News-Aufreger und Absurditäten des Tages

  • Mit der üblichen Pranger- Kultur, mit der die Bild den Großteil ihrer Leser bedient, die gern nach unten treten und die gern Ordnungsamt spielen.

    So wie der Schmutzkampagne gegen Links - Blattlinie.

    wie genau wird das von welchem Gesetz untersagt?
    wie kann man sowas, wenn es künftig untersagt werden sollte, so in ein Gesetz/eine Verordnung gießen, dass der dem zugrundeliegende Wille gänzlich, aber auch ausschließlich durchgesetzt wird?


    Mir gings hier nicht um ne moralische Einordnung...


    Hast du das Urteil gelesen? Wo gings da um was anderes als um Pressefreiheit?

  • wie genau wird das von welchem Gesetz untersagt?
    wie kann man sowas, wenn es künftig untersagt werden sollte, so in ein Gesetz/eine Verordnung gießen, dass der dem zugrundeliegende Wille gänzlich, aber auch ausschließlich durchgesetzt wird?


    Mir gings hier nicht um ne moralische Einordnung...


    Hast du das Urteil gelesen? Wo gings da um was anderes als um Pressefreiheit?

    Hab das Urteil noch nicht gelesen.

    Mach ich wohl noch, wenn ich's finde.

    Mit Juristerei kenn ich mich nicht so aus, vielleicht gibt es einen Rufmord- Paragraph, oder einen gegen Hetze?

  • ich muss mich da vllt nochmal genauer ausdrücken.

    Mir gehts nicht darum das Verhalten der Bild moralisch einzuordnen. Die ist ohne Frage vom Niveau und moralisch ganz unten.

    Aber genau da muss man halt dann bei so Urteilen aufpassen, dass man sich nicht davon beeinflussen lässt. Und genau den inneren Zwiespalt hab ich versucht aufzuzeigen und würde hierbei gerne Meinungen austauschen.


    Also nochmal "Bild ist kacke. Bildleser sind dumm" hilft mir nicht, da würd ich nichmal widersprechen wollen.

  • ich muss mich da vllt nochmal genauer ausdrücken.

    Mir gehts nicht darum das Verhalten der Bild moralisch einzuordnen. Die ist ohne Frage vom Niveau und moralisch ganz unten.

    Aber genau da muss man halt dann bei so Urteilen aufpassen, dass man sich nicht davon beeinflussen lässt. Und genau den inneren Zwiespalt hab ich versucht aufzuzeigen und würde hierbei gerne Meinungen austauschen.


    Also nochmal "Bild ist kacke. Bildleser sind dumm" hilft mir nicht, da würd ich nichmal widersprechen wollen.

    Darum geht's nicht.

    Das Urteil ist dumm.


    " Die Bildveröffentlichung belastet die Klägerin"

    weil sie vermutlich ?? nur von einem kleinen Kreis erkannt werden kann.

    " Sie führt jedoch nicht zu einer Stigmatisierung, Ausgrenzung oder Prangerwirkung. "


    Das würde ich doch mal schwer anzweifeln.


    Letztlich hat das Urteil der Pressefreiheit mehr geschadet, als genutzt, indem man die Interessen

    " nach den Maßstäben eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums"

    über das Persönlichkeitsrecht gestellt hat.

    Außerdem: so ein Publikum gibt es nur in der Theorie, es kann deshalb nicht die Grundlage für so ein Urteil sein.

    Dann bräuchte man die Presse vielleicht gar nicht mehr.


    Bin gespannt auf die nächsten Urteile zu Hass im Netz, bzw. eines angenommenen

    grundsätzlichen " unvoreingenommenen und verständigen Publikums".

  • ich muss mich da vllt nochmal genauer ausdrücken.

    Mir gehts nicht darum das Verhalten der Bild moralisch einzuordnen. Die ist ohne Frage vom Niveau und moralisch ganz unten.

