News-Aufreger und Absurditäten des Tages

  • Das ist A) nicht richtig

    Das Blocken von redaktionellen Inhalten ist jedenfalls neu und hat mit den üblichen Copy Right Blocks nichts zu tun.


    und B) mit dem Begriff Overblocking spielst du die Sache herunter, bewusst oder unbewusst. Es vermittelt den Eindruck, es gäbe grundsätzlich legitime Gründe für dieser Art der Sperre, und dies wäre nur ein Kollateralschaden.

    Das ist dann auch der wesentliche Aufreger für mich. Dass du die Eskalation mit ohnehin schon fragwürdigen Mechanismen gleichsetzt und die gleichzeitig schulterzuckend quittierst.


    Ich meine, das wird die allgemeine Haltung sein, aber ärgern tuts mich dann doch.


    Nicht komplett, aber für den Anfang ist vielleicht das hilfreich. Allerdings startete zeitgleich auch bei den anderen großen Social Media Portalen eine große Bannwelle.

  • Na, vielleicht hast du recht, denn ich finde gerade nur Beispiele, wo ganze Seiten gelöscht wurden. Aber ihren terms of service, die offenbar auch für "groups" gelten, ist klar zu entnehmen, dass sie jedwede Inhalte blockieren können, wenn sie gegen ihre Richtlinien verstoßen:


    https://www.facebook.com/legal/terms/


    Zitat

    We can remove or block content that is in breach of these provisions.


    Und das ist definitiv auch schon bei größeren Produzenten passiert. Ich erinnere mich an sowas wie Brustwarzen von Kunstwerken.



    Da ich das Video runterladen konnte - ich gehe mal davon aus, damit ist es nicht mehr blockiert, sieht jedenfalls nicht danach aus - ist overblocking der richtige Begriff. Denn sonst müsste es ja immer noch blockiert sein, wenn es einen inhaltlichen Grund gegeben hätte.


    Und natürlich gibt es legitime Gründe für das Sperren von Inhalten. In Deutschland zum Beispiel entsprechende gesetzliche Verpflichtungen. Selbst ohne solche Vorgaben, kannst du meines Erachtens so eine Plattform nicht ohne Möglichkeit Fremdinhalte zu entfernen betreiben und bei der Größe der Nutzerbasis kannst sie auch nicht manuell moderieren. Blockieren ist bloß eine anfechtbare Variante von Löschung, die für Grauzonen gedacht ist, die durch Automatisierung der Inhaltsprüfung und Meldesysteme nur breiter werden. Keine Ahnung wie "legitim" die Begründung war, die dieser temporären Sperrung zu Grunde lag, aber grundsätzlich ja, sehe ich den Fall als Beifang an. Du regst dich also zu recht auf. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass du wirklich glaubst, Facebook sollte niemals Fremdinhalte entfernen.



    Ich für meinen Teil finde dieses Büchse der Pandora-Narrativ nervig. Facebook hat schon immer Inhalte entfernt oder gesperrt. Nur die Ansprüche an die Kontrolle von Inhalten und die zutreffenden Vorwürfe bezüglich der negativen Rolle, die Desinformation über die Plattform gesellschaftlich spielt, sind immer größer geworden. Dementsprechend sieht man jetzt vielleicht öfter, dass auch große Inhalteanbieter auf der Seite Eingriffe hinnehmen müssen, die für den einfachen Nutzer schon lange normal waren.


    Viel problematischer ist dagegen die Nutzung der algorithmischen Kuration für die Nutzer, um bestimmte Inhalte zu unterschlagen. Das ist im Gegensatz zu einer Löschung oder Sperrung völlig opak.

  • Man muss das ja nicht priorisieren. Auch das hat Twitter ja nun eingeräumt. Beides ist schlimm. Daher war der Ansatz des Medienstaatsvertrages eine gute Sache. Da ging es darum Diskriminierungsfreiheit bei diesen Intermediären zu garantieren. Das ist genau der Knackpunkt und wir stehen nun diesbezüglich vor einer Richtungsentscheidung. Die Algorithmen gehören bzgl. der Gewichtung sowieso offengelegt, wenn es nach mir ginge.

  • Wtf...

    Aus weiteren "Das Jahr 2020"-Nachrichten: Entflohene selbst-klonende Mutanten-Schaltentiere haben einen belgischen Friedhof befallen.

    Wir müssen glaube ich dieses Jahr irgendwie künstlich vorzeitig für beendet erklären. (Danke, Anton)

    ...

    Escaped cloned female mutant crayfish take over Belgian cemetery

    Escaped self-cloning mutant crayfish created in experimental breeding programmes have invaded a Belgian cemetery.

    Hundreds of the duplicating crustaceans, which can dig down to up to a metre and are always female, pose a deadly threat to local biodiversity after colonising a historic Antwerp graveyard. ...

  • Wtf...

    ...

    Einige, von strammen Feminazikommunistinnen kontrollierte, Labore haben bereits begonnen die Fortpflanzung des Marmorkrebses auf die neue und einzige Menschin zu übertragen.


