News-Aufreger und Absurditäten des Tages

  • Auch ganz unterhaltsam (wenn auch nicht so lustig) sind die KollegInnen aus Irland:



  • Es ist soweit, ich habe mich dabei erwischt wie ich mich innerlich gefragt habe, ob ihnen der Doppelpunkt verrutscht ist oder es doch um junge Mitarbeiterinnen geht:


    https://www.spiegel.de/wirtsch…8c-4561-8744-6826e395d51e


    Zitat

    Er sagt selbst, er sei »nicht der Schlaueste« – dabei erschuf Friedrich Knapp das profitabelste Handelsunternehmen Deutschlands. Gehasst von Gewerkschaften, umschwärmt von jungen Mitarbeiterinnen: Wer ist der Mann?


  • „Krieg kann doch so schööön sein“

    Ich mache mir die im Forum zu diesem Thema mehrheitlich geäußerte Meinung nicht zu eigen und wiederspreche ihr hiermit ausdrücklich!

  • Vorgestern Abend hat Frau Herrmann bei Maischberger einen ziemlichen Knaller losgelassen:



    Dabei ging es um einen Durchsuchungsbeschluss für das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium, der von der Staatsanwaltschaft Osnabrück erwirkt und dann auch umgesetzt wurde, um Informationen zu eventuellen Ungereimtheiten bei der dort angesiedelten Anti-Geldwäscheeinheit FIU zu erlangen. Dazu hatte Laschet neulich beim "Triell" auch schon Scholz öffentlich mit möglicherweise kriminellen Machenschaften enger Mitarbeiter in Verbindung gebracht.


    Ich dachte zuerst, dass Herrmann den Mund vielleicht ein bisschen zu voll genommen hatte. Die linke twitteria war zwar ganz aus dem Häuschen, und Ulrikes arbeitgebende Zeitung hat das auch gleich nochmal verzwitschert...



    ...aber ein bekannter linker Finanzexperte, der sich mit der ineffizienten "Financial Intelligence Unit" (sic!) bestens auskennt, war da gestern noch etwas vorsichtiger:



    Allerdings scheint das was Herrmann dazu bei Maischberger sagte durchaus Hand und Fuß zu haben. Die Tagesschau hat da mal nachgefragt:


    Ermittlungen in SPD-Ministerien: Durchsuchungen werfen Fragen auf

    Kurz vor der Bundestagswahl durchsuchen Ermittler zwei SPD-geführte Bundesministerien, darunter das von Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Scholz. Doch Zweifel am Vorgehen der Staatsanwaltschaft wachsen.


    Auch der von der ARD zitierte Verfassungsrechtler Joachim Wieland schreibt, die Durschsuchung sei nicht verhältnismäßig und daher rechtswidrig gewesen, da die gesuchten Informationen zur Identität der MitarbeiterInnen auch mit einer schriftlichen Anfrage hätten erfragt werden können, welche aber offenbar nie erfolgt ist.

    Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück habe zudem wissentlich die Unwahrheit verbreitet und sei daher ebenfalls rechtswidrig:


    [...] Diese Pressemitteilung kann nur so verstanden werden, dass die Untersuchung der Staatsanwaltschaft sich jedenfalls auch gegen die Leitung und die Verantwortlichen der beiden Ministerien richtete. Ein solcher Vorwurf ist im Wahlkampf von hoher Brisanz. Noch brisanter ist aber, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich nicht eine Untersuchung beim Verdächtigen (§ 102 StPO), sondern bei unverdächtigen Dritten (§ 103 StPO) beantragt und der zuständige Richter auch nur eine solche Untersuchung angeordnet hat. Die Pressemitteilung ist also falsch. Zu den Amtspflichten von Pressesprechern und Behördenleitern gehört es aber, Pressemitteilungen der Wahrheit entsprechend zu verfassen. Die Öffentlichkeit und die Medien müssen zur Sicherung der Informationsfreiheit zuverlässig und zutreffend über das Behördenhandeln informiert werden. Nur wahrheitsgemäße Informationen erlauben es ihnen, sich im öffentlichen Diskurs frei ihre eigene Meinung zu bilden. Das gilt in der parlamentarischen Demokratie des Grundgesetzes besonders in Zeiten des Wahlkampfs, wenn verschiedene Parteien miteinander im Wettstreit um eine neue demokratische Legitimation für ihre politische Arbeit stehen. Wer unzutreffende Pressemitteilungen zulasten eines Teilnehmers am politischen Wettbewerb herausgibt, verletzt seine Amtspflichten und handelt rechtswidrig.

    Das gilt ganz unabhängig von der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung selbst. Insoweit bestehen durchgreifende Zweifel an der erforderlichen Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung. Eine Durchsuchung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur zulässig, wenn nicht andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in jedem Verfahrensstadium das jeweils mildeste Mittel anzuwenden (BVerfG, B. v. 29.2.2012, 2 BvR 1954/11, Rn. 19). Nach unwidersprochen gebliebenen Pressemitteilungen ist der Staatsanwaltschaft bereits Ende Juli seitens der zuständigen Ministerialbeamten die Überlassung der gewünschten Informationen angeboten worden. Voraussetzung sollte nur ein schriftlicher Antrag sein. Da in einem Bundesministerium schon wegen des Prinzips der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung kein Beweismittelverlust zu befürchten ist, hätte die Staatsanwaltschaft einen solchen Antrag ohne weiteres und ohne jegliche Gefährdung ihres Ermittlungsverfahrens stellen können. Sie durfte und musste davon ausgehen, dass die beiden Bundesministerien sie im Wege der Amtshilfe in ihren Ermittlungen unterstützen würde. Für das scharfe Schwert einer Durchsuchung ist kein Anlass ersichtlich. Sie war nicht erforderlich und deshalb rechtswidrig. Das wird noch eine Rolle spielen, wenn von der Strafjustiz geklärt wird, ob die Veröffentlichung eines Teils des Durchsuchungsbeschlusses durch einen Betroffenen nicht in Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgt ist.


