News-Aufreger und Absurditäten des Tages

  • Bananenrepublik Deutschland #6


    Schon Altkanzler Kohl wusste: Beim SPIEGEL haben sie einfach kein Verständnis für die Wirtschaftskompetenz von Spitzenpolitikern...

    Cum-Ex-Affäre um Warburg-Bank Das Geheimnis der grünen Tinte

    Hat der Hamburger SPD-Bürgermeister Tschentscher als Finanzsenator in einen brisanten Steuerfall eingegriffen? Es gibt offenbar neue Indizien. Auch für Kanzlerkandidat Scholz könnte es ungemütlich werden.




  • Hmmm... Die ZEIT behauptet heute , das sei alles nicht so gewesen:

    Cum-Ex-Affäre: Im grünen Bereich

    Von wem stammen die Unterstreichungen in den Steuerakten der Warburg-Bank? Vom Finanzsenator offenbar nicht. Neues aus dem Hamburger Cum-Ex-Untersuchungsausschuss

    [...]Seit der jüngsten Sitzung des Untersuchungsausschusses am Freitag ist die politische Interpretation der grünen Notizen allerdings vom Tisch. Denn offenbar war Tschentscher doch nicht der Einzige, der in der Finanzbehörde mit grüner Farbe operierte. "Ich habe einen grünen Textmarker genommen und ein paar Worte unterstrichen", gab da eine Sachbearbeiterin der Finanzbehörde zu Protokoll. Und: "Ich ärgere mich jetzt auch, dass ich diesen Stift genommen habe." Ergänzend weist die Behörde darauf hin, dass es "für Markierungen mit Textmarkern, wie in diesem Falle, keine Regelung" gebe.[...]

    :/:/:/

  • Welches Gesetz? Ist es dieser Organisation gesetzlich verboten Bewerber nach ihrem Äußerem bzw. ihrer Gruppenzugehörigkeit zu diskriminieren?

    Fragst du mich das jetzt ernsthaft? Welches fiele dir denn das als erster Kandidat ein?


    Ich wiederhole mich für dich nochmal. Diese "Organisation" ist eine öffentliche Teilkörperschaft. Sie nimmt per Gesetz hoheitliche Aufgaben wahr. Ihre Vertreter können nicht tun und lassen, was ihnen beliebt. Die Hochschulgesetze geben Umfang, Charakter und Rahmen eindeutig vor.

    Und auch in Berlin wird sich die Integration nicht auf bestimmte Hautfarben beschränken.

  • Also AGG sagt dazu zB auch


    Zitat

    § 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

    (1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.



    Da könnte man es mal auf eine Klage ankommen lassen, ob Teil einer Minderheit zu sein nicht eine wesentliche Anforderung für die ausgeschriebene Stelle darstellt.

    Das Gesetz soll Minderheiten und Frauen vor Ungleichbehandlung schützen. Nicht die, die sowieso nicht davon betroffen sind.

  • Ja genau. Man wollte eine POC für die Beratung von POC. Weil man die Lebenserfahrung als POC als notwendig erachtet hat.

    Das schließt natürlich andere Minderheiten wie zB einen weißen Transmann aus. Aber ich glaube der Welt ging es nie um die Rechte von weißen Transmännern als Antidiskriminierungsberater arbeiten zu dürfen.

  • Ja genau. Die ausgeschriebene Stelle beschränkt sich aber nicht auf POC, sondern spricht ganz allgemein von "rassistischer, ethnizistischer und migrantistischer Diskriminierung".


    Es ist doch klar, dass Kartoffeln und Kerneuropäer da erstmal nicht besonders geeignet sind und POC bevorzugt werden. Das kann man auch so kommunizieren.

    Aber das Bewerberfeld für das beschriebene Aufgabengebiet da im Vorfeld so stark einzuschränken, geht zu weit.

  • mMn wäre es im Sinne des AAG zielführender im Falle von Auschlusskriterien, also bestimmte Gruppen diskriminierende Bedingungen für die Stelle, diese offen mit Angabe der Gründe für die Diskriminierung zu nennen. So ist es ja auch, zugegebener Weise unglücklich formuliert, beim AStA geschehen.

    Das eröffnet dann auch eine einfache Klagemöglichkeit für diejenigen, die sich ungerechtfertigter Weise diskriminiert fühlen.


    Der Zweck des Gesetzes wäre weiter erfüllt, da Stellenausschreibungen, die weiterhin Gruppen pauschal auschließen, keine Chance hätten. Wobei Stellenausschreibungen, die zwar offen formuliert sind, bei denen aber der Auswahlprozess nicht offen ist, ja sowieso das viel größere Problem darstellen.

