzende Ansichten (wie etwa Aufklärung über Homosexualität) unter Kindern verbreiteten - Was meiner Ansicht nach ein unzulässiger, und leider eine gewisse Form der Panikmache vor der Panikmache befördernder Vergleich ist, weil man ein online-Portal, welches etwas erleichtert, das für andere Verstöße gegen die öffentliche Ordnung auch vor der Einführung der Maßnahmen zum Coronaschutz schon Gang und Gäbe war, nicht mit einem offensichtlich aus reinen Propagandamotiven heraus installierten Online-Pranger für Feinde des völkischen Gedankenguts der politischen PrangerbetreiberInnen vergleichen kann.


    Ich habe mich vermutlich davon auch deshalb ein bisschen zu sehr getriggert gefühlt, weil hier vor nicht allzulanger Zeit schon mal mit dem Vorwurf der Verpetzerei und "Denunziation" eines gewissen Foristen beim Forenbetreiber, bzw. bei seinem beauftragten Trolljäger, und dem damit verbundenen Vorwurf um sich geworfen wurde, man wolle hier einen an sich harmlosen, unschuldigen Menschen aus der Forengemeinde ausschliessen, bloß weil er eine andere Meinung habe, als der überwiegende Rest.


    Nun ist das mit dem Coronavirus allerdings ganz offensichtlich so, dass dazu mittlweile sehr viele Meinungen kursieren und nur sehr wenig konkretes Wissen, weshalb man auch durchaus argumentieren könnte, dass jemand der mit voller Absicht z.B. im Supermarkt keine Maske trägt, oder anderweitig gegen die Coronaschutz-Verordnung verstößt, einfach nur einer anderen Meinung darüber sei, ob solche Maßnahmen überhaupt nötig sind, und man ihn deshalb nicht einfach beim Ordnungsamt denunzieren, und somit die behördliche Bestrafung seiner Meinungsfreiheit fordern solle, wenn einem etwas an einer offenen und liberalen Gesellschaft liege.


    Und ganz ähnliche Argumente hört man auch von AutobesitzerInnen, die sich zum Beispiel über die sogenannten Berliner "Pop-up" Radwege...



    ...beschweren (die man tatsächlich, zwar nicht sehr hübsch, aber sehr schnell und relativ günstig an gefährlichen Stellen installieren kann, um Rad- und Autoverkehr besser voneinander zu trennen, ohne dabei gleich die ganze Straße umbauen zu müssen), wie sie seit Beginn der Pandemie an manchen Orten der Stadt errichtet (und nach empörten Klagen der liberalen, konservativen und völkischen opposition - zum Teil sogar mit unterstützung der LINKEN auch schon wieder abgebaut) wurden, um den Leuten als Alternative zur täglichen Blechlawine auf dem Weg zur Arbeit den Umstieg von überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln auf das Fahrrad zu erleichtern.

    Auch da sehen sich die AutobesitzerInnen moralisch völlig im Recht. Schliesslich zahlen sie im Gegensatz zu RadfahreInnen und FußgängerInnen ja auch eine Menge KfZ-, Mineralöl- und Ökosteuer für den Betrieb ihres Individualmobils und viele von ihnen brauchen das Ding nunmal auch beruflich und müssen damit Arbeitsmittel transportieren oder an mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zugängliche Orte gelangen, die man mit dem Fahrrad nicht schnell und vor allem nicht sicher erreichen kann. Die sehen sich durch die daurch erfolgte Verengung der Fahrbahnen jetzt natürlich auch noch zusätzlich drangsaliert und schikaniert, weil die Staus in der Innenstadt damit leider nicht kürzer werden - wie man auf dem Foto da oben, das ich gestern nachmittag im Berufsverkehr gemacht habe, ja auch gut sehen kann.