    Jetzt wissen wir natürlich alle, dass Olaf "Cum-EX" Scholz und sicher auch enge MitarbeiterInnen ein durchaus zweifelhaftes Verhältnis zur Finanzindustrie haben, und es mit der Verfolgung von Verstößen gegen die Steuergesetzgebung in der Vergangenheit nicht allzu genau genommen haben, wenn die Gesetzesbrecher über die richtigen politischen Beziehungen verfügten.


    Aber dass die €dU mittlerweile keine Hemmungen mehr davor hat, den Rechtsstaat zur Verfolgung politischer Gegner zu instrumentalisieren - selbst wenn es dabei nur um den Presserummel geht, den solche Aktionen verursachen und nicht um die tatsächliche Verfolgung und Bestrafung von MissetäterInnen - scheint mir ein Trend zu sein.

    In Berlin praktizieren die das jedenfalls auch schon seit längerem, und häufig ist die fdP ebenfalls gerne mit dabei, wenn es darum geht, missliebiges politisches Personal der Gegenseite mit Strafanzeigen zu traktieren. Dabei kommt dann zwar so gut wie nie eine tatsächliche Anklage heraus, aber wenn man die Ermittlungen zum Anfangsverdacht nur pressewirksam genug bekannt gibt, dann bleibt bei der Bürgerlichen Mitte natürlich der Eindruck hängen, dass da schon was dran sein müsse, wenn die Staatsanwaltschaft involviert ist.


    Das aller ätzendste daran ist der Umstand, dass es offenbar kein Schwein so richtig interessiert, wenn die korruptesten Diebe von allen häufig diejenigen sind, die am lautesten "Haltet den Dieb!" schreien.

  • US-Sanktionen spielen dann auch keine Rolle mehr ...


  • Ach, warum nicht mal ein bisschen Kriegstreiberei...

    U-Boote, Fregatten, Panzer - Bundesregierung genehmigte Militärausfuhren für Kriegsparteien in Nahost

    Ägypten, Katar und die Türkei sind in bewaffnete Konflikte im Jemen und Libyen verwickelt. Nach SPIEGEL-Informationen hat die Bundesregierung dennoch Rüstungsexporte in Milliardenhöhe an die drei Länder genehmigt.


    Im Koalitionsvertrag schwor die Große Koalition im Frühjahr 2018 noch, das heikle Thema Rüstungsexporte restriktiv anzugehen. An Länder, die in die Konflikte im Jemen und in Libyen involviert sind, sollte es keine Exporte geben. Im September 2021 ist von diesem Schwur nicht viel zu sehen in den Statistiken der genehmigten Rüstungsexporte.

    Die Bundesregierung hat Rüstungslieferungen in Höhe von fast vier Milliarden Euro genehmigt. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem SPIEGEL vorliegt. Demnach bewilligte die GroKo allein Ägypten Kriegsgerät im Wert von zwei Milliarden Euro, darunter U-Boote und Fregatten.

    Umstritten sind auch die Genehmigungen für Katar in Höhe von 731 Millionen Euro, unter anderem für »Leopard«-Panzer. Das Emirat ist nicht nur am Krieg im Jemen beteiligt, sondern spielt auch bei der Machtergreifung der Taliban in Afghanistan eine Rolle. Die Vereinigten Arabischen Emirate wurden von der Bundesregierung mit Ausfuhrgenehmigungen im Wert von rund 340 Millionen Euro bedacht.

    Die Ausfuhrgenehmigungen nach Saudi-Arabien betrugen über die gesamte Regierungszeit 457 Millionen Euro. Seit der Ermordung eines saudi-arabischen Journalisten hat die Bundesregierung ein Exportmoratorium verhängt. Seit Anfang dieses Jahres genehmigte sie dennoch Ausfuhren im Wert von gut zwei Millionen Euro. Da­zu zählen laut Antwort aus dem Bundeswirtschaftsministerium allerdings nur solche aus »regierungsamtlichen Gemeinschafts­programmen« sowie »Schutzausrüstung zur Verwendung auf zivilen Flughäfen«.

    Koalitionsverträge sind total überbewertet. Bald gibt's sowieso einen neuen.

  • Ich denke, dass er meint, dass der Westen dahingehend den Arsch voll bekommt, da außer noch mehr Tod und Zerstörung nichts erreicht wird und keine Siege im klassischen Sinne erreicht wurden/werden können.

  • Au contraire!


    Am besten läuft die Kriegswaffenproduktion, wenn überhaupt keiner gewinnt und der Krieg immer weiter geht.

    Für die Rüstungsinstrie/Kriegsgewinnler mag das stimmen, aber nicht an der "Heimatfront". Unpopuläre Kriege sorgen für zuviel Unmut in der Bevölkerung. Dann steigt der Druck auf die Politiker usw.. Wenn dann auch noch ein Abzug als Niederlage gewertet werden könnte.. Uiuiuiui

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