    Aber genau da muss man halt dann bei so Urteilen aufpassen, dass man sich nicht davon beeinflussen lässt. Und genau den inneren Zwiespalt hab ich versucht aufzuzeigen und würde hierbei gerne Meinungen austauschen.


    Also nochmal "Bild ist kacke. Bildleser sind dumm" hilft mir nicht, da würd ich nichmal widersprechen wollen.

    Ich finde es absolut bedenklich, was der BGH da durchgewunken hat.

    Man führe sich nochmal die Schlagzeile vor Augen: „Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher?“

    Ich wusste garnicht, dass die BLÖD jetzt schon die Judikative dieses Rechtsstaates darstellt, indem sie schonmal verkündet, wer Verbrecher ist und wer nicht.

    Natürlich ist das nichts anderes als ein Pranger.

    Wäre es wirklich eine wertfreie Mediensuche, Überschrift und Text müssten anders aussehen.

    Die beiden Instanzen zuvor haben anders entschieden, der BGH entscheidet so.

    Ekelhaft und rechtsstaatlich äußerst bedenklich mMn.

  • Aus der Urteilsbegründung des BGH:


    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung wird das Verhalten der Klägerin auch nicht wertungsmäßig auf eine Stufe mit den in der Textberichterstattung geschilderten Straftaten gestellt.Vielmehr beschränkt sich die Gemeinsamkeit der Darstellungen im Text und dessen Bebilderung auf den Umstand, dass es sich um Geschehen während der Ausschreitungen han-delt. Nur die Titelzeile "GESUCHT! Wer kennt diese G20-Verbrecher?", die Frage "Wer kennt die Personen auf diesen Bildern?"sowie der sich anschlie-ßende und die Berichterstattung abschließende Satz"Sie sind dringend ver-dächtig, schwere Straftaten beim G20-Gipfel begangen zu haben."erfassen auch die Klägerin. Diese Teile der Textberichterstattung enthalten keine zusätz-lichen oder weiterführenden Informationen, sondern nur eine zusammenfas-sende und sehr allgemein gehaltene Bewertung aller fotografisch dokumentier-ten Verhaltensweisen, wobei es nach dem maßgeblichen Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums bei der Klägerin nur um den auf dem Bild dokumentierten "Wochenendeinklau"und nicht mehr geht

    Also ich bin ja kein Jurist, aber wenn führende, praktizierende RechtsexpertInnen des Landes ernsthaft davon ausgehen, dass es sich bei der Zielgruppe der BILD-Zeitung um ein gegenüber von ihr explizit als (linke) "Verbrecher" betitelten Menschen unvoreingenommenes und verständiges Publikum handele, dann muss man doch schwere Zweifel daran haben, ob die wirklich über die nötigen geistigen Fähigkeiten verfügen, um sich als RichterInnen einer letzten Instanz zu betätigen.

  • A Propos CoronaMaßnahmenVerstoß-Denunziationsportal:


    https://www.essen.de/formular/…_eines_verstosses.de.html


    Sowas gibt's leider auch für andere Verstöße schon länger.



    sogar mit praktischer App:


    https://www.wegeheld.org/

    https://www.weg-li.de/


    Ich finde es als nicht-Autobesitzer, Radfahrer und Fußgänger übrigens auch absolut scheisse, dass hier in meiner Stadt viele Straßen und Radwege trotz Park- und Halteverboten so zugeparkt sind, dass man selbst zu Fuß kaum noch zwischen den ganzen mittels elektronischer Einparkhilfen und Abstandswarnern fast Stoßstange an Stoßstange aneinander geparkten Autos durch kommt.


    Aber Denunziantentum geht leider gar nicht - auch wenn's von linksgrün kommt.


    Im übrigen haben schon in vielen Städten die Ordnungsämter vereinfachte Meldemöglichkeiten, und die Landespolizeien von immerhin schon 15 Bundesländern entsprechende Portale für Online-Anzeigen eingerichtet.