    Das Beispiel mit der Falschparker-anschwärz-App als Kontrast zur Online-Anzeige gegen Coronamaßnahmenverweigerer habe ich natürlich auch deshalb nicht ohne Grund gewählt, weil ich mir schon dachte, dass sich davon einige in diesem Forum angesprochen fühlen würden, und dass so mancher das "Denunzieren" von Falschparkern möglicherweise sogar für eine völig richtige Maßnahme halten könnte, um der Autoplage in den Städten Herr zu werden.


    Eigentlich kann man aber auch das blöde BGH-Urteil da oben - welches z.B. der Kollege Wemir aus mir zwar unerfindlichen, aber offenbar aus seiner Sicht völlig logischen Gründen partout nicht als so blödsinning anerkennen will wie es aus meiner oder Deiner Sicht offenkundig ist - als Beispiel anführen.

    Wenn man sich nämlich als Linker einfach mal vorstellt, das Geschäft vor dem die Klägerin da fotografiert und per reisserischer Schlagzeile mit gefährlichen "Verbrechern" in einen Sack gesteckt wurde, bloß weil sie ein paar Waren vom Boden aufhebt, sei nicht von "Linksterroristen", sondern von Nazi-Hooligans entglast, und die Fotos nicht von der reaktionären BILD-Zeitung veröffentlicht worden, sondern von irgendeiner linken Publikation, dann wären einige von uns - sehr wahrscheinlich auch ich selbst - sicher deutlich weniger entrüstet darüber, wenn hier eine Frau, die wir dann durch diese Bild-Schrift-Assoziation ohnehin für eine Faschobraut hielten, von der veröffentlichten Meinung als solche denunziert, mit gewaltbereiten Nazi-Schlägern unter einen Hut gesteckt, und das Ganze dann in letzter rechtlicher Instanz als juristisch einwandfrei beurteilt würde.


    Warum Du Dich über diese - zugegebenermaßen vielleicht etwas provokative - Gedankenspielerei allerdings so aufregst, fruchtoase , verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. Schliesslich schreibst Du ja selbst,...

    Ich habe mich in meinem Leben schon über sehr viele Dinge geärgert, angezeigt habe ich bis auf ein gestohlenes Rad (gegen unbekannt, also natürlich nie wieder etwas davon gehört), noch nie irgendwas.

    ...dass es Dir da eigentlich genauso geht wie mir. Ich ärgere mich auch ständig über rücksichtslose, ignorante, oder egoistische Mitmenschen und habe trotzdem noch nie jemand wegen irgendwas bei irgendeiner Behörde angezeigt.

  • Also findest du, dass auch der unvoreingenommene und verständige Leser zwingend zu dem Schluss kommen muss, dass die abgebildete Frau - eine von mehreren abgebildeten Personen, nicht die einzige - andere Taten als die in der Abbildung gezeigte verübt hat?

    Nochmal aus der Urteilsbegründung:

    Am 10. Juli 2017 veröffentlichtedie Beklagte einen auf der Titelseite der Zeitungsausgabe unter "GESUCHT! Wer kennt diese G20-Verbrecher?"angekündigten Beitrag, in dem es heißt:

