Der SARS-CoV-2-Thread

  • Z.B. keine Quarantänepflicht wenn geimpfte Kontaktpersonen von Infizierten sind, oder Reiseeinschränkungen, Kontaktbeschränkungen (Wie viele Personen dürfen sich auf einem Haufen treffen)


    Also die Aufhebung der Quarantänepflicht ist sicherlich bei ausreichend hoher Sicherheit des Impfstoffs notwendig, wobei ich sie an einen negativen RT-PCR-Test knüpfen würde. Bei Reisen wird es vermutlich so sein, dass halt viele Länder, in die man reisen will, einen Impfnachweis verlangen werden. Was den Vorweis eines negativen Antigenschnelltest-Ergebnis bei der Rückkehr angeht, ist es dagegen genauso gelagert wie die Antigenschnelltests sonst: Diese Ausnahme ist vermutlich allein wegen dem Falschpositivanteil notwendig. Bei Kontaktbeschränkungen kann man gegen Treffen von vollständig Geimpften eigentlich nicht wirklich etwas einwenden. Allerdings kann man deren Versammlungsgrößen meines Erachtens auf jeden Fall weiter einschränken, denn hier geht es um die Signalwirkung gegenüber Dritten.

  • Kommt auch mal was neues😴über das nicht schon tausend mal diskutiert wurde und dann wieder von dir die gleich Leier kommt?

    1200px-La_giostra_di_piazza_Navona_2008_1110582.JPG


    Druck es dir aus und wedel dir damit auf dem Klo einen von der Palme.

    (du hast übrigens nutzenmaximierer vergessen)

  • Darf ich mal eine Lernfrage einwerfen?


    Es geht um die Frage der Kombination der Impfstoffe mit verschiedenen Wirkansätzen, Vektor und mRNA.


    Inzwischen wird die Kombination für Erst- und Zweitimpfung gemäß stiko ja möglich.

    Lässt sich damit auch als bestätigt ansehen, dass das für spätere Auffrischung/Booster/Neuimpfung mit auf Mutationen angepasste Impfstoffe gilt?


    Bei Vektorimpfstoffen ist ja wohl eher Neuentwicklung angesagt, inkl. Neuzulassung.

    Bei mRNA ist von Anpassung binnen wenigen Wochen ohne Neuzulassung die Rede.


    Bisher hatte ich es als große, noch offen stehende Frage verstanden, ob auch bei mit Vektorimpfstoffen immunisierten dann eine Neuimpfung mit mRNA möglich wäre.


    Danke

  • Inzwischen wird die Kombination für Erst- und Zweitimpfung gemäß stiko ja möglich.


    Nicht wirklich. Bei Vaxzevria ist das nur eine Ausnahme.


    https://www.rki.de/DE/Content/…rchiv/2021/16/Art_01.html


    Zitat

    Eine begonnene Grundimmunisierung muss nach derzeitigem Erkenntnisstand mit dem gleichen Produkt abgeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt für Personen im Alter < 60 Jahren, die bereits eine erste Impfung mit dem AstraZeneca-COVID-19-Impfstoff erhalten haben. Für diese Personen wird empfohlen, anstelle der 2. AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs 12 Wochen nach der Erstimpfung zu verabreichen. Hintergrund hierfür ist, dass der von einer 1-maligen Astra­Zeneca-Impfung ausgelöste Schutz nach 12 Wochen abzunehmen beginnt.


    Bei Vektorimpfstoffen ist ja wohl eher Neuentwicklung angesagt, inkl. Neuzulassung.

    Bei mRNA ist von Anpassung binnen wenigen Wochen ohne Neuzulassung die Rede.


    Bisher hatte ich es als große, noch offen stehende Frage verstanden, ob auch bei mit Vektorimpfstoffen immunisierten dann eine Neuimpfung mit mRNA möglich wäre.


    Ich dachte eigentlich bei beiden wird man ein vereinfachtes Zulassungsverfahren haben. Dass die Kombination der Impfstoffe irgendwie ein Problem für die Qualität des Impfschutzes darstellt, wird allgemein nicht erwartet. Aber es ist noch nicht über Studien belegt. Die Ständige Impfkommission hat ihre Empfehlung in Abwesenheit einer solchen Studienlage über die Risikobewertung getroffen.

  • Ach schau mal an, die EU-Kommission hat nicht nur die Initiative für die Gemeinschaftsbestellung von Deutschland, Frankreich, Italien und den Niederlanden übernommen, sondern auch gewisse vertragliche Rahmenbedingungen bezüglich Astrazeneca, die den Verhandlungsspielraum begrenzt haben:


    https://www.politico.eu/articl…t-lacked-teeth-documents/


    Zitat

    A possible reason for this lack of flexibility might stem from the fact that the Commission's AstraZeneca contract grew out of an earlier, preliminary agreement among France, the Netherlands, Germany and Italy, who had formed an alliance before the Commission stepped in to formally negotiate vaccine purchases for the bloc.


    EU diplomats have said that the liability and indemnity issues proved to be a challenge for Commission negotiators once they tried to turn the four countries' makeshift agreement into a more solid contract.


    "When we received the mandate from all member states ... a number of things were already fixed," the EU official said. "We were not able to start from a blank sheet, which explains why the AstraZeneca contract is different from commitments with other manufacturers."


    Ob das nun die angeblichen Vertragsschwächen erklärt, ist nicht klar. Also aus meiner Sicht angeblich, aber das wird ja vermutlich der Ausgang des Rechtsstreits mit Astrazeneca zeigen.