    Irgendein besonders Ordnungsliebender beorgter Bürger hat dafür sogar eine praktische Seite eingerichtet, die bei Google ganz oben auftaucht, wenn man "anzeige online" sucht, und über die man auf die entsprechenden Seiten der örtlichen Behörden weitergeleitet wird:


    https://online-strafanzeige.de/


    Nur damit das nicht missverstanden wird: Ich will damit keineswegs das in Essen jetzt noch zusätzlich beförderte Online-Denunziantentum relativieren oder gar schönreden. Aber auch das ist numal leider eine Entwicklung, die es nicht erst seit Einführung der Corona-Maßnahmen gibt.

  • Also ich bin ja kein Jurist, aber wenn führende, praktizierende RechtsexpertInnen des Landes ernsthaft davon ausgehen, dass es sich bei der Zielgruppe der BILD-Zeitung um ein gegenüber von ihr explizit als (linke) "Verbrecher" betitelten Menschen unvoreingenommenes und verständiges Publikum handele, dann muss man doch schwere Zweifel daran haben, ob die wirklich über die nötigen geistigen Fähigkeiten verfügen, um sich als RichterInnen einer letzten Instanz zu betätigen.


    Das ist keine Zuschreibung. Unvoreingenommen und verständig ist nur der Maßstab mit dem gemessen wird. Es gibt sicherlich kein Gericht, das prüft, ob so ein Publikum vorliegt. Wie auch.

  • Aus der Urteilsbegründung des BGH:


    Also ich bin ja kein Jurist, aber wenn führende, praktizierende RechtsexpertInnen des Landes ernsthaft davon ausgehen, dass es sich bei der Zielgruppe der BILD-Zeitung um ein gegenüber von ihr explizit als (linke) "Verbrecher" betitelten Menschen unvoreingenommenes und verständiges Publikum handele, dann muss man doch schwere Zweifel daran haben, ob die wirklich über die nötigen geistigen Fähigkeiten verfügen, um sich als RichterInnen einer letzten Instanz zu betätigen.

    Die Zuschreibung ist natürlich albern und die Kirsche auf der Sahnetorte der juristischen Unvernunft. Das eigentliche Problem ist aber, dass sie im Text nochmal explizit beschreiben, wie die BLÖD vorgeht (reißerische Überschrift, großes Foto, Text darunter hat im Fall der Fälle wenig mit beidem zu tun) und das auch noch als Argument für die durchwinkt. Das ist so dumm und dreist, dass es kracht.

    Da ist man ja fast versucht zu glauben, die BLÖD hätte wohl kompromittierendes Material zum rechtssprechenden Organ...

    Welche Maßnahme würdest Du denn vorschlagen?

    Die Aufregung verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz.

    Ich bin ja auch froh um Stellen im öffentlichen Dienst, bei denen ich andere Probleme im öffentlichen Raum melden kann (in den Wald geschmissene Kühlschränke, kaputte Straßenlampen etc.).

    Oder soll ich mich einfach weiterhin ärgern, wenn mal wieder an den üblichen Stellen die Radwege zugeparkt sind (während 30m weiter Plätz wäre)?

  • Welche Maßnahme würdest Du denn vorschlagen?

    Oh da gäbe es durchaus wege z.B. das Beparken oder Befahren von Radwegen durch bauliche Maßnahmen zu verhindern, die der Automobilist nur unter empfindlichem Schaden an seinem Mobil überwinden könnte. Aber das würde den Steuerzahler ja Geld kosten.


    Da lässt man ihn doch lieber umsonst die Personallücken auffüllen, die sich beim Steuergeldsparen in Ordnungsämtern und Polizeien aufgetan haben.


    Aber mir ging es dabei sowieso nur darum, klar zu machen, dass Denunziation keine Erfinfung des Corona-"Regimes" ist, sondern ein deutsches Hobby mit langer Tradition.