    "ZEUGEN GESUCHT! Bitte wenden Sie sich an die Polizei[...] Was geht in diesen Schwerkriminellen vor? Sie behaupten, dass sie gegen den G20-Gipfel demonstrieren wollen. Dann beschießen sie Poli-zisten mit Stahlkugeln, die sogar die Panzerung eines Wasserwerfers durchschlagen.Sie nehmen den Tod von Menschen in Kauf. [...]Zwei Hubschrauberpiloten wurden mit Laserpointern geblendet, ein Helikopter mit einer Leuchtrakete beschossen. Die Liste der Verbrechen, die von Randalierern in Hamburg verübt wurde, ist noch viel länger. [...]. Bilder aus einem Polizei-Hubschrauber zeigen, wie Vermummte von Hausdä-chern aus brennende Molotow-Cocktails auf anrückende Beamte schleudern. Andere Chaoten feuerten Leuchtkugeln in die Menge, zer-schlugen Scheiben, zündeten Autos an, bauten Barrikaden, legten Feu-er direkt neben Wohnhäusern, plünderten Geschäfte oder zogen be-waffnet in Gruppen durch die Stadt -alles Taten, die als schwerer Land-friedensbruch (mindestens sechs Monate Haft) bestraft werden können. [...] Die Polizei Hamburg ruft dazu auf, Bilder von der Randale auf der Internetseite [...] hochzuladen -oder sich an die nächste Polizeidienst-stelle zu wenden.Alle Hinweise werden anonym behandelt, versichern die Ermittler. Nurin dringenden Notfällen rufen Sie die 110. [Zeitung] un-terstützt die Polizei, fragt: Wer kennt die Personen auf diesen Bildern? Sie sind dringend verdächtig, schwere Straftaten beim G20-Gipfel be-gangen zu haben."Insgesamt dreizehn den Text einrahmende Bilder zeigen Fotografien mit Personen im Zusammenhang mit den Ausschreitungen. In Bildunterschriften werden die fotografisch dokumentierten Verhaltensweisen (überwiegend das Werfen von Gegenständenund die Entwendung von Waren aus Geschäften) kurz beschrieben und in manchen Fällen auch kommentiert. Teilweise sind Bildausschnitte mit den Köpfen dieser Personen zusätzlich vergrößert abgebil-det. Darunter befinden sich folgende Aufnahmen der Klägerin,

    (Unterstreichungen von mir)


    Wenn ich jetzt kein linksversiffter Ideologe wäre, sondern ein politisch einigermaßen ahnungsloses unvoreingenommenes, nicht vollkommen verblödetes verständiges und ordentliches Mitglied der um die von gefährlichen, landfriedensbrechenden "G20-Verbrechern" gefährdete öffentliche Ordnung besorgten bürgerlichen Mitte, dann würde ich allein durch die textliche und grafische Aufmachung des Artikels wohl ziemlich "zwingend zu dem Schluss kommen", dass die abgebildete Frau auch noch alle möglichen anderen Schandtaten als die in der Abbildung gezeigten verübt hat.


    Allerdings hat [Edit: die zuständige Staatsanwaltschaft] das zuständige Gericht die Klägerin überhaupt keines tatsächlichen Vebrechens angeklagt für schuldig befunden, bzw. die Klage das Vefahren wegen Geringfügigkeit längst fallen gelassen eingestellt- was ja auch in der Urteilsbegründung noch mal explizit drin steht:


    Das Ermittlungsverfahren gegen die Klägerin wurdegemäß § 153 Abs. 1 StPO eingestellt.


    Um diesem für den kritischen Betrachter offensichtlichen Framing des springerschen Zentralorgans für bürgerliche Agitation und Propaganda wider die Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch linksextremistische Chaoten nicht auf den Leim zu gehen, müsste man sich schon relativ deutlich darüber im klaren sein, dass die BILD-Zeitung eigentlich gar keine unabhängige und überparteiliche Zeitung ist, sondern ein Organ der Niedertracht.

    Dies würde allerdings auch bedeuten, dass man dieser Publikation gar nicht unvoreingenommen gegenüber stehen kann, sobald man verstanden hat, mit welchen Mitteln darin schon seit vielen Jahrzehnten, und eigentlich immer mit klarer Haltung gegen alles was links ist, systematisch Tatsachen verdreht oder auch gerne mal ganz dreiste Lügen verbreitet werden.


    Jetzt kann man sich als RichterIn am Bundesgerichtshof natürlich absichtlich doof stellen, und so tun, als sei einem noch nie zu Ohren gekommen, mit welchen unlauteren und in unzähligen Fällen auch bereits justiziabel gewordenen Methoden die BILD-Zeitung schon von je her die öffentliche Meinung manipuliert, und sich statt dessen ganz juristisch-erbsenzählerisch darauf hinaus reden, dass sie ja immerhin offiziell als Organ der verfassungsgemäß freien Presse auftrete und dementsprechend auch in diesem Fall als solches zu behandeln sei.