    Sogar extreme Accellerationisten der Masculistenbewegung unterstützen sie dabei. Deren Begründung: Sollte nurnoch eine sich selbstklonende Frau(en) existieren, ist deren Selbstauslöschung garantiert, da sie niemals mit sich und ihrem jüngeren Selbst klarkommen können. Die Auslöschung der gesamten Mannheit ist ein hinnehmbarer Kollateralschaden.

  • Man muss das ja nicht priorisieren. Auch das hat Twitter ja nun eingeräumt. Beides ist schlimm. Daher war der Ansatz des Medienstaatsvertrages eine gute Sache.


    Aus meiner Sicht hat das keine gleiche Wirkung. Wie gesagt ich gehe davon aus löschen musst du sowieso. Sperren hat seine Berechtigung allein durch die unterschiedlichen Anforderungen in verschiedenen Ländern. Aber ich vermute die Alternative zum Sperren im Sinne von defacto-Löschung unter Vorbehalt eines Widerspruchs ist eher noch mehr löschen als im Zweifel stehen lassen. Die Frage ist also nur nach welchen Kriterien soll die Entfernung von Inhalten erfolgen.


    Wenn man jetzt Inhalte, die man sonst gesperrt hätte, unmarkiert aus den plattform-internen Verbreitungswegen heraushält, dann ist es wesentlich schwieriger das als Inhalteersteller überhaupt zu bemerken und dementsprechend kann kaum spontane Aufmerksamkeit für den Vorgang entstehen bzw. organisiert werden, wie es bei diesem Hunter Biden-Artikel oder jetzt bei dem Jacobin Magazine-Video passiert ist. Das ist wesentlich problematischer und man könnte sich überlegen, ob man das nicht grundsätzlich untersagen muss, jedenfalls ohne dass der Inhalt entsprechend kenntlich gemacht wird.


    Wobei das letztlich shadowbanning ist, was ich schon in manchen Kontexten für ein legitimes Werkzeug halte. Aber auch die Begrenzung der Verbreitung von Inhalten finde ich nicht per se falsch, wenn es nachvollziehbar ist. Beispiel bei Verdachtsberichterstattung wird der Name einer Person zurückgehalten, um die Rufschädigung lange im Vorfeld einer Verurteilung zu begrenzen. Könnte man dafür sorgen, dass ein Inhalt, wo der Name genannt wird, zwar eine gewisse Reichweite im Umfeld des Erstellers hat (Privatkommunikation), aber sich nicht viral verbreiten kann (Veröffentlichung), wäre das durchaus bedenkenswert.


    Aber ich muss zugegeben für mich ist das theoretisches Wissen, da ich sowas wie Facebook oder Twitter höchstens mal von außen nutze, nie als Nutzer im engeren Sinne. Tatsächlich habe ich ein schlechtes Gefühl dafür, wie sich diese Filterung von Inhalten wirklich auswirkt.


    Da ging es darum Diskriminierungsfreiheit bei diesen Intermediären zu garantieren. Das ist genau der Knackpunkt und wir stehen nun diesbezüglich vor einer Richtungsentscheidung.


    Nur einem Prinzip der Diskriminierungsfreiheit steht doch in Wahrheit der Ruf nach Inhaltsdiskriminierung gegenüber. Unsere Gesellschaft hat beide Ansprüche an die Plattformen: Blocking aber kein overblocking bitte. Und was nun genau was ist, sind wir uns als Gesellschaft nicht einig und eine enorm polarisierte Gesellschaft wie in den USA noch weniger. Ich habe kein Problem damit denen ihre Quasi-Jurisdiktion wegzunehmen, allerdings heißt das noch nicht, dass wir irgendwas haben, dass es besser kann. Siehe Facebook und ihre fact checker-Kollaboration, wo man einige echt fragwürdige Organisationen mit drin hat.

  • Wtf...

    ...


    Ist aber kein 2020-Ereignis.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Marmorkrebs


    Zitat

    Der Marmorkrebs ist 2016 in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung für die Europäische Union aufgenommen worden. Seit Anfang 2018 werden in Deutschland Maßnahmen zu Monitoring und Bekämpfung durchgeführt.


    [...]


    Zusätzlich ist er in vielen Gebieten der Erde auch als Neozoon zu finden, so auch in Mitteleuropa. Zurzeit existieren aus Europa 15 Nachweisorte im Freiland, davon 13 nach 2008.

  • Aus meiner Sicht hat das keine gleiche Wirkung. Wie gesagt ich gehe davon aus löschen musst du sowieso. Sperren hat seine Berechtigung allein durch die unterschiedlichen Anforderungen in verschiedenen Ländern. Aber ich vermute die Alternative zum Sperren im Sinne von defacto-Löschung unter Vorbehalt eines Widerspruchs ist eher noch mehr löschen als im Zweifel stehen lassen. Die Frage ist also nur nach welchen Kriterien soll die Entfernung von Inhalten erfolgen.

    Nach den geltenden Gesetzen, transparent. Nicht willkürlich.


    Zitat von Wemir

    Wenn man jetzt Inhalte, die man sonst gesperrt hätte, unmarkiert aus den plattform-internen Verbreitungswegen heraushält, dann ist es wesentlich schwieriger das als Inhalteersteller überhaupt zu bemerken und dementsprechend kann kaum spontane Aufmerksamkeit für den Vorgang entstehen bzw. organisiert werden, wie es bei diesem Hunter Biden-Artikel oder jetzt bei dem Jacobin Magazine-Video passiert ist. Das ist wesentlich problematischer und man könnte sich überlegen, ob man das nicht grundsätzlich untersagen muss, jedenfalls ohne dass der Inhalt entsprechend kenntlich gemacht wird.

