Die Räumung des Hambacher Forsts vor drei Jahren war rechtswidrig
Urteil zur umstrittenen Räumung des Hambacher Forstes: Die sei rechtswidrig, denn die Landesregierung habe die Brandschutzmängel in den Behausungen nur als Vorwand genommen.
Das Gericht hat klar gesagt, dass der Grund für die Räumung vom Düsseldorfer Bauministerium lediglich vorgeschoben gewesen sei. Das Ministerium hatte die Stadt Kerpen gegen ihren Willen wegen angeblicher Brandschutzmängel der Behausungen zur sofortigen Räumung aufgefordert.
Bei der Räumung ist ein Mensch ums Leben gekommen. Keine Pointe.