    Der rein formellen Rechtsstaatlichkeit mag damit vielleicht Genüge getan sein. Der Gerechtigkeit allerdings eher nicht.


    Und das kann man ja - gerade unter uns nicht-Juristen - auch einfach mal öffentlich kritisieren.

  • Wenn ich jetzt kein linksversiffter Ideologe wäre, sondern ein politisch einigermaßen ahnungsloses unvoreingenommenes, nicht vollkommen verblödetes verständiges und ordentliches Mitglied der um die von gefährlichen, landfriedensbrechenden "G20-Verbrechern" gefährdete öffentliche Ordnung besorgten bürgerlichen Mitte, dann würde ich allein durch die textliche und grafische Aufmachung des Artikels wohl ziemlich "zwingend zu dem Schluss kommen", dass die abgebildete Frau auch noch alle möglichen anderen Schandtaten als die in der Abbildung gezeigten verübt hat.


    Gut man müsste den Artikel mal insgesamt sehen. So wie es beschrieben wird, wird eine gewisse Bandbreite von verschiedenen Handlungen gezeigt. Ich finde es tatsächlich nicht zwingend, dass eine abgebildete Person etwas anderes gemacht hat als das Abgebildete. Zumal das spezifische Fehlverhalten der Klägerin gut eine opportunistische Handlung eines sonst Unbeteiligten sein kann. Bei jemanden, der eine Scheibe eingeschmissen hat, denkt man das vielleicht eher nicht.


    Aber gut dann ist klar, warum du das Urteil schlecht findest. Da ich die Überlegung durchaus nachvollziehen, finde ich es wie gesagt im Rahmen.


    Allerdings hat [Edit: die zuständige Staatsanwaltschaft] das zuständige Gericht die Klägerin überhaupt keines tatsächlichen Vebrechens angeklagt für schuldig befunden, bzw. die Klage das Vefahren wegen Geringfügigkeit längst fallen gelassen eingestellt- was ja auch in der Urteilsbegründung noch mal explizit drin steht:


    Schuld ist eine andere Frage, aber das Gericht hat festgestellt, dass sie die Waren unberechtigt mitgenommen hat. Sonst hätte die Frau ja auch einen ganz anderen Stand und könnte vorbringen, dass die Darstellung ihres Verhaltens mit Bild und Bildunterschrift faktenwidrig ist. (Was sie ja auch in dem Detail, das nicht stimmt, tut.)


    Jetzt kann man sich als RichterIn am Bundesgerichtshof natürlich absichtlich doof stellen, und so tun, als sei einem noch nie zu Ohren gekommen, mit welchen unlauteren und in unzähligen Fällen auch bereits justiziabel gewordenen Methoden die BILD-Zeitung schon von je her die öffentliche Meinung manipuliert, und sich statt dessen ganz juristisch-erbsenzählerisch darauf hinaus reden, dass sie ja immerhin offiziell als Organ der verfassungsgemäß freien Presse auftrete und dementsprechend auch in diesem Fall als solches zu behandeln sei.


    Die Bild abstrafen für das, was sie sonst tut? Ne, das ist doch eine Einzelfallwürdigung. Das fände ich ganz problematisch, wenn sie irgendwelche Sachen heranziehen, die nicht den Fall betreffen. Das kann eine Rolle spielen, wenn es um die Glaubwürdigkeit der Publikation geht oder sowas, aber das ist hier einfach nur die Frage der Abwägung zwischen Rechtsgütern. Könnte auch irgendein anderes Pamphlet sein. Die muss man schon gleich behandeln.

  • “If Europe continues this way, no European in any part of the world can walk safely on the streets,” Mr Erdogan told journalists in Ankara.


    Nehme mal an, er meint nicht, weil wir sie aus Rache ermorden werden. Aber eine andere Logik, wie es zu dieser Unsicherheit kommen würde, erschließt sich mir aus dem Artikel nicht.