  • mMn wäre es im Sinne des AAG zielführender im Falle von Auschlusskriterien, also bestimmte Gruppen diskriminierende Bedingungen für die Stelle, diese offen mit Angabe der Gründe für die Diskriminierung zu nennen. So ist es ja auch, zugegebener Weise unglücklich formuliert, beim AStA geschehen.

    Das eröffnet dann auch eine einfache Klagemöglichkeit für diejenigen, die sich ungerechtfertigter Weise diskriminiert fühlen.


    Der Zweck des Gesetzes wäre weiter erfüllt, da Stellenausschreibungen, die weiterhin Gruppen pauschal auschließen, keine Chance hätten. Wobei Stellenausschreibungen, die zwar offen formuliert sind, bei denen aber der Auswahlprozess nicht offen ist, ja sowieso das viel größere Problem darstellen.

    Bisher wurde Förderungen durch bevorzugte Einstellung/ Beförderung, beispielsweise für Frauen, unter der Prämisse "bei gleicher Eignung/ Leistung/ Befähigung" gemacht, das fällt völlig flach wenn man den Bewerberkreis schon beschränkt.

  • Das würde doch für eine Frau oder eine schwerbehinderte Person immer noch gelten, sofern diese zusätzlich die erforderliche persönliche Erfahrung mit rassistischer Diskriminierung mitbringt.

  • mMn wäre es im Sinne des AAG zielführender im Falle von Auschlusskriterien, also bestimmte Gruppen diskriminierende Bedingungen für die Stelle, diese offen mit Angabe der Gründe für die Diskriminierung zu nennen. So ist es ja auch, zugegebener Weise unglücklich formuliert, beim AStA geschehen.

    Das eröffnet dann auch eine einfache Klagemöglichkeit für diejenigen, die sich ungerechtfertigter Weise diskriminiert fühlen.


    Der Zweck des Gesetzes wäre weiter erfüllt, da Stellenausschreibungen, die weiterhin Gruppen pauschal auschließen, keine Chance hätten. Wobei Stellenausschreibungen, die zwar offen formuliert sind, bei denen aber der Auswahlprozess nicht offen ist, ja sowieso das viel größere Problem darstellen.

    Dagegen hilft vor allem ständige Transparenz beim Auswahlverfahren und die ist in einem solchen Umfeld leicht umzusetzen. Wenn die Prozesse funktionieren, passiert das ja ohnehin ständig. Wobei die Sache mit der coronabedingten Wahlbeteiligung natürlich auch Fragezeichen hinterlässt. Umso unnötiger ist die ganze Geschichte aus meiner persönlichen Sicht.


    Hier ist es halt so, dass man ein phänotypisches Merkmal hergenommen hat aus einem nachvollziehbaren Erfahrungswert heraus, welches aber nur eine Korrelation darstellt. Es wäre sinnvoller gewesen, stattdessen die zu dieser Häufung führenden Umstände/Erfahrungen als entscheidenden Faktor herauszustellen. Die sind ja immerhin auch das Anliegen der Ausschreibung.

  • Fragst du mich das jetzt ernsthaft? Welches fiele dir denn das als erster Kandidat ein?


    Ich wiederhole mich für dich nochmal. Diese "Organisation" ist eine öffentliche Teilkörperschaft. Sie nimmt per Gesetz hoheitliche Aufgaben wahr. Ihre Vertreter können nicht tun und lassen, was ihnen beliebt. Die Hochschulgesetze geben Umfang, Charakter und Rahmen eindeutig vor.

    Und auch in Berlin wird sich die Integration nicht auf bestimmte Hautfarben beschränken.


    Ich wüsste keines. Und für dieses "AAG", über das ihr da sprecht, finde ich bei Wikipedia auf der entsprechenden Begriffsklärungsseite nicht mal ein passendes Gesetz.

  • Ah, danke. Also wenn ich das richtig sehe, verbietet dieses Gesetz streng genommen überhaupt keine Diskriminierung nach irgendeinem Merkmal, wenn der bereits erwähnte §8 zum Zug kommt. Also genau wie ich dachte. Alles andere wäre ja auch völlig unpraktikabel. Wenn man glaubt, so eine Diskriminierung von Bewerbern wäre für die Arbeit als Kontaktperson nicht zulässig, kann man ja klagen. Aber aus meiner Sicht kann das durchaus Sinn ergeben.

