News-Aufreger und Absurditäten des Tages

  • Die Klimaaktivistin Luisa Neubauer hat ihre Vorwürfen gegen den Ex-Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen (CDU), antisemitische Inhalte zu teilen und zu verbreiten, erneuert und konkretisiert.

    „Herr Maaßen hat vor allem über seinen Twitter-Account auf die Plattform „The Unz Review“, verlinkt“, sagte Neubauer am Mittwoch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Deren Gründer Ron Unz habe öffentlich den Holocaust geleugnet. Einen entsprechenden Beitrag, der auf die Website verwies, löschte Maaßen bereits. Mehrere Medien hatten am Montag darüber berichtet.


    quelle https://www.welt.de/politik/de…ntisemitismusvorwurf.html


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    heißt das FFF isrealfeindlich oder gelten hier andere Maaß(en)stäbe ?

  • wieso sollte es das heißen? vor antisemitismus zu warnen und darauf hinzuweisen ist doch wenn überhaupt das gegenteil von israelfeindlich. ich finde ihre argumentation auch durchaus schlüssig, auch wenns natürlich besser gewesen wäre, sie hätte direkt in der sendung ein paar belege parat gehabt

  • Zeitarbeitsfirmen fühlen sich in der Existenz bedroht weil sie (fast) keine Menschen mehr in der Fleischbranche ausbeuten dürfen, dagegen wollen sie jetzt klagen...

    Zeitarbeitsfirmen klagen gegen verschärfte Regeln für die Fleischbranche

    Durch ein neues Gesetz sind in der Fleischindustrie unter anderem Werkverträge verboten, Leiharbeit wurde erschwert. Zeitarbeitsfirmen fühlen sich in der Existenz bedroht – und klagen nun vor dem Bundesverfassungsgericht.

    ...

    Jetzt sind unter anderem Werkverträge untersagt, somit also der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohnarbeitern. Auch Leiharbeit wurde zum 1. April erschwert, in drei Jahren soll sie ganz verboten werden.

    Kleinere Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sind davon ausgenommen.

  • A propos...

    Na die rechte Gegenpropaganda wirkt jedenfalls wie geplant schön in die bürgerliche Mitte

    Demokraten extrem uneinig

    Verfassungsschutzausschuss hörte Wissenschaftler zum »antiextremistischen« Konsens an

    Die Debatte hätte kaum aufschlussreicher sein können. Am Mittwoch beschäftigte sich der Verfassungsschutzausschuss im [Berliner] Abgeordnetenhaus erneut mit der sogenannten Extremismus-Theorie. Hintergrund waren verschiedene Anträge der CDU, die den »antiextremistischen« Konsens gestärkt sehen will. Dazu gehörte unter anderem die Forderung, Sicherheitsbehörden in der Hochschullandschaft einzusetzen. »Notfalls muss die Meinungsfreiheit an Berliner Hochschulen durch Sicherheitsbehörden verteidigt werden«, heißt es in einem der Papiere. »Wichtig ist, einen antiextremistischen Konsens herauszuarbeiten, damit wir als Demokratie widerstandsfähig sind«, erklärte der CDU-Abgeordnete Stephan Lenz zur Begründung.

    Um die Diskussion auf wissenschaftlich fundierter Art und Weise zuführen, hatten die Fraktionen verschiedene Experten benannt. In der interessanten Debatte wurde jedoch einmal mehr deutlich, wie umstritten auch in der Forschung die sogenannte Extremismus-Theorie ist. »Die Begriffe sind nicht in der Lage, das Realgeschehen abzubilden, weil sie die Dynamiken unterschlagen«, sagte Hans-Gerd Jaschke. Der Politikwissenschaftler der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht warnte davor, Rechtsextremismus und Linksradikalismus »in einen Topf« zu werfen. Nach der Wende seien 160 Menschen in der Bundesrepublik von Rechtsextremisten ermordet worden. »Die Intensität der Gewalt von rechts ist nicht vergleichbar mit der linken Militanz«, so Jaschke.[...]