  • Könnte auch irgendein anderes Pamphlet sein. Die muss man schon gleich behandeln.

    Ich bezweifle, dass irgendein anderes Pamphlet, ohne die Kriegskasse und die gesellschaftliche Machtposition des Springer-Verlages hinter sich nach zwei Verurteilungen in voherigen Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof gezogen wäre, nur um ihr Recht durchzusetzen, Leuten mittels manipulativer Assoziation vor einem Millionenpublikum unterstellen zu dürfen, sie hätten sich Verbrechen schuldig gemacht, für die sie nie rechtskräftig veurteilt wurden.

  • " Die Bildveröffentlichung belastet die Klägerin"

    weil sie vermutlich ?? nur von einem kleinen Kreis erkannt werden kann.

    " Sie führt jedoch nicht zu einer Stigmatisierung, Ausgrenzung oder Prangerwirkung. "


    Das würde ich doch mal schwer anzweifeln.

    na aber gerade dieses zu beurteilen war doch wohl auch Teil des Verfahrens?

    warum vermutlich und warum zweifelst du das an?

    Vermutest du? oder unterstellst du dem Gericht, dass es den Umstand falsch beurteilt hat? Ich hab das Foto in seiner vollen Qualität bisher nicht gesehen, aber an sich sollte man das doch einigermaßen an objektivierbaren Maßstäben festmachen und beurteilen können oder? Zumindest ist das Urteil hier sehr absolut formuliert:

    Zitat

    Bei der Gewichtung der Beeinträchtigung ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin ausschließlich optisch und auch insoweit nur von einem vergleichsweise kleinen Kreis von Personen identifiziert werden kann



    Man muss aber schon auch beachten, dass es eben nicht rein um die Frage geht ob es dazu führen kann oder nicht, sondern aus welchen Gründen es dazu führen kann. Hier wurde als ursprüngliche Begründung aufgeführt, dass es dazu führen kann, da sie auf eine Stufe mit den anderen gezeigten gestellt wird. Dagegen wird dann argumentiert, dass aber jedes Bild seine eigene Unterschrift hat, aus welcher hervorgeht, was dort gezeigt wird. Daraus ergibt sich dann, dass eine "Stigmatisierung zu Lasten der Klägerin" durch "wertungsmäßig auf eine Stufe mit den Gewalttätern und Schwerkriminellen gestellt werde[n]" wohl nicht bejaht werden kann.


    Das Urteil geht an sich dann sogar noch nen Stück weiter:

    Zitat

    Einer Prangerwirkung steht zudem entgegen, dass das Bild nicht geeignet ist, die Klägerin einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen


    Letztlich hat das Urteil der Pressefreiheit mehr geschadet, als genutzt, indem man die Interessen

    " nach den Maßstäben eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums"

    über das Persönlichkeitsrecht gestellt hat.

    Außerdem: so ein Publikum gibt es nur in der Theorie, es kann deshalb nicht die Grundlage für so ein Urteil sein.

    Dann bräuchte man die Presse vielleicht gar nicht mehr.


    warum genau hat es der Pressefreiheit geschadet?

    Geht es dabei nicht auch gerade darum, in Bereichen, in denen andere Interessen und Rechtsgüter beeinträchtigt werden, die "Freiheit in der Berichterstattung" zu gewährleisten? Natürlich stehts unter entsprechenden Abwägungen, welche hier von dem Gericht vorgenommen wurden?


    Warum kann es nicht die Grundlage für ein Urteil sein? Was soll man da sonst als Grundlage nehmen? Für jedes Presseerzeugnis eine genaue Studie über die Zusammenstellung des Publikums führen und dieses dann zudem, ja worauf?, zu beurteilen? Ist da dann IQ nen guter Maßstab? Leseverständnis? Nach welchen Kriterien?

    Ich verstehe schon deine Kritik, aber das aus meiner Sicht dann doch zum einen wieder moralisch beeinflusst und zum anderen doch auch irgendwie ideologisch verblendet. Zumindest wüsste ich nicht, wie das objektiv und allgemeingültig sinnvoll umzusetzen sein sollte. Es sei denn natürlich, man findet Ungleichbehandlung insb. von gesetzeswegen her ok.