    Blocken als Heilung der durch die Blockung verursachten Schäden? Steile These. Ginge es nach dir, ist die Aufregung ja nun eh übertrieben. Zudem dürfte nicht jeder Betroffene soviel Aufmerksamkeit generieren können. Nicht zu vergessen. Noch können sie diese Aufmerksamkeit erzeugen, weil gerade Präzedenzfälle geschaffen werden. Wie schnell gewöhnen wir uns daran? Ja das klingt in meinen Augen nach Schönreden.


    Zitat von Wemir

    Wobei das letztlich shadowbanning ist, was ich schon in manchen Kontexten für ein legitimes Werkzeug halte. Aber auch die Begrenzung der Verbreitung von Inhalten finde ich nicht per se falsch, wenn es nachvollziehbar ist. Beispiel bei Verdachtsberichterstattung wird der Name einer Person zurückgehalten, um die Rufschädigung lange im Vorfeld einer Verurteilung zu begrenzen. Könnte man dafür sorgen, dass ein Inhalt, wo der Name genannt wird, zwar eine gewisse Reichweite im Umfeld des Erstellers hat (Privatkommunikation), aber sich nicht viral verbreiten kann (Veröffentlichung), wäre das durchaus bedenkenswert.

    Shadowbanning ist prinzipiell intransparent. Wenn dir was Nachvollziehbarkeit liegt, kannst du kaum für Shadowbanning sein.

    Ich hätte allerdings keine großen Probleme damit, wenn ein privater Forenbetreiber so etwas einsetzten würde. Unschön, aber wenn dieser die Spielregeln bekannt gibt, ok.

    Zum Rest, siehe oben.
    Du redest hier aber über völlig andere Sachverhalte, als die, um die es eigentlich geht. Wenn Podcasts und Interviews zu bestimmten Themen mit den "falschen" Leuten geblockt werden, ist das weder Rufschädigung, noch Overblocking.


    Im Übrigen gilt auch hier der Vergleich mit der existierenden Rechtslage. Zeitungsredaktionen und deren Herausgeber drohen saftige Strafen, wenn der Betroffene klagen.

    Wir können gerne einen Unterschied bei anonymen Personen machen. Aber die Autoren in den genannten Beispielen könnten jederzeit juristisch ausgemacht und verfolgt werden.


    Zitat von Wemir

    Aber ich muss zugegeben für mich ist das theoretisches Wissen, da ich sowas wie Facebook oder Twitter höchstens mal von außen nutze, nie als Nutzer im engeren Sinne. Tatsächlich habe ich ein schlechtes Gefühl dafür, wie sich diese Filterung von Inhalten wirklich auswirkt.

    Keine Ahnung, warum du das ständig betonst. Habe auch kein Facebook. Twitter ist hilfreich, weil schnell und der Algorithmus nach eigenen Wünschen manipulierbar. Das ist auch die größte Gefahr.

    Es ist unerheblich, denn es handelt sich um eine prinzipielle Problemstellung. Man muss eigentlich nur verstehen, dass diese soziale Dienste eine besondere Rolle als Marktplätze der Meinungen haben. Du kannst nicht einfach den Anbieter wechseln.

    Vergleichbar ist das am ehesten mit dem Rundfunk, zudem das BVerfG auch mehrfach grundlegende Klarstellungen gemacht hat, um der in der Rechtsordnung verankerten Pluralität Rechnung zu tragen. Die Konflikte sind ähnlich. Intermediäre sind öffentlicher Raum.


    Zitat von Wemir

    Nur einem Prinzip der Diskriminierungsfreiheit steht doch in Wahrheit der Ruf nach Inhaltsdiskriminierung gegenüber. Unsere Gesellschaft hat beide Ansprüche an die Plattformen: Blocking aber kein overblocking bitte. Und was nun genau was ist, sind wir uns als Gesellschaft nicht einig und eine enorm polarisierte Gesellschaft wie in den USA noch weniger. Ich habe kein Problem damit denen ihre Quasi-Jurisdiktion wegzunehmen, allerdings heißt das noch nicht, dass wir irgendwas haben, dass es besser kann. Siehe Facebook und ihre fact checker-Kollaboration, wo man einige echt fragwürdige Organisationen mit drin hat.

    Ruf nach Inhaltsdiskriminierung - Ich bin mir nicht sicher was du meinst, finde die Idee aber schon abenteuerlich. Und die Facebook Fact Checker, würden bei mir darunter fallen, genau wie die priorisierenden Algorithmen, die den "Borderline Content" wegfiltern.

    Genau das betrachte ich als einen fatalen Fehler und jene, die danach rufen für autokratisch. Das ist Anti-Aufklärung, weil die Inhalte eben doch durch geblockt werden. So wie Facebook es beschreibt, ist das Shadow Banning light.


    QAnon verschwindet nicht, weil Youtube die Kanäle dicht macht. Für die gefährdeten Personen dieser Geschichte ist das nur ein gefundenes Fressen. Aber erst QAnon und dann die unbequemen Kritiker.

