Woher hast du die Info, dass es so gemacht wird, wie du es sagst? Ich habe jetzt nicht im Gesetz oder in einer Richtlinie direkt nachgelesen, aber aus Artikeln klang das immer so, dass die Gasumlage eine extra Position und nicht direkter Bestandteil des kwh-Preises ist und somit der neue, niedrigere 7% Steuersatz also nur auf den regulären kwh-Preis, also ohne Umlage, gilt und 19% weiterhin für die Umlage.
Unabhängig davon, macht es auch keinen zuuu großen Unterschied. Das Fazit bleibt das gleiche, und zwar, dass man erst ab einem sehr hohen kwh-Preis überhaupt mehr als die Gasumlage vergünstigt bekommt. Und wenn man über diesem hohen kwh-Preis liegt und tatsächlich durch die Mehrwertsteuersenkung mehr vergünstigt bekommt als der Wert der Gasumlage, dann sind das vielleicht bis zu 100 Euro, wenn überhaupt. Und die 100 Euro machen jetzt bei Preisen um die 5600 Euro jährlich für Gas keinen Unterschied, sind einfach nur peanuts.
Auf die Idee, die MwSt nur für den bisherigen Teil des Preises zu senken aber nicht für die Umlage, wäre ich nicht gekommen.
Wird wohl auch nicht so gemacht
Durch die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas und die Gasumlage [...]