    Man führe sich nochmal die Schlagzeile vor Augen: „Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher?“

    Ich wusste garnicht, dass die BLÖD jetzt schon die Judikative dieses Rechtsstaates darstellt, indem sie schonmal verkündet, wer Verbrecher ist und wer nicht.

    Das ist leider nicht nur ein Problem der BLÖD, dass in der Berichterstattung Vorverurteilungen vorgenommen werden. Da müsste es dann halt klare Regeln/Gesetze dagegen geben, welche wohl über das was wir bisher haben hinausgehen.

    Find das moralisch betrachtet, wie schon gesagt auch unter aller Sau, aber in nem Gerichturteil gehts nunmal nicht um Moral.


    Wäre es wirklich eine wertfreie Mediensuche, Überschrift und Text müssten anders aussehen.

    Um Wertfreiheit gehts wohl auch garnicht und die ist so weit ich weiß auch nicht verlangt.

    Aber auch hier bleibts halt dabei, wenn man mal die Moral beiseite nimmt, wie soll man das objektiv regeln? (wobei hier gehts ja sogar erstmal um ne Beurteilung auf Grund der aktuellen Regeln)

    Diese ganzen kack reißerischen Clickbaitüberschriften sind ja jetzt kein neues Phänomen und auch nicht Bild exklusiv.


    Die beiden Instanzen zuvor haben anders entschieden, der BGH entscheidet so.

    Ekelhaft und rechtsstaatlich äußerst bedenklich mMn.

    Sorry, aber genau das macht den Rechtsstaat aus.

    Bedenklich und auch ganz klar nicht auszuhalten, wäre es wenn es die einzelnen hirachisch geordneten Instanzen nicht gäbe oder sie einfach direkt gleichgeschaltet wären.



    Der rein formellen Rechtsstaatlichkeit mag damit vielleicht Genüge getan sein. Der Gerechtigkeit allerdings eher nicht.


    Ein leider häufiger Irrtum, vor Gericht geht es eben gerade nicht um Gerechtigkeit, sondern um genau die formelle Erbsenzählerei, die du davor genannt hast.

    Wenn man nen Problem mit der Erbsenzählerei bzw mit deren Ergebnissen hat, dann muss man das über die Judikative Legislative angehen.


    Und das kann man ja - gerade unter uns nicht-Juristen - auch einfach mal öffentlich kritisieren.


    Leider bleibt die Öffentlichkeit fast immer, wie ja auch schon hier das Forum, beim Schimpfen auf die Legislative Judikative und dem moralischen Einordnen und Kritisieren hängen.

  • Türkei: Tja, hätten wir uns mal deutlich früher um eine Einbürgerung der türkischen Migranten bemüht, dann gäbe es nicht solche Ansprüche der Türkei auf "ihre" Bürger hier. Allerdings standen die türkischen Regierungen glaube ich schon immer auf dem Standpunkt, dass man seine türkische Staatsbürgerschaft (als ethnischer Türke) nicht ohne weiteres aufgeben kann. Also wer weiß.

  • Iran und Russland bringen grosse militärische Hardware nach Armenien, während wir das Wort Türkei aus diplomatischen Gründen nicht aussprechen bzw. zugucken wie das christliche Abendland Kopf um Kopf verkleinert wird.


    Die zehntausend die Erdogan mal in eine Arena bekommt sind ja weniger islamistisch und mehr konservativ und ultranational. In Azerbaidschan kämpfen viele Türken mit Graue-Wölfe-Patch und Graue-Wölfe-Gruss auf Fotos, das ist die politisch-militärische SS Erdogans.

  • Ein leider häufiger Irrtum, vor Gericht geht es eben gerade nicht um Gerechtigkeit, sondern um genau die formelle Erbsenzählerei, die du davor genannt hast.

