Nur für Springer?
Für mich zeigt sich da die ganze Arroganz der Macht (und ihrer journalistischen Speichellecker).
Sicher. Ich verwette aber Roberts rechten Schlepphoden darauf, dass das eine Springer Headline ist. 🤷🏻♀️
Nur für Springer?
Für mich zeigt sich da die ganze Arroganz der Macht (und ihrer journalistischen Speichellecker).
Sicher. Ich verwette aber Roberts rechten Schlepphoden darauf, dass das eine Springer Headline ist. 🤷🏻♀️
Schlepphoden, endlich mal ein neues Wort gespeichert ohne zu bedauern was Brain überschrieben hat : )
Habeck ist der Held, den Unserland verdient, aber nicht der den es gerade braucht, also jagen wir ihn, weil er es ertragen kann, denn er ist kein Held, er ist ein stiller Wächter, ein wachsamer Beschützer, ein dunkler Ritter. *rollcredits*
In irgendeinem weissen Herrenhaus rollt Ben Affleck gerade eine Träne die Wange runter.
Hoffentlich fängt er nicht an zu saufen.
Sehr schön: "Die Leidfigur" als große Überschrift - dafür sollen wir uns interessieren, warum Habeck Journalisten so begeistert - klein in der Ecke "Plus - Streit um Entlastung: Wer soll zahlen?" als lästige Nebensächlichkeit.
schön find ich auch in der anderen Ecke "Geiz ist wieder geil".
das framing ist überall 😨
https://www.lawblog.de/archive…ke-eine-hausdurchsuchung/
ZitatIst ein schlichtes „Like“ für einen Beitrag in sozialen Netzwerken auch eine inhaltliche Billigung? Diese Frage hat nicht nur akademische Bedeutung. Sie entscheidet mitunter über Hausdurchsuchung oder nicht. Das Landgericht Meiningen segnet solche Maßnahmen jedenfalls ab.
[...]
Für die Richter steht außer Frage, dass „ein mit Faust nach oben gereckter Daumen Zustimmung und Gutheißunng bedeutet“. Das könne nicht ernsthaft in Frage stehen, heißt es.
[...]
was machen die dann aus den Herzchen hier?
https://www.lawblog.de/archive…4/eigenvollzugskompetenz/
ZitatAlles anzeigenDie Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums hat mitgeteilt, die offenkundige Abweichung von der an sich im Gesetz klar festgelegten Maskenpflicht beruhe auf der „Eigenvollzugskompetenz“ der Bundeswehr. In deren Rahmen weiche man von den gesetzlich festgelegten Regelungen ab. Man vollzieht das Gesetz also quasi in eigener Regie und Auslegung. Konkret soll es einen „Geschwaderbefehl“ geben, welcher die Maskenpflicht suspendiert und einen PCR-Test verlangt.
Gestützt wird diese angebliche Eigenvollzugskompetenz wohl auf § 54a IfSG. Dieser überträgt der Bundeswehr den Vollzug des Gesetzes in Bezug auf ihre Einrichtungen und ihr Personal.
Diese Vorschrift kann man auf den ersten Blick sicher so interpretieren, dass der Bundeswehr mit dem „Vollzug“ auch beträchtlicher Spielraum zugestanden wird, wie sie das Gesetz anwendet.
Das ist jedoch bei näherer Betrachtung völlig falsch. Es genügt schon ein Blick auf den Abschnitt, in dem der Paragraf steht. Das Kapitel heißt:
Vollzug des Gesetzes und zuständige Behörden
Die anderen beiden Paragrafen (§ 54 IfSG) und (§ 54b IfSG) bestimmen, dass die Länder das Bundesgesetz vollziehen und die Bundesbahnverwaltung dies in ihrem Zuständigkeitsbereich tut.
Es handelt sich bei diesen Vorschriften um reine Zuständigkeitsnormen. Diese legen fest, wer das Gesetz umsetzt und seine Einhaltung überwacht. Diese Vorschriften enthalten keine Ermächtigung, das Gesetz inhaltlich umzudeuten.
Somit bleibt es dabei, dass die Aufweichung der Maskenpflicht im Regierungsflieger ohne Rechtsgrundlage erfolgte; der ominöse § 54a IfSG ist jedenfalls keine. Für eine Abweichung von der Maskenpflicht bedarf es nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes einer Rechtsverordnung. Ich will keinem General zu nahe treten, aber auch ein „Geschwaderbefehl“ klingt vielleicht wichtig, aber er ist und bleibt keine Rechtsverordnung.
