News-Aufreger und Absurditäten des Tages


  • Ab 43:20 folgt plumpe Kapitalismuskritik, in der sich beide Podcaster (scheinbar) einig in der Sache sind. Gut, dass man es mal erwähnt hat. Ursache erkennen, und dann nicht mal vernünftig an Symptomen arbeiten ist noch cooler

  • letzte woche war aber schön als precht vierzig minuten über verzicht gepredigt hat und kurz vor ende stellt lanz dem mehrfachen bestseller autor und profi vortragendem precht die frage, worauf denn er in zukunft verzichten könnte.


    --> precht könnte sich schon vorstellen weniger oft den gasgrill anzustellen sagt er gönnerhaft.

  • --> precht könnte sich schon vorstellen weniger oft den gasgrill anzustellen sagt er gönnerhaft.

    Ich hab insofern Probleme mir vorzustellen, wie ich meinen Gasgrill anwerfe, weil ich keinen Grill besitze. Ähnlich fällt es ihm schwer auf die 100 km/h Tempolimit zu verzichten, wo er doch gar nicht mit dem Auto fährt - easy.
    Der Typ hat auch ein riesen Aquarium, welches wahrscheinlich mehr Energie schluckt als ein Kleinkind/Jahr. Dann chillt er ab und zu in Spanien rum, wenn er mal nicht gerade über die Philosophen herzieht, die im Silicon Valley ihre Brötchen verdienen. Ich glaub in so'nem Modus könnte ich mich auch mit Markus stundenlang bei intakter Hutschnur unterhalten.

  • Toi, toi, toi ...


  • Ob wir bei uns in Deutschland so etwas oder ähnliches machen sollten, wenn es bei uns mit dem Gas und dann auch deshalb beim Geld knapp wird?

    Die Bundesregierung sollte lieber nicht zu sehr auf den neoliberalen Kurs wetten.


    PS: Natürlich alles im legalen Rahmen.

  • https://www.br.de/nachrichten/…hohe-provisionen-behalten


    Zitat

    Maskendeals: Sauter und Nüßlein dürfen hohe Provisionen behalten


    Für die Vermittlung von Maskengeschäften erhielten die langjährigen CSU-Abgeordneten Sauter und Nüßlein extrem hohe Provisionen. Der BGH hat jetzt klargestellt, dass sich beide nicht strafbar gemacht hätten. Das Geld dürfen sie somit behalten.

    Die früheren CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein dürfen ihre hohen Provisionen für die Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie behalten. Eine derartige Aktivität von Politikern falle nicht unter das Verbot der Bestechung oder Bestechlichkeit von Mandatsträgern, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Beide hätten sich nicht strafbar gemacht.

    Der BGH verwarf damit in letzter Instanz die Beschwerden der Münchner Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte beim Landtagsabgeordneten Sauter 1,24 Millionen Euro beschlagnahmt - und bei seinem ehemaligen Parteikollegen und Bundestagsabgeordneten Nüßlein 660.000 Euro. Beide hatten das Geld für ihre Dienste als Gewinnbeteiligung erhalten.


    Aber hey immerhin hat es beim "höchsten Gut" der Deutschen/des Westens eine Konsequenz...


    Zitat


    "Freispruch macht die moralische Schuld nicht wett"

    [...]

    CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte der "Augsburger Allgemeinen": "Der juristische Freispruch macht die moralische Schuld nicht wett." Als Abgeordneter dürfe man sich "an einer schweren Notsituation wie der Corona-Krise nicht bereichern".

  • Das stimmt und sollte so eigentlich in den Headlines stehen.


    Im Artikel wirds dann zwar auch angesprochen

    Zitat

    Die Begründung des BGH: Nach dem Willen des Gesetzgebers sei bei Politikern nur die Annahme von Gegenleistungen für Handlungen "bei der Wahrnehmung des Mandates" strafbar, also etwa bei Abstimmungen im Parlament, in Ausschüssen oder in der Fraktion. Dass Abgeordnete außerhalb der politischen Arbeit ihren Einfluss geltend machten, werde vom Paragrafen 108e des Strafgesetzbuch nicht erfasst.


    "Falls der Gesetzgeber eine Strafbarkeitslücke erkennen sollte, ist es seine Sache, darüber zu befinden, ob er sie bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will", erklärte der BGH. Den Gerichten seien sonst die Hände gebunden.


    Vor dem BGH hatte schon das Oberlandesgericht München in seinen Entscheidungen vom November vergangenen Jahres deutlich gemacht, dass in dem Fall Bestechung und Bestechlichkeit auf der Grundlage geltender Gesetze nicht gegeben sind. Die Münchner Richter kritisierten: Dass sogar "die missbräuchliche Kommerzialisierung des Mandats unter Ausnutzung einer nationalen Notlage von beispielloser Tragweite" nach aktueller Rechtslage straflos bleibe, erscheine kaum vertretbar.


    Ich wollt aber den Spin mit der Moral, die ja sogar ne eigene Unterüberschrift bekam hervorheben.

  • Ich gucke ja keine Nachricht, sind die Bauern mal erwähnt worden?



    Witzig, die kanadischen Bürger die ihre Trucker beim Streik finanziell unterstützt sind alle namentlich bekannt und erwarten alle Pozesse - die Unterstützer/Kunden vom Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell werden sicher niemand bekannt werden...


    Vorbildliche Gewaltenteilung, kann man sich blind drauf verlassen : )

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