    Nee, das ist kein Irrtum. Richterliche Entscheidungen sind nicht unfehlbar, deshalb gibt es ja Berufungen und Revisionen. Natürlich geht es dabei vor allem um die Gleichheit aller BürgerInnen, bzw. aller juristischen Personen vor dem Gesetz. Aber zu glauben, dass das mehr als nur eine möglichst weite Annäherung an den theoretischen Idealzustand sei, wäre doch reichlich naiv.


    Und wenn es in einem Rechtsstaat nicht auch um Moral, bzw. Ethik ginge, dann könnte man sich das mit der Gesetzgebeung durch demokratisch gewählte Parlamente, deren Mitglieder per Verfassung nur ihrem Gewissen verpflichtet sind auch gleich sparen und daraus eine reine Kostenabwägung der Rechtsgüter machen.


    Natürlich geht es da nicht um das individuelle Moralempfinden des linken Bürgers Utan, der sich über ein aus seiner persönlichen Perspektive blödsinniges und ungerechtes Urteil beschwert, aber natürlich sind von Vertretern der Gesellschaft gemachte Gesetze immer auch den vorherrschenden gesellschaftlichen Moralvorstellungen geschuldet und müssen daher politisch ausgehandelt werden.

    In den USA gilt es zum Beispiel nicht flächendeckend grundsätzlich als unmoralisch, besonders schwere Verbrechen mit dem Tod zu bestrafen, während das im heutigen Deutschland mehrheitlich nicht akzeptiert wird. Trotzdem wird wohl kaum ein Jurist behaupten, dass die USA kein Rechtsstaat seien. Es herrschen dort eben etwas andere Moralvorstellungen, denen die Gesetzgebung, an der sich die Justiz orientieren muss Rechnung tragen soll.


    Ich bin natürlich kein Jurist oder Rechtsphilosoph. Ich habe allerdings auch gar nicht behauptet dass das BGH-Urteil nicht juristisch korrekt gewesen sei.

    Ich habe eigentlich eher die Verständigkeit und Unvoreingenommenheit des zuständigen Senats angezweifelt.

  • Nee, das ist kein Irrtum. Richterliche Entscheidungen sind nicht unfehlbar, deshalb gibt es ja Berufungen und Revisionen. Natürlich geht es dabei vor allem um die Gleichheit aller BürgerInnen, bzw. aller juristischen Personen vor dem Gesetz. Aber zu glauben, dass das mehr als nur eine möglichst weite Annäherung an den theoretischen Idealzustand sei, wäre doch reichlich naiv.

    ja das ist alles richtig, hat jetzt aber inwiefern damit zu tun, dass die Rechtsprechung gerecht sein soll bzw Gerechtigkeit als oberstes Ziel hätte?

    Also wo widerspricht das nun dem Irrtum?


    Und wenn es in einem Rechtsstaat nicht auch um Moral, bzw. Ethik ginge, dann könnte man sich das mit der Gesetzgebeung durch demokratisch gewählte Parlamente, deren Mitglieder per Verfassung nur ihrem Gewissen verpflichtet sind auch gleich sparen und daraus eine reine Kostenabwägung der Rechtsgüter machen.

    Keiner hat gesagt, dass nen Rechtsstaat unmoralisch ist oder Moral und Ethik darin nicht vorkommen oder es nicht auch darum in ihm ginge. Du machst nun inhaltlich den Fehler, den ich sprachlich machte. Du verwechselst Judikative und Legislative bzw vertauscht zumindest manche Aufgaben.

    Und da kann ich dann direkt nochmal auf meinen letzten Satz verweisen:

    Leider bleibt die Öffentlichkeit fast immer, wie ja auch schon hier das Forum, beim Schimpfen auf die Judikative und dem moralischen Einordnen und Kritisieren hängen.

    Sehe dabei, da kann man nochmal was präzisieren:

    [...] Schimpfen auf die Judikative und dem moralischen Einordnen und Kritisieren selbiger hängen.

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