    Das ist wie mit den Corona-Gästelisten. Wo ein Trog ist, kommen die Schweine von ganz allein.

  • Das hier...,

    Man muss eigentlich nur verstehen, dass diese soziale Dienste eine besondere Rolle als Marktplätze der Meinungen haben. Du kannst nicht einfach den Anbieter wechseln.

    ...wollte ich nur noch mal gesondert hervorgehoben haben.


    Aber natürlich ist das eine politische Diskussion - ganz ähnlich wie die neulich zum BGH-Urteil. Und da kannst Du - bei allem ernst gemeinten Respekt für Deinen unbestechlichen hardcore-Stoizismus, lieber Wemir - Dich leider nicht darauf hinaus reden, dass das ja alles in sich durchaus schlüssig ist.


    Das ist nicht einfach nur ein Problem der richtigen Technokratie-Anwendung.

    Die technokratische Sichtweise selbst ist das Problem.

  • Nach den geltenden Gesetzen, transparent. Nicht willkürlich.


    Also würdest du den Plattformen ein Recht auf eigene community-Richtlinien jenseits der Gesetze absprechen?


    Blocken als Heilung der durch die Blockung verursachten Schäden? Steile These.


    Wo nimmst du diese These her?


    Zudem dürfte nicht jeder Betroffene soviel Aufmerksamkeit generieren können. Nicht zu vergessen. Noch können sie diese Aufmerksamkeit erzeugen, weil gerade Präzedenzfälle geschaffen werden. Wie schnell gewöhnen wir uns daran? Ja das klingt in meinen Augen nach Schönreden.


    Völlig richtig, das Problem (?) einer ungleichen Aufmerksamkeitsverteilung bleibt natürlich. Das Problem, dass die eigene Reichweite bestimmt, ob man gerecht behandelt wird dementsprechend auch. Davon, dass sich das stets von selbst repariert, würde ich keinesfalls ausgehen. Ich will allerdings darauf hinaus, dass es überhaupt einen Anhaltspunkt gibt, so dass man dagegen vorgehen kann. Das ist bei der unangezeigten Unterdrückung von Inhalten anders.


    Shadowbanning ist prinzipiell intransparent. Wenn dir was Nachvollziehbarkeit liegt, kannst du kaum für Shadowbanning sein.

    Ich hätte allerdings keine großen Probleme damit, wenn ein privater Forenbetreiber so etwas einsetzten würde. Unschön, aber wenn dieser die Spielregeln bekannt gibt, ok.


    Das Problem ist diese Plattformen vermischen private und öffentliche Kommunikation. "Shadowbanning" eines linken Mediums ist etwas anderes als einen Troll, der irgendeine Nische belästigt durch eine shadowbanning-Maßnahme zu kontrollieren. Aber so klar sind die nicht abgegrenzt, daher würde ich widersprechen:


    Du redest hier aber über völlig andere Sachverhalte, als die, um die es eigentlich geht. Wenn Podcasts und Interviews zu bestimmten Themen mit den "falschen" Leuten geblockt werden, ist das weder Rufschädigung, noch Overblocking.


    Es gibt da einen fließenden Übergang. Was weiß ich, ein Blog linker Aktivisten, die sich auf Facebook gleichzeitig mit Leuten aus dem rechten Spektrum anlegen, was von denen als trolling wahrgenommen wird. (Wenn man als "group"-Betreiber mitdiskutieren kann, da habe ich wieder keine Ahnung.)


    Overblocking ist es wie gesagt in dem Fall, wo es nicht intendiert war. Beim Hunter Biden-Artikel war es kein overblocking, ich gehe davon aus im Fall von dem Jacobin Magazine-Video schon.


    Im Übrigen gilt auch hier der Vergleich mit der existierenden Rechtslage. Zeitungsredaktionen und deren Herausgeber drohen saftige Strafen, wenn der Betroffene klagen.

    Wir können gerne einen Unterschied bei anonymen Personen machen. Aber die Autoren in den genannten Beispielen könnten jederzeit juristisch ausgemacht und verfolgt werden.


    Aber liegt das wirklich in der Verantwortung desjenigen, der dort beklagt würde? Man kann das vielleicht bei Leuten, die auf einer Plattform bereits über große Reichweite verfügen, argumentieren, aber ansonsten sind wir wieder bei Vermischung von privat und öffentlich. Es ist normalerweise für das Medienrecht unauffällig, wenn du in einem privaten Gespräch jemanden, der in Verdachtsberichterstattung vorkommt, mit Namen identifzierst. Und selbst wenn das Gespräch offen auf so einer Plattform stattfindet, wo es sehr viele Menschen lesen könnten, heißt es nicht, dass es sich nicht effektiv um ein Privatgespräch handeln kann. Nur kann es ebenso amplifiziert werden und aus deiner privaten Äußerung wird plötzlich eine Veröffentlichung mit großer Reichweite. Das ist zum einen in der Verantwortung der anderen Nutzer, also völlig diffus, und es ist der Verantwortungsbereich der Plattform.


    Keine Ahnung, warum du das ständig betonst. Habe auch kein Facebook. Twitter ist hilfreich, weil schnell und der Algorithmus nach eigenen Wünschen manipulierbar. Das ist auch die größte Gefahr.