  • Das ist keine Zuschreibung. Unvoreingenommen und verständig ist nur der Maßstab mit dem gemessen wird. Es gibt sicherlich kein Gericht, das prüft, ob so ein Publikum vorliegt. Wie auch.

    Na ja. Die ersten beiden Instanzen sahen das wohl anders.


    Und auch juristen können sich nicht darauf berufen, mit Absicht naiv an den Vorwurf einer gezielten Rufschädigung heran zu gehen.

  • Oh da gäbe es durchaus wege z.B. das Beparken oder Befahren von Radwegen durch bauliche Maßnahmen zu verhindern, die der Automobilist nur unter empfindlichem Schaden an seinem Mobil überwinden könnte. Aber das würde den Steuerzahler ja Geld kosten.


    Da lässt man ihn doch lieber umsonst die Personallücken auffüllen, die sich beim Steuergeldsparen in Ordnungsämtern und Polizeien aufgetan haben.


    Aber mir ging es dabei sowieso nur darum, klar zu machen, dass Denunziation keine Erfinfung des Corona-"Regimes" ist, sondern ein deutsches Hobby mit langer Tradition.

    Das ist mir zu eindimensional.

    Alles zubauen nimmt einfach Platz. Es ist unflexibel. Geld kostet es außerdem.

    Bauliche Maßnahmen werden verkehrspolitisch auch von fahrradaffiner Seite problematisch gesehen.

    Du übertreibst es mMn auch mit dem Denunziationsvorwurf. Polizei und Ordnungsamt können nicht jederzeit überall sein. Wer ein Vergehen meldet ist nicht gleich automatisch Blockwart.

  • Na ja. Die ersten beiden Instanzen sahen das wohl anders.


    Du meinst die Vorinstanzen haben diesen Maßstab nicht angelegt? Halte ich für unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher sind sie anhand des gleichen Maßstabs zu einer anderen Wertung gekommen. Eine Formulierung wie "unvoreingenommen und verständig" wirst du in vielen Urteilen finden.


    Für die Auslegung von Meinungs- und Pressefreiheit geht man vom mündigen Rezipienten aus. Wenn man das nicht täte, müsste man ihn bevormunden und das würde einen deutlichen Eingriff in die bisherige Form von Meinungs- und Pressefreiheit notwendig machen. Nun wissen wir, dass die Menschen in Wahrheit voreingenommen und begriffsstutzig sind, weshalb die meisten Leute, die sich mit den Manipulationsmethoden der Bild-Zeitung beschäftigen, eigentlich das Gefühl haben, sowas müsste verboten werden. Klassischer Liberalismus spricht dagegen.


    Und auch juristen können sich nicht darauf berufen, mit Absicht naiv an den Vorwurf einer gezielten Rufschädigung heran zu gehen.


    Also wenn ich das richtig querlese, dann sehen sie das Bild für sich stehend und sagen letztlich, ihr wird nicht mehr unterstellt als das darin gezeigte Handeln und diese Unterstellung trifft offenbar auch im Wesentlichen zu. Dass sie durch die Überschrift unter "G20-Verbrecher" gefasst wird, sehen sie wohl als nicht so erheblich an, weil ihr Fehlverhalten anhand der Auswahl von Bildern als im Vergleich geringer erkennbar ist. Kann man sicherlich anders sehen, aber ich finde das fällt jetzt auch nicht aus dem Rahmen.

  • Du übertreibst es mMn auch mit dem Denunziationsvorwurf. Polizei und Ordnungsamt können nicht jederzeit überall sein. Wer ein Vergehen meldet ist nicht gleich automatisch Blockwart.

    Nochmal: Mir ging es eigentlich nicht darum, alle Nutzer irgendwelcher Falschparker-Apps als "Denunzianten" zu verdammen.

