Eben nicht, denn die Regulierung ist kein Selbstzweck. Die Ausgangslage Mangel an Frequenzen ist zwar nicht identisch, faktisch wirken die Oligopole aber eben genauso.
Schon 1987 wurde die Bestimmung um rundfunkähnliche Kommunikation[1] erweitert und damit sind auch Online-Angebote betroffen. Die Intermediäre wurden explizit im Medienstaatsvertrag aufgenommen. In dem Entwurf, den ich da gelesen hatte, wurde auch festgelegt, dass die Verantwortung nicht bei Twitter & Co liegen soll, sondern bei Aufsichtsbehörden. Da kräht kein Hahn mehr nach, obwohl das vor nicht allzu langer Zeit mal kurz vor Inkrafttreten war.
Wenn "soziale Medien" wie Rundfunk (oder auch nur ähnlich) funktionieren würden, könnte man diese Analogie gelten lassen. Tun sie aber nicht, daher: Nein.