    Während manche befürchten, "linke" "cancel-culture" könne demnächst per Gesetz eingeführt werden um die Meinungsfreiheit zu beenden, arbeitet die politische Vertretung der rechten Reaktion bürgerlichen Mitte in der Hauptstadt an der geheimdienstlichen und -polizeilichen Durchsetzung derselben in der "Hochschullandschaft".

    Da muss man jetzt keine "AntifaschistIn" sein um aus dieser sprachlichen "Codierung" heraus zu lesen, wem die Damen und Herren von der €dU hier unter dem Vorwand der Verteidigung liberaler Bürgerrechte eigentlich das Maul verbieten wollen.


    ...


    Definitiv zu viele "Gänsefüßchen"...

  • https://jacobinmag.com/2019/09…unism-russia-viktor-orban


    Ist zwar die EU, aber auch hier setzen sie Kommunismus mit Faschismus gleich.


    The European Parliament has condemned communism as equivalent to Nazism. Based on a fantasy reading of history, the motion smears all “radicalism” as “totalitarian” — and dismisses the moral superiority of those who fought fascism.

  • Mmmmh ...



  • Hört sich das nur für mich so an, als könnte man da fast schon jede Anleitung zum Serverbetrieb, Up- und Download von Inhalten, aber mindestens mal jede Anleitung zur Nutzung des Tor Netzwerks darunter fassen und damit über Bande quasi verbieten?

    https://www.lawblog.de/archive…aft-foerdern-oder-wecken/

    von da:

    https://kripoz.de/wp-content/u…_Anleitung_Missbrauch.pdf


    konkret

    Zitat

    (2) Ebenso wird bestraft, wer

    1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, als Anleitung zu einer in den §§ 176 bis 176d genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet oder der Öffentlichkeitzugänglich macht oder

    das beinhaltet dann ja § 176 Abs. 4 Nr. 3 lit. b StGB

    eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder

    und hier dann § 184b Abs. 3:

    (3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen, oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Also daraus kann man dann doch so wie ich das nun lese das Veröffentlichen oder zur Verfügung stellen einer Anleitung, welche geeignet ist zu zeigen wie man Inhalte abrufen und in Besitz bringen kann, verbieten und unter Strafe stellen.

    Und nachdem ja alle "wissen" was im Darknet so los ist und was dessen "Hauptzweck" ist, ist ja mindestens mal alles was einem dessen Nutzung erklärt da stark gefährdet.


  • Da bin ich nicht so pessimistisch, die Anleitung muss sich auf einen Tatbestand des sexuellen Mißbrauchs von Kindern beziehen, nicht auf die technische Umsetzung.

    Gestolpert bin ich über "§§ 176 bis 176d" und nachdem es mehrfach vorkommt wäre das schon massives c&p-Versagen, §§ 176c und 176d gibt's noch nicht.

    Aber es wird mal wieder im Sexualstrafrecht herumgebaut

    https://www.bmjv.de/SharedDocs…Anleitung_Missbrauch.html

    https://www.lto.de/recht/hinte…fie-befugnisse-ermittler/

  • Da bin ich nicht so pessimistisch, die Anleitung muss sich auf einen Tatbestand des sexuellen Mißbrauchs von Kindern beziehen, nicht auf die technische Umsetzung.

    Also wörtlich steht da, der dazu geeignet ist. Es muss also eben gerade nicht schon der Tatbestand erfüllt sein, sondern eben nur zu dessen Erfüllung hinreichend beitragen können. So zumindest eben mein Verständnis und das dann auch exakt der wesentliche Punkt meiner Sorge.

    Dazu kommt noch, dass es da eben gerade dann um die Verbreitung und nicht den Missbrauch selbst geht. Und die Verbreitung wird eben (edit) erst gerade (/edit) durch die technische Umsetzung verwirklicht. (edit) Oder anders formuliert, die technische Umsetzung ist die Eignung zur Verbreitung. (/edit)


    Gestolpert bin ich über "§§ 176 bis 176d" und nachdem es mehrfach vorkommt wäre das schon massives c&p-Versagen, §§ 176c und 176d gibt's noch nicht.