  • Hmmm... Die ZEIT behauptet heute , das sei alles nicht so gewesen:

    Andererseits...:

    Cum-ex-Affäre in Hamburg Peter Tschentscher und die gefährlichen Vermerke

    Hat Hamburgs Bürgermeister als Finanzsenator in einen brisanten Steuerfall eingegriffen? Ein neues Papier hat eine Debatte über Textmarker in der Verwaltung aufgelöst. Viele Fragen bleiben weiter offen.

    [...] Die Finanzbehörde dementierte. „Die Unterstreichungen im angesprochenen Dokument wurden mit einem grünen Textmarker angebracht, allerdings nicht durch den Senator, sondern durch eine andere Person aus der Steuerverwaltung“, erklärt sie gegenüber manager magazin und SPIEGEL. Für Markierungen in Texten würden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Textmarker in unterschiedlichen Farben von der Finanzbehörde zur Verfügung gestellt, die dürften zu dienstlichen Zwecken genutzt werden. „Eine Einschränkung zur Nutzung bestimmter Farben durch bestimmte Personen gibt es bezüglich der Textmarker nicht.“

    Dass die verbindliche Geschäftsordnung der Behörde für Textmarker nicht gelten soll, löste Verwunderung aus. Von Senatsinsidern hieß es, es sei nahezu ausgeschlossen, dass ein Beamter versehentlich irgendwo etwas mit einem grünen Stift markiere. In einer hierarchischen und risikoaversen Organisation wie der Finanzbehörde und besonders bei einem derart heiklen Papier sei es nur sehr schwer vorstellbar, dass jemand außer dem Senator mit einem grünen Stift in den Akten arbeitet und damit die Gefahr von Missverständnissen oder Kompetenzüberschreitung heraufbeschwöre.

    Am Freitag traf nun im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eine Finanzbeamtin auf, die Tschentscher in der Frage der Unterstreichungen eindeutig entlastete. "Ich habe einen grünen Textmarker genommen und ein paar Worte unterstrichen", sagte die Sachbearbeiterin in der dem Finanzamt vorgesetzten Finanzbehörde. "Ich ärgere mich jetzt auch, dass ich diesen Stift genommen habe."

    So normal, wie die Hamburger Finanzbehörde in ihrer Stellungnahme die Verwendung eines grünen Textmarkers hinstellt, scheint die Sache aber nicht gewesen zu sein. Vor der Aussage der Sachbearbeiterin war der inzwischen pensionierten Chefin der Steuerverwaltung das Dokument vorgelegt worden. Sie zeigte sich sehr verwundert über die Markierungen. Womöglich würden sie aus dem unterstellten Finanzamt kommen, wo ja die Chefin auch in grün zeichnen dürfe, sagte sie. Dort war diese Kopie des Papiers aber nie gewesen.

    Der eindeutigen Beweis für eine Einflussnahme der Politik in dem Verfahren fehlt also weiterhin, eindeutig entlastet ist aber auch Tschentscher nicht. Klar ist: Er hat das Papier weitergegeben – und er wollte genau informiert werden. Die Aussagen der Finanzbeamtinnen am Freitag zeigten sogar, dass Tschentscher tiefer und früher in die Vorgänge eingebunden war als bisher bekannt. Und sie offenbarten, dass der Fall in den Finanzbehörden mitnichten so reibungslos und professionell bearbeitet wurde, wie die Beteiligten bisher behaupteten.[...]

    Das traurige ist, dass da mit Sicherheit keine Sau* aus dem bürgerlichen Wertejournalismus mehr so genau hingucken würde - schon gleich gar nicht beim Manager Magazin - wenn es dabei nicht auch um den Wahlkampf gegen einen möglichen sPD-Bundeskanzler ginge, dessen Partei die konservative und "liberale" Gegenseite unterstellt, sie sei von linksradikalen8| Kräften unterwandert, und wolle mit Rot-Rot-Grün den Sozialismus=O einführen.


    *Außer linke Realitätsverweigerer wie er hier natürlich:





  • Grüne ... Woke me up before you go-go : )


    Auf die Frage ob unter den Flüchtlingen die nach Frankreich kommen nicht auch Terroristen sein könnten - "Ja, aber hier können wir besser auf die aufpassen" : )





    „Frauen, Schwarze, Muslime sind de facto Widerstand (…) Ökologie sind keine weißen Männer auf Fahrrädern in Städten. "



  • so viele geisterfahrer...

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