News-Aufreger und Absurditäten des Tages

  • Deplatforming halte ich für deppert. Egal für wen.

    Frage: stehst Du Paragraphen die Aufrufe zu Gewalt, Volksverhetzung oder Holocaustverleugnung unter Strafe stellen auch kritisch gegenüber (also US-amerikanische Auslegung der Meinungsfreiheit)?


    Ich halte diese für durchaus sinnvoll und würde sogar sagen das sie geholfen haben uns braunes Gesocks für Jahrzehnte vom Hals (bzw aus dem öfftl Diskurs rauszu-) halten.

  • @RobFord Redux


    gut das Regierungen diese Platform nicht missbrauchen werden.



    schon jetzt mißbrauchen Regierungen ihre öffentliche TV Stationen


    z.B. Türkei, China, Weißrussland


    und was hindert diese Staaten eine Internetplattform genauso zu missbrauchen?

  • Gegenfrage: findest Du es schlecht Verschwörungsspinner und bewaffnete Aufrührer zu deplatformen? Oder ist Dein Beef die reine Nachvollziehbarkeit? Also so eine Liste mit den Accounts, den fragwürdigen Tweets, der Begründung und der Unterschrift des vollziehenden Twittermitarbeiters in doppelter Ausfertigung?

    In wem du einen bewaffneten Anführer oder Verschwörungsspinner siehst ist völlig egal.


    Ab dem Moment, an dem Deplatfomring soweit geht, dass die Prinzipien unserer demokratischen Gesellschaft außer Kraft gesetzt werden, bin ich selbstverständlich dagegen. Jeden der das anders sieht, empfehle ich dann doch nochmal einen Blick in unsere Verfassung zu werfen. Als Einstieg eignen sich Artikel 3 und 20, jeweils Absatz 3.

  • Frage: stehst Du Paragraphen die Aufrufe zu Gewalt, Volksverhetzung oder Holocaustverleugnung unter Strafe stellen auch kritisch gegenüber (also US-amerikanische Auslegung der Meinungsfreiheit)?

    Ja

    Ich halte diese für durchaus sinnvoll und würde sogar sagen das sie geholfen haben uns braunes Gesocks für Jahrzehnte vom Hals (bzw aus dem öfftl Diskurs rauszu-) halten.

    Prima, jetzt stehen aber viele da und wundern sich wo die alle herkommen. Wenn ich mir die Augen zuhalte seh ich eben nix, das mag angenehmer sein, aber dann darf mich der Aufschlag auf den Boden der Realität nicht so wundern.

  • In wem du einen bewaffneten Anführer oder Verschwörungsspinner siehst ist völlig egal.


    Ab dem Moment, an dem Deplatfomring soweit geht, dass die Prinzipien unserer demokratischen Gesellschaft außer Kraft gesetzt werden, bin ich selbstverständlich dagegen. Jeden der das anders sieht, empfehle ich dann doch nochmal einen Blick in unsere Verfassung zu werfen. Als Einstieg eignen sich Artikel 3 und 20, jeweils Absatz 3.

    In Artikel 3 ist von "Anschauungen" die Rede, nicht von "Äußerungen".

    Und was hat Art. 20 Abs. 3 mit irgendwas hier zu tun?

  • Interessant, wie man bei einem Zweizeiler noch verkürzt zitieren kann.

    Meinst du, die politische Anschauung wird nicht durch deine Äußerung deutlich?

    Bitte? Was habe ich denn "verkürzt" zitiert?

    Ich darf Dich nicht benachteiligen, auch wenn ich weiß, dass Du Holocaustleugner bist. Ich darf Dich selbstverständlich für öffentliche Holocaustleugnung anzeigen. Das sind zwei Paar Schuhe und diese werden durch die Wörter Anschauung und Äußerung - und letzteres steht nunmal nicht im GG - ziemlich klar verdeutlicht.


    Und was war jetzt mit Art. 20?

  • Es ging mir dabei um die Rechtsstaatlichkeit.


    Sehr clever, jetzt vom Kern abzulenken. Seit wann geht es um Holocaustleugnung? Das wäre eine Straftat und als solche auch zu verfolgen. Das steht doch außer Frage. Was hat das mit irgendwas hier zu tun?

    Das war lediglich das Holzhammerbeispiel, um zu verdeutlichen, dass Anschauung und Äußerung unterschiedliche Sachen sind. Wenn Du einen Artikel ansprichst, der das eine schützt, bzw. vor der Diskriminierung aufgrund dessen, heißt das noch lange nicht, dass man deshalb das andere in irgendeiner Form akzeptieren müsse.

    Das lenkt nicht vom Kern ab, das ist der Kern.

