Lest Euch doch Mal die GRUNDRECHTE, die Ihr zitiert und schaut Euch die Beispiele an. Diese Beispiele sind größtenteils NICHT Teil des Grundrechts. Man kann eben NICHT überall hingehen. Und niemand regt sich darüber auf, nicht auf der Autobahn spazieren zu können, etc.
Darf man nicht auf einer Autobahn laufen? Wäre mir neu. Aber wenn das der Fall ist, dann ist es ein Beispiel für eine Einschränkung des Grundrechts der Freizügigkeit gemäß Artikel 11 Grundgesetz (wenn man Deutscher ist).