Also hier klingt das so, als wäre das abgedeckt:
https://www.bundesgesundheitsm…-impfung-astrazeneca.html
ZitatWer haftet bei Nebenwirkungen?
Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag eine Versorgung vom Land. Empfehlen die Länder auf Grundlage des STIKO-Beschlusses die Impfung von Astra Zeneca (also Impfung empfohlen ab 60 Jahre sowie nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung auch unter 60 Jahren), dann haften die Länder, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten.
Ich habe auch noch im Ohr, dass das bejaht wurde. Und streng genommen ist es ja auch Teil der Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Sie empfehlen für die Gruppe ja lediglich keine regelhafte Verimpfung von Vaxzevria.