    Du kannst Dich doch nicht hier hinstellen und sagen, wenn ich aufgrund meiner Anschauung nicht diskriminiert werden darf, will ich auch alles sagen dürfen (um meine Anschauung auszudrücken). also, Du kannst das natürlich schon, es bleibt aber Unsinn.


    Und worauf genau willst Du jetzt mit der Rechtsstaatlichkeit in Art. 20 hinaus?

  • Frage: stehst Du Paragraphen die Aufrufe zu Gewalt, Volksverhetzung oder Holocaustverleugnung unter Strafe stellen auch kritisch gegenüber

    Die Strafbarkeit steht in diesem Fall aber in einem Gesetz das für alle gilt. Sie wird nicht willkürlich je nach politischer Wetterlage dekretiert oder nur auf bestimmte Leute angewandt (jedenfalls sollte sie das laut Gesetz nicht). Ich finde da muss man schon unterscheiden.

  • Die Strafbarkeit steht in diesem Fall aber in einem Gesetz das für alle gilt. Sie wird nicht willkürlich je nach politischer Wetterlage dekretiert oder nur auf bestimmte Leute angewandt (jedenfalls sollte sie das laut Gesetz nicht).


    Absolut. Aber die "Strafbarkeit" von bestimmten Aussagen hat Twitter in seinen ToS angelegt. Die werden jetzt, endlich, auch gegen Trump zur Anwendung gebracht. Wenn man kritisieren das es zu spät kommt bin ich da voll mit dabei. Aber ich lese hier eher generelle Kritik an der Sperrung an sich heraus weil sie nicht nach formal-juristischen Maßstäben erfolgte sondern nach den Geschäftsbedingungen von Twitter denen Trump zugestimmt hat.


    Wenn diese ToS aber üblicherweise auf alle angewandt werden (was bei Twitter meiner Meinung nach durchaus der Fall ist) seh ich bei der Sperrung Trumps kein Problem.


    (Und natürlich gibt es auch in der staatlichen, formaljuristischen Rechtssprechung immer mal wieder "politische Vergehen" die je nach Großwetterlage härter oder weniger hart verfolgt werden. Da muss man im Einzelfall hingucken ob und inwiefern das problematisch ist...)


    Obligatorischer Aufreger:



    Musste drei mal hingucken um zu realisieren das der Tweet / Artikel echt ist. Kein Postillon, nix.


    https://www.faz.net/aktuell/po…-erarbeiten-17137508.html

  • Aber die "Strafbarkeit" von bestimmten Aussagen hat Twitter in seinen ToS angelegt.

    Ja schon, Aber genau das ist das Problem.


    Twitter ist ein privates Unternehmen. Die können ihre Terms of Service jederzeit ändern. Kein Verfassungsgericht und kein Parlament können sie daran hindern, so lange sie damit nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Und es kann sie auch niemand zwingen, ihre eigenen Regeln konsequent für alle NutzerInnen gleichermaßen durchzusetzen.


    Die einzigen die da wirklich Einfluss darauf haben sind die Investoren und die Großaktionäre des Unternehmens.


    Das ist das Gegenteil von Demokratie.

  • Ja schon, Aber genau das ist das Problem. [...] Die können ihre Terms of Service jederzeit ändern.

    Das ist das Gegenteil von Denmokratie.


    Denke das Problem ist das Stellen von derartigen Ansprüchen an ein Unternehmen. Die sind nie angetreten diese Ansprüche zu erfüllen. Jeder weiß das er fliegen kann, wenn er sich daneben benimmt. Fast jeder weiß das er diesen kostenlosen Service mit seinen eyeballs (Werbung) und Daten bezahlt.


    Selbst wenn Twitter auf die Idee kommt alle rauszuwerfen die weiter rechts als Sanders stehen ist das deren gutes Recht. Tun sie natürlich nicht aus finanziellen Gründen.


    Ich verstehe nicht wo die Idee herkommt, jeder müsse alles überall unter allen Umständen verbreiten können. Die taz druckt doch auch nix von Fleischhauer und niemand verlangt das. Und wenn Leute wie Alex Jones oder Trump sich für das gesamte Spektrum der Plattformen disqualifizieren... naja, stolze Leistung, Pech gehabt.

  • Ich verstehe nicht wo die Idee herkommt, jeder müsse alles überall unter allen Umständen verbreiten können. Die taz druckt doch auch nix von Fleischhauer und niemand verlangt das. Und wenn Leute wie Alex Jones oder Trump sich für das gesamte Spektrum der Plattformen disqualifizieren... naja, stolze Leistung, Pech gehabt.

    Vor allem steht es ihnen ja durchaus frei, selbst eine Plattform aufzumachen.

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