    Darüber war ich beim lesen auch gestolpert, hatte es dann aber ohne weitere Recherche als, da ist wohl evtl noch mehr geplant, das hier aber so noch nicht explizit genannt ist. War mir dann nur zu spekulativ um daraus auch noch nen Punkt zu machen.

  • Also wörtlich steht da, der dazu geeignet ist. Es muss also eben gerade nicht schon der Tatbestand erfüllt sein, sondern eben nur zu dessen Erfüllung hinreichend beitragen können. So zumindest eben mein Verständnis und das dann auch exakt der wesentliche Punkt meiner Sorge.

    Dazu kommt noch, dass es da eben gerade dann um die Verbreitung und nicht den Missbrauch selbst geht. Und die Verbreitung wird eben (edit) erst gerade (/edit) durch die technische Umsetzung verwirklicht. (edit) Oder anders formuliert, die technische Umsetzung ist die Eignung zur Verbreitung. (/edit)


    Darüber war ich beim lesen auch gestolpert, hatte es dann aber ohne weitere Recherche als, da ist wohl evtl noch mehr geplant, das hier aber so noch nicht explizit genannt ist. War mir dann nur zu spekulativ um daraus auch noch nen Punkt zu machen.

    Casus knacksus wird meiner Meinung nach sein, wie witgehend die "Anleitung" ausgeurteilt wird. Das geeignet sein bezieht sich ja immernoch auf die Eignung als Anleitung zur sexualisierten Gewalttat.


    Nach dem ich es jetzt ein paar mal gelesen habe finde ich den ersten Halbsatz des Absattz 3 krass und bin gespann was alle unter "abrufen" verbucht werden kann. Wenns ganz blöd läuft und der eigene Browser einen kryptischen Link vorlädt (ohne eigenes Wissen oder Zutun) wird dann verknackt und ist auch den Rechner los (Absatz 5).

  • Casus knacksus wird meiner Meinung nach sein, wie witgehend die "Anleitung" ausgeurteilt wird. Das geeignet sein bezieht sich ja immernoch auf die Eignung als Anleitung zur sexualisierten Gewalttat.

    das würde auch nen Punkt sein, ja. Also ab wann eine Anleitung als geeignet gilt.

    edit: ok schlecht formuliert von mir, aber was du glaub gemeint hast:

    ab wann ein Inhalt als geeignet gilt eine Anleitung zu sein.

    /edit


    Genau diese spezifische Einstufung die du im zweiten Satz machst, sehe ich eben gerade leider nicht. Denn in § 184b Abs. 3 StGB geht es ja, unter anderem, klar um das Abrufen bzw in Besitz bringen. Es geht eben nicht mehr um die Gewalttat und den Missbrauch als solches. Es geht genau genommen überhaupt nicht um eine Gewalttat oder einen Missbrauch, denn es reicht ja schon ein Inhalt, der dem Anschein nach etwas darstellt ("wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt").


    Also gehts daraus geschlossen dann um Inhalte, die unter anderem dazu geeignet sind als Anleitung dafür zu dienen, Inhalte abzurufen oder sich deren Besitz zu verschaffen.


    Nach dem ich es jetzt ein paar mal gelesen habe finde ich den ersten Halbsatz des Absattz 3 krass und bin gespann was alle unter "abrufen" verbucht werden kann. Wenns ganz blöd läuft und der eigene Browser einen kryptischen Link vorlädt (ohne eigenes Wissen oder Zutun) wird dann verknackt und ist auch den Rechner los (Absatz 5).

    Das dann erstmal über Werbung ausgespielt bekommen. Sind direkt alle auf einen Schlag betroffen. Die Surfenden, die Seitenbetreiber, die Werbetreibenden und die Adservices.

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