Unabhängig davon, dass bislang niemand den Befehl kennt, ist er juristisch nicht relevant. Er kann die gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht nicht aushebeln. Der ständig hinzugefügte Hinweis, aber es ist ja ein PCR-Test vorgelegt worden, ist für die Bewertung des Ansteckungsrisikos im Regierungsflieger sicher relevant. Rechtlich gesehen ist das aber eine Nebelkerze.
"Auch CDU-Generalsekretär Mario Czaja lehnte die Gasumlage als "unsozial" ab und forderte, sie umgehend wieder abzuschaffen."
Also wenn sogar die CDU das "unsozial" nennt, dann sollte Habeck mal zum Arzt und nachschauen lassen, ob sein Gehirn denn noch genug Energie bekommt oder ob da auch gespart wird. Vielleicht wird sein Gehirn auch durch den Geruch in seiner Funktion beeinträchtigt, der bei ihm entstanden ist, nachdem er nicht mehr duscht und nur ab und zu mit einem feuchten Waschlappen durchgeht.
Wobei man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass der €dU-Ableger des Czaja-Clans (sein Bruder ist Berliner fdP-Chef und marktradikaler Wirtschaftspoulist) das Gegenteil fordern würde, wenn sein eigener korrupter Verein Regierungspartei wäre.
Ziemlich basiert. Damit das Kind nicht zum Sparbuchdulli wird.
Wünschte ich hätte ein wenig finanzielle Bildung als Kind bekommen. Nichts. "Mach mal einen Bausparer" 🤣
Oh Schrecken, du findest Finanzkapitalismus gut. Generation wallstreetbets.
Ziemlich basiert. Damit das Kind nicht zum Sparbuchdulli wird.
Wünschte ich hätte ein wenig finanzielle Bildung als Kind bekommen. Nichts. "Mach mal einen Bausparer" 🤣
FDP-Erstwähler...
Erinnert mich bisschen an den Kommentar eines Zusehers beim Wohlstand für Alle Livestream, wo jemand schrieb, dass seine Eltern ihn für den Kauf von ETFs gescholten haben. Unbelehrbare deutsche Michels.
Alles anzeigenNö nö du, aber wenn an der MwSt gedreht wird sollte man eben Netto × (1+MwSt-Satz) ansetzen.
Deine 2,88 Umlage sind Brutto bei 19% MwSt.
Allerdings kommt die Nettoumlage erstmal auf den Nettopreis addiert und dann wird's vermehrwertsteuert (jetzt eben mit 7% statt 19%) es wird ja nicht nur die Umlage besteuertund entlastet.
Vergleichen muss man deshalb den alten Bruttopreis (= Nettopreis × 1,19) mit dem neuen Bruttopreis (= (Nettopreis+Nettoumlage)×1,07).
Wir scheinen einen sehr unterschiedlichen Zugang zu Gleichungen und deren Lösung zu haben.
(x+2,419)*1,07 = x*1,19
x:= Nettopreis/kWh
2,419 : Nettoumlage/kWh
1,07 : Faktor zur Berechnung des Bruttos mit verminderter MwSt
1,19 : Faktor zur Berechnung des Bruttos mit normalem MwSt-Satz
Umformungen:
1,07×x+2,419×1,07=x×1,19
2,419×1,07=0,12×x
x=(2,419×1,07)÷0,12
x=21,569
Probe:
21,569×1,19=25,66711
(21,569+2,419)×1,07=25,66716
kommt hin.
Erinnert mich bisschen an den Kommentar eines Zusehers beim Wohlstand für Alle Livestream, wo jemand schrieb, dass seine Eltern ihn für den Kauf von ETFs gescholten haben. Unbelehrbare deutsche Michels.
Erinnert mich ein bisschen an diese Krypto-Influencer, die Dir auf TikTok ihre 300 kW-Grafikkarteninstallationen zeigen und Dir weißmachen wollen, dass Du es auch schaffen kannst, wenn Du nur willst, kleiner Padawan.
Oder an die Deppen, die rausgefunden haben, dass der ETF in den sie ihre kapitalgedeckte Altervorsorge investiert haben, Anteile an einem Immobilienfonds hält, der ihnen gerade die Mietwohnung unterm Arsch weggekauft hat, und jetzt den Monatsbeitrag zur Eigentumsverwertung um 30% erhöht.
Starkes Argument gegen ETFs, dass du da hast. Nicht sonderlich durchdacht, aber egal.
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