    Ginge es nach dir, ist die Aufregung ja nun eh übertrieben.


    Um das klar zu stellen, ich halte die Aufregung aufgebaut auf dem vorhergehenden Fall, quasi als Konsequenz, für übertrieben.


    Aber du hast in gewisser Weise recht und genau deshalb finde ich es wichtig auf diese Perspektive hinzuweisen. Emotional ist es für mich tatsächlich ein weiterer Fall von, nicht mein Problem. Ich kann mich nicht wirklich in einen Nutzer dieser Ökosysteme reinversetzen. Was zum Beispiel dazu führt, dass ich hier


    Es ist unerheblich, denn es handelt sich um eine prinzipielle Problemstellung. Man muss eigentlich nur verstehen, dass diese soziale Dienste eine besondere Rolle als Marktplätze der Meinungen haben. Du kannst nicht einfach den Anbieter wechseln.


    weiß was du sagen willst, aber dann eben doch gefühlt sagen muss, braucht man die wirklich? Ich verstehe natürlich, dass sie eine Rolle beim Informieren und der Meinungsbildung vieler Leute und damit bei der Verbreitung von Fehlinformationen und bei gesellschaftlicher Polarisierung spielen, aber wie groß der Effekt ist, finde ich wieder schwer zu ermessen.


    Unabhängig davon, dass es für mich kein gefühltes Problem ist, folgere ich aber aus dieser theoretischen Einschätzung gerade, dass der Informationsfluss über diese Plattformen reguliert werden muss und dass man an dem Punkt genauso wenig auf Selbstheilungskräfte setzen kann. Dieser etwas naive counter speech-Gedanke, mit dem in den USA oft die Diskussion geführt wird.


    Was ich mich frage, wenn wir jetzt die Regulierung als Teil der Dienstleistung einstellen und stattdessen auf die Androhnung rechtlicher Konsequenzen und juristische Verfügungen an die Plattformen in einigen ausgewählten Fällen setzen, kann das angesichts der Menge an Veröffentlichungen und daraus entstehenden Konfliktsituationen irgendwie adäquat sein? Müssen wir uns nicht vielmehr der technischen und personellen Inhaltskontrolle, die vorhanden ist, als Gesellschaft bedienen, aber ihr unser Regelwerk vorschreiben?


    Ruf nach Inhaltsdiskriminierung - Ich bin mir nicht sicher was du meinst, finde die Idee aber schon abenteuerlich.


    Na das ist für mich der Nichtdurchsetzungteil des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) oder ein Senatskomitee, das Mark Zuckerberg herbeizitiert und ihm sagt, er muss mehr gegen fake news und ausländische Wahlmanipulation tun.


    Ich kann mir jedenfalls nur schwerlich eine Situation vorstellen, wo Volksverhetzung entsprechend dem Gesetz verlässlich entfernt wird, und dann nicht auch mal zum Beispiel ein BDS-Aufruf in diesen Ruch gerät und ebenfalls entfernt wird genauso wie eine deutlich antisemitisch motivierte Aussage, obwohl beides bei genauerer Betrachtung nicht unter Volksverhetzung fällt. "Overblocking" gibt es in unserem juristischem System genauso, wie unterschiedliche Einscheidungen über mehrere Instanzen hinweg andeuten. Der BGH-Fall auf den Utan anspielt, wäre genau so ein Beispiel.


    In jedem Fall, wenn man an dem Punkt ist, wo man sagt unsere Gesetze zum Meinungsrecht müssen auf diesen Plattformen durchgesetzt werden, dann wird das nicht ohne ungerechtfertigte Entfernung von Inhalten abgehen.


    Übrigens inwiefern dieses Geschäftsmodell überhaupt stattfinden sollte, ist für mich nochmal eine komplett andere Diskussion.

  • Aber natürlich ist das eine politische Diskussion - ganz ähnlich wie die neulich zum BGH-Urteil. Und da kannst Du - bei allem ernst gemeinten Respekt für Deinen unbestechlichen hardcore-Stoizismus, lieber Wemir - Dich leider nicht darauf hinaus reden, dass das ja alles in sich durchaus schlüssig ist.


    Also ich sage nicht, dass die das besonders gut machen. Im Gegenteil die Beschreibung als "Marktplätze der Meinungen" zeigt für mich exakt auf, wo das eigentliche Problem liegt. Und ich bin auf jeden Fall der Meinung, dass man Massenmedien regulieren muss, das deutet für mich aber auf mehr Inhaltskontrolle durch Blocken, Sperren und vermutlich auch Priorisieren hin und nicht auf weniger. Wäre ja toll, wenn die Nutzer und ihre freundliche Plattform das von sich aus hinbekämen, aber erinnert dich das nicht auch an Selbstregulierungsrhetorik?


    Das ist nicht einfach nur ein Problem der richtigen Technokratie-Anwendung.

    Die technokratische Sichtweise selbst ist das Problem.


    Ich glaube, die ist nie ein Problem. ;)

  • Und ich bin auf jeden Fall der Meinung, dass man Massenmedien regulieren muss, das deutet für mich aber auf mehr Inhaltskontrolle durch Blocken, Sperren und vermutlich auch Priorisieren hin und nicht auf weniger.