    Ich persönlich würde es jedenfalls nicht machen, und wenn ich mich noch so sehr über die Sinnlosigkeit vieler Autos in der Innenstadt ärgere. Ich würde aber auch niemand anzeigen, weil er sich nicht an Corona-Maßnahmen, wie z.B. die Maskenpflicht hält.


    Der Punkt ist, dass die Linie zwischen Denunziantentum und aufrichtiger Sorge um das Gemeinwohl nicht so klar zu ziehen ist und sich je nach Perspektive ziemlich weit in die eine oder andere Richtung verschieben kann.


    Ein anderes Beispiel wären zum Beispiel Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Für die einen - also für mich zum Beispiel - ist das kein Grund irgendwen bei den Behörden anzuschwärzen (so lange er nicht harte Drogen an Kinder verkauft). Für die anderen ist es Konsum und möglicherweise Handel von gefährlichen verbotenen Substanzen und muss zur Abwehr von Gefahren für die Gesellschaft zur Anziege und Strafverfolgung gebracht werden.


    Man kann sich nicht einfach aussuchen, bei welchem Thema man es in Ordnung findet, wenn Bürger andere Bürger bei den Behörden verpfeifen und bei welchem nicht.


    Bei schweren Straftaten deren Zeuge man wird, ist das natürlich was anderes - aber hier geht's ja eher um Ordnungswidrigkeiten.

  • Für die Auslegung von Meinungs- und Pressefreiheit geht man vom mündigen Rezipienten aus.

    Ja gut, aber da wurde ja nicht die grundsätzliche Freiheit der Presse verhandelt, sondern die Frage ob ein bestimmtes Presseorgan mit genau der Kombination aus Foto und reißerischer Überschrift eine rufschädigende Persönlichkeitsverletzung verursacht hat.


    Das wird man natürlich juristisch nicht weiter anfechten können. Aber auch RichterInnen sind ja wohl dazu angehalten, den gesunden Menschenverstand nicht komplett abzugeben, bevor sie ein Urteil fällen.

  • Ein Vergehen ist eine Straftat mit einer Mindeststrafandrohung von kleiner einem Jahr Freiheitsstrafe. Eine Ordnungswidrigkeit ist eben keine Straftat.

    Ich bin kein Jurist. So war das nicht gemeint.

    Ersetze bitte "Vergehen" durch "egoistisches Arschlochverhalten, das alle anderen in ihrem öffentlichen Treiben negativ beeinflusst".

    Das beinhaltet dann netterweise auch gleich die Differenzierung (die selbstverständlich von jedem individuell anders ausgelegt wird), Parken aus Faulheit auf dem Behindertenparkplatz anders zu bewerten als den Paketboten, der kurz ungünstig hält, weil in direkter Umgebung nichts frei ist.

    Nochmal: Mir ging es eigentlich nicht darum, alle Nutzer irgendwelcher Falschparker-Apps als "Denunzianten" zu verdammen.

    Genau so kommt es aber zumindest bei mir an. Kann natürlich meine singuläre Fehlinterpretation sein.

    Man kann sich nicht einfach aussuchen, bei welchem Thema man es in Ordnung findet, wenn Bürger andere Bürger bei den Behörden verpfeifen und bei welchem nicht.

    Aber genau das tut man eben und anders geht es auch nicht. Dass das immer individuell verschieden ist, geschenkt.

    Kühlschränke in den Wald schmeißen z. B. ist keine schwere Straftat und ich würde trotzdem ohne mit der Wimper zu zucken jeden melden, der das tut.

    Und um auf das Falschparken zurückzukommen, wenn es konsequenzenlos bleibt, lernt man nichts draus. Falsch, man lernt eher noch daraus, dass es ok ist, sich wie ein Arschloch zu verhalten (solange man nicht vom "Staat" dabei erwischt wird). Vielleicht ändert man seine Sicht darauf, wenn man einem Radwegzuparker ausweichen muss und dabei vom fahrenden Auto erwischt wird (nein, ist mir noch nicht passiert, keine persönliche Betroffenheit).

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