    Warum?


    Geblockt und gesperrt wird ja vor allem, seit es im Mainstream politische Meinung ist, es sei für das Gemeinwohl besser, Dissenz zu unterdrücken, oder als von feindlichen Mächten instigierte Kampagnen abzutun, als sich um die Ursachen für die immer stärkere Polarisierung zu kümmern.


    -> politisches Problem, dass man nicht aus der Welt bekommt, wenn man nur die richtige Regel, oder den richtigen Algorithmus darauf anwendet.


    Ich bin da tatsächlich eher auf Seiten der amerikanischen old school free speech-Fraktion. So lange es nicht grundgesetzwidrig ist, muss man sich leider auch mit Meinungen konfrontieren lassen, die einem komplett gegen den Strich gehen (sofern es sich dabei nicht offensichtlich um verlogene Heuchelei handelt, die sich eigentlich gar nicht für Inhalte interessiert sondern nur für sich selbst - versteht sich).

    Ich bin nicht der Ansicht, dass "hate-speech" - oder was auch immer man an "bösem" Content mit der Blockerei vom Tisch wischen und unter den Teppich kehren will - sich selbst aus sich selbst heraus erschafft. Und ihre Ursache wird auch nicht dadurch beseitigt, dass man sie aus der kommerzialisierten Öffentlichkeit ins intellektuelle Dunkelnetz verdrängt, wo sie sich dann noch besser mit richtig gefährlichem Gedankengut und religiösem Verschwörungswahn vermengen kann.


    Die Gesetze gegen Volksverhetzung u. Ä. müssen ja ohnehin eingehalten werden. Wer mit seinem Geschäft eine so breite Öffentlichkeit erreicht wie twitter, facebook, Instagram, etc. der kann nicht so tun, als betriebe er einen kleinen privaten Debattierklub in irgendeiner Nische im Hinterzimmer.

    Aber je mehr da geblockt und gesperrt wird (wie zum Beispiel die Sachen von Jacobin zu Bolivien), nur weil ein Algorithmus von irgendwelchen Unworten getriggert wird, umso oberflächlicher und konformierter wird der Rest des Diskurses der dann noch übrig bleibt.


    Am Ende kann man dann nur noch Likes für Werbebotschaften verteilen. Propaganda für das eigene Business zu machen ist ja im Gegensatz zu politischen Inhalten nichts, womit irgendein Staat oder Betreiber auf diesen Plattformen ein ernstes Problem hätte, auch wenn sie noch so verlogen ist.

  • Um das nochmal vorauszuschicken, wir sprechen über die Regulation von Plattformen, die ich in der Form nicht haben will. Nicht umsonst bin ich da kein Nutzer.


    Warum?


    Nun, man kann sich mal fragen, warum die Regulation bei den herkömmlichen Medien funktioniert - so gut sie das eben tut. (Die Regenbogenpresse kommt mir zum Beispiel ziemlich unreguliert vor.) Man hat dort eine im Vergleich überschaubare Zahl von Akteuren, die professionalisiert sind, die also in den Ansprüchen des Medienrechts geschult sind oder wo es sogar entsprechende Instanzen gibt, die die Konformität mit dem Recht überwachen. Die Organisationen sind gut für die Justiz und Regulierungsbehörden ansprechbar, es gibt keine kleinteiligen Medienverbünde mit Verantwortungsdiffusion. Es gibt keine Vermischung privater und öffentlicher Äußerungen.


    Mit anderen Worten man kann davon ausgehen, dass man sich grundsätzlich ans Gesetz hält, weil die Anforderungen verstanden werden und auch die gesamte publikative Tätigkeit unter den Regulierungsbereich fällt. Die Drohung rechtlicher Konsequenzen als Sanktionsmittel ist vermutlich ausreichend, so dass es selten zum Äquivalent von Blockieren kommt, also etwa der Beschlagnahmung einer Auflage oder die angeordnete Löschung von Artikeln oder Beiträgen. Aber es kann schon vorkommen.


    Bei den Plattformen sprechen wir dagegen darüber, dass auch für Privatpersonen, semiprofessionelle Akteure und professionelle Betrüger in unüberschaubarer Zahl oft nur sporadisch Öffentlichkeit hergestellt wird. Das eigentlich Komplizierte, dieser Personenkreis stellt als Teil einer diffusen Masse durch viele Einzelhandlungen die Öffenlichkeit überhaupt erst her. Überwiegend herrscht da keinerlei Bewusstsein, wann die eigenen Äußerungen oder die Weiterverbreitung von Inhalten eine medienrechtlich relevante Handlung darstellen, geschweige denn als Beitrag zu einer kollektiven Wirkung eine solche darstellen.


    Dementsprechend kann man hier in nicht von einem Wohlverhalten ausgehen oder annehmen, dass die Drohung rechtlicher Konsequenzen, die sich natürlich nur auf einen winzigen Bruchteil der Beteiligten erstrecken kann, ein solches Wohlverhalten erzwingt. Und kollektive Akteure nehmen sich weder als verantwortlich war, noch kann man sie zur Verantwortung ziehen. Durch die mediale Berichterstattung über entsprechende Strafverfolgung kann man (vermutlich eher temporär) das Bewusstsein für zum Beispiel die rechtlichen Konsequenzen einer volksverhetzenden Aussage steigern, aber das wird keinerlei Bewusstsein für die Amplifizierung solcher Inhalte wecken. Zumal ein Teil der Ampflizierung einfach nur das eigene gemessene Interesse an solchen Inhalten, gänzlich passiv, darstellen kann.


    Dass man keine falschen Informationen verbreitet, ist für die Integrität des öffentlichen Raumes wichtig. Die Welt ist auch auf Facebook da noch einfach, wo man etwa die Facebook-Seite der Bild als redaktionelles Medium regulativ erreichen und auf sie einwirken kann. Wenn diese Informationen nun aber nicht vom Plattformableger eines separaten Mediums kommen, sondern als das Ergebnis kollektiven Handels unzähliger Akteure in ähnlicher Form verbreitet werden, greifen diese regulativen Mechanismen nicht und deshalb glaube ich, dass die Durchsetzung von Medienregulierung auf diesen Plattformen nur durch diese Formen der Inhaltskontrolle möglich ist.


    Schließlich gibt es den Diskurs über die besondere Gefährlichkeit der Plattformen. Wenn man den ernst nimmt - es gibt ja durchaus Forschung zum Zusammenhang diverser negativer gesellschaftlicher Trends und der Popularisierung dieser Plattformen - und wenn man sie nicht zerschlagen oder umbauen will, dann folgt eigentlich, dass zur Abwehr der negativen Wirkung tiefere Eingriffe in die Meinungsfreiheit einzelner Nutzer der Plattform gerechtfertigt sind, weil es nicht mehr nur um ihre persönliche Entfaltung in ihrem unmittelbaren Umfeld geht, sondern einen kollektiven Effekt der Ausübung der Meinungsfreiheit auf der Plattform, der auf die Gesamtgesellschaft negativ zurückwirkt.

  • Die Organisationen sind gut für die Justiz und Regulierungsbehörden ansprechbar, es gibt keine kleinteiligen Medienverbünde mit Verantwortungsdiffusion. Es gibt keine Vermischung privater und öffentlicher Äußerungen.

    Angesichts des Umstandes, dass sich ein Großteil der Medien-Organisationen auch schon lange vor der massenhaften Verbreitung von social media-Plattformen nicht in öffentlich-rechtlicher, sondern in privatunternehmerischer Hand befand und sich auch weiterhin zunehmend in immer weniger privaten Händen konzentriert, halte ich das für eine recht gewagte These.


    Der berühmte Satz des Journalisten und FDP(!)-Mitglieds Paul Sethe, "Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten ihre Meinung zu verbreiten" stammt aus dem Jahr 1965. Da war das Internet noch ein feuchter Traum einer Handvoll amerikanischer Generäle und Akademiker.

    Den Sethe-Spruch kann man in dieser Pauschalität sicher nicht einfach so stehen lassen, aber zumindest aus linker Sicht war die professionell Veröffentlichte Meinung eigentlich schon immer ein Projekt privater Akteure, mit dem sie eine Menge Geld verdienen und/oder ihre politischen Ansichten in der öffentlichen Meinung etablieren konnten.

    Zur sogenannten "4. Gewalt", die in einer Demokratie unerlässlich sei, um das Handeln der politischen Klasse kritisch zu überprüfen, wurde die freie Presse eigentlich erst umgedeutet, nachdem sich der totalitäre Staatsapparat der Nationalsozialisten ganz gezielt neue Technologien zur Verbreitung und Veröffentlichung von Propaganda zu Nutze gemacht hatte, um seine eigenen ideologischen Prinzipien mit Hilfe von gleichgeschalteten Massenmedien zur Grundlage des gesellschaftlichen Bewusstseins zu machen.


    Die Mütter und Väter des deutschen Grundgesetzes, haben in Artikel 5 allerdings nicht nur den Schutz der Presse vor staatlicher Vereinnahmung, sondern auch die allgemeine Meinungsfreiheit zum Grundrecht erklärt. Was heute also vor allem von der "Publikative" als verfassungsgemäßes Privileg aufgefasst wird, ist eigentlich nicht auf Veröffentlichungen professioneller MeinungsproduzentInnen beschränkt, sondern es gibt - ganz ähnlich wie in der amerikanischen Verfassung - jedem Einzelnen das Recht, seine privaten Ansichten frei von staatlicher Zensur öffentlich kundzutun - natürlich mit der Einschränkung, dass dabei keine anderen Gesetze gebrochen werden dürfen.


    Wenn staatliche Akteure es nun allerdings billigend in Kauf nehmen oder gar aktiv unterstützen, dass private EigentümerInnen von Techologien zur Verbreitung und Veröffentlichung von Meinungen, ihre Monopolstellung ausnutzen, um bestimmte Inhalte an der Veröffentlichung zu hindern, dann kommt der Staat seiner Pflicht zur Wahrung der Grundrechte entweder nicht mehr nach oder er macht sich - wie etwa amerikanische Geheimdienste, wenn sie mit den großen Internetkonzernen kooperieren - das Zivilrecht zunutze, um Grundrechte auszuhebeln.


    Auch das ist natürlich überhaupt kein neues Phänomen in einer Gesellschaft, in welcher die staatliche Justiz und staatliche Exekutivorgane von privaten Akteuren rechtskonform dazu genutzt werden können, ihr Recht auf Verwertung ihres privaten Eigentums durchzusetzen und es somit zwar vielleicht nicht de jure, aber dennoch de facto über andere Grundrechte zu erheben. Aber auch wenn es zivilrechtlich unstrittig ist, dass private social media-Plattformbetreiber selbst entscheiden können, wer was wann und wo über ihre Meinungsproduktionsmittel verbreiten darf, heißt das nicht, dass es darüber keinerlei politische Diskussion mehr geben kann.


    Man kann natürlich einwenden, dass das gemeine Individuum vor der Verbreitung von social media-Knälen als dominante Form der Meinungsverbreitung gar nicht die Möglichkeit hatte, seine privaten Ansichten eine breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dann muss man aber auch dazu denken, dass es bei der unglaublichen Massse an tweets, facebookposts, instagram-stories, etc. die täglich von irgendwelchen einzelmenschen ins Netz gespült werden erst mal völlig irrelevant ist, was Lieschen Müller oder der Feierabend-Reichsbürger von nebenan für einen veröffentlichungswürdigen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs hält, so lange es nicht von professionellen Organisationen weiter verbreitet wird.

    Alles was sich an Filterblasen im Netz bildet wird erst dadurch relevant und erregt öffentliche Zustimmung oder Ärgernis, wenn es von NetzwerkerInnen bedient und befördert wird, denen es dabei nicht um persönliche Befindlichkeiten geht, sondern um die Durchsetzung kommerzieller oder ideologischer Interessen.


    Wenn irgendein Leitmedium also ein Problem mit der Debattenkultur auf twitter hat, dann muss es eben damit aufhören, tweets zu veröffentlichen und sie so aus dem chaotischen Meinungsgewimmel heraus auf eine exponierte Position zu heben und ihnen damit mehr Gewicht zu verleihen, als sie selbst jemals auf die Waage bringen könnten.

    Das selbe gilt natürlich für PolitikerInnen aller couleur, die solche Plattformen auch nur nutzen, um sich volksnah zu geben, obwohl sie und ihre social-media ExpertInnen dabei natürlich jedes der 280-Zeichen ganz gezielt mit der Intention schreiben, dass es von anderen professionellen Meinungsmachern rezipiert und idealerweise weiter verbreitet werden kann, und nicht mit der Absicht, den WählerInnen bei der politischen Willensbildung zu helfen.


    Dabei hilft der Algorithmus. Seine Aufgabe ist es, Reichweiten zu erhöhen und für die Plattformnutzer Aufmerksamkeitsökonmische Gewinne zu erwirtschaften, die sich für die Betreiber in Geldwert umsetzen lassen. Politische Entscheidungen kann er aber nicht treffen.

  • Man kann natürlich einwenden, dass das gemeine Individuum vor der Verbreitung von social media-Knälen als dominante Form der Meinungsverbreitung gar nicht die Möglichkeit hatte, seine privaten Ansichten eine breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dann muss man aber auch dazu denken, dass es bei der unglaublichen Massse an tweets, facebookposts, instagram-stories, etc. die täglich von irgendwelchen einzelmenschen ins Netz gespült werden erst mal völlig irrelevant ist, was Lieschen Müller oder der Feierabend-Reichsbürger von nebenan für einen veröffentlichungswürdigen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs hält, so lange es nicht von professionellen Organisationen weiter verbreitet wird.

    Alles was sich an Filterblasen im Netz bildet wird erst dadurch relevant und erregt öffentliche Zustimmung oder Ärgernis, wenn es von NetzwerkerInnen bedient und befördert wird, denen es dabei nicht um persönliche Befindlichkeiten geht, sondern um die Durchsetzung kommerzieller oder ideologischer Interessen.

    da würde ich gerne einspruch erheben: die eine seite ist natürlich eine umstellung von 1:N kommunikation auf N:N. dann muss man aber auch dazu denken, dass es keine professionellen organisationen mehr braucht um sich weiter zu verbreiten. diese können ggf. ein solches phänomen aufdecken, oder für die eigene klick-ernte verwenden - aber an der phänomen-genese scheinen diese mir keinen anteil zu haben. mir scheint es eher so, das sich gleichgesinnte weltweit verbinden können, um ihrer gewünschten kommunikation nachgehen zu können.


    die effekte welche in solch einer blase, in welcher der sinn der kommunikation die kommunikation selber ist, entstehen können, haben nicht umbedingt etwas mit kommerziellen oder ideologischen interessen zu tun. die blasen lassen sich natürlich abernten um genau für diese interessen fruchtbar zu werden, keine frage. (machen ja auch mitterweile schon parteien ;-))

    für mich ist jedenfalls die gefahr der nicht öffentlichen kommunikation (z.b. in chatt-gruppen) viel größer. und genau diesen trend befeuert man wenn es nicht mehr ungefiltert möglich ist öffentlich in sozialen medien zu kommunizieren. da sollten wir eher darauf zielen menschen lernen zu lassen eine medienkompetenz aufzubauen, anstatt einen algo zu trainieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von gedankenkanal ()

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!