  • na aber nich unbegründete


    Nun die Begründung ist die Wirkung auf andere. Es ist nicht für jeden ersichtlich, dass sich Geimpfte zu einem größeren Treffen zusammenfinden und selbst wenn das ein Beobachter gesagt bekommt, kann die Person nicht entscheiden, ob es zutrifft. Aber sogar wenn der Beobachter das akzeptiert, würde ich die negative soziale Wirkung bejahen. Die Kontaktbeschränkung wird in ihrer Wirksamkeit unterlaufen, weil der Eindruck entsteht, dass sich Menschen (gefühlt) nicht mehr an die Regeln halten.

  • Nun die Begründung ist die Wirkung auf andere. Es ist nicht für jeden ersichtlich, dass sich Geimpfte zu einem größeren Treffen zusammenfinden und selbst wenn das ein Beobachter gesagt bekommt, kann die Person nicht entscheiden, ob es zutrifft. Aber sogar wenn der Beobachter das akzeptiert, würde ich die negative soziale Wirkung bejahen. Die Kontaktbeschränkung wird in ihrer Wirksamkeit unterlaufen, weil der Eindruck entsteht, dass sich Menschen (gefühlt) nicht mehr an die Regeln halten.

    Ist das jetzt deine eigene Meinung warum das gemacht werden sollte?

    Oder ist das der Versuch die Motivation die dahinter stecken könnte zu beschreiben?

    Oder ist das ne tatsächliche Einschätzung dessen, was die rechtlich schlüssige und verwendete Begründung ist? Wenn dann hätte ich da gerne noch die rechtliche Grundlage auf der das begründet wird, denn die sehe ich so nicht als gegeben.

  • Ist das jetzt deine eigene Meinung warum das gemacht werden sollte?


    Meine Meinung, warum es gemacht werden darf. Der gleiche Eingriff gilt schon die ganze Zeit für Menschen, die CoViD-19 durchgemacht haben. Die haben nach dem bisherigen Bild bei Reinfektionen auf jeden Fall ein Zeitfenster, in dem sie vor einer Neuinfektion geschützt sind, wie auch nach einer vollständigen Impfung. Vermutlich sogar sicherer geschützt, wenn die Impfstoffe nicht so gut wären. Die rechtliche Grundlage ist wie gesagt die Möglichkeit der Kontaktbeschränkung. Im Gesetz gibt es soweit ich weiß keinerlei Qualifikationen. Es ist die Ausnahme davon, die hergeleitet werden muss, aber meines Erachtens mittels der aufgezeigten Logik abgewehrt werden kann.


  • Weil es jetzt immer öfter und für immer mehr Menschen heißt "Astrazeneca-Impfstoff freigegeben".

    Freigegeben bedeutet hier auf eigenes Risiko und wer wirklich bleibenden Schaden davon trägt ist momentan der Depp. Nicht die feine englische Art die Leute zu solidarischem impfenimpfenimpfen anzuhalten und dann mit den Schultern zucken wenn dabei jemand über die Klinge springt. Da wären neun Milliarden Euro besser angelegt gewesen als bei der dreifach abbezahlten Lusthansa bei der wir jetzt nur einen Aufsichtsratsposten haben...

  • Kommt auch mal was neues😴über das nicht schon tausend mal diskutiert wurde und dann wieder von dir die gleich Leier kommt?

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    Druck es dir aus und wedel dir damit auf dem Klo einen von der Palme.

    (du hast übrigens nutzenmaximierer vergessen)

    Aber Jonny!


    Das war zwar mal wieder ein sehr durchdachter und sorgfältig argumentierter Beitrag von Dir, der erneut den unwiderlegbaren Beweis dafür erbringt, dass ich mir völlig haltloses Zeug aus den Fingern sauge - natürlich nur wenn ich es nicht von Dir abschreibe.


    Aber mit dem eigentlichen Thema hatte das jetzt irgendwie gar nichts zu tun. Da hätte man sich von einem der so viel Wert auf seine wissenschaftliche Ausbildung und seine allumfassende Belesenheit legt doch ein bisschen mehr Inhalt gewünscht.


    Immerhin - Schönes Karusell.

  • Meine Meinung, warum es gemacht werden darf. Der gleiche Eingriff gilt schon die ganze Zeit für Menschen, die CoViD-19 durchgemacht haben. Die haben nach dem bisherigen Bild bei Reinfektionen auf jeden Fall ein Zeitfenster, in dem sie vor einer Neuinfektion geschützt sind, wie auch nach einer vollständigen Impfung. Vermutlich sogar sicherer geschützt, wenn die Impfstoffe nicht so gut wären. Die rechtliche Grundlage ist wie gesagt die Möglichkeit der Kontaktbeschränkung. Im Gesetz gibt es soweit ich weiß keinerlei Qualifikationen. Es ist die Ausnahme davon, die hergeleitet werden muss, aber meines Erachtens mittels der aufgezeigten Logik abgewehrt werden kann.

    Alles klar, dann sind wir also einfach anderer Meinung zu nem Thema, dass nicht unser beider Fachgebiet ist. Nachdem keiner von uns anscheinend gerade Lust hat mit Paragraphen zu werfen, ja das mir zu viel Aufwand gerade, werden wir wohl bei unseren laienhaften, gefühlten "Wahrheiten" bleiben.

    Nur so viel, dass die Anzahl der noch nicht Infizierten und/oder Geimpften einen qualitativen Einfluss auf die Bewertung hat, wurde und wird ja nun doch auch schon von mehreren fachlich näheren Stellen geäußert. So zumindest meine Erinnerung, ganz ohne Quelle, auch da scheue ich nun den Aufwand, gefühlte Wahrheit ist doch einfach viel schöner.

    Wie die nicht mögliche rein äußerliche Feststellung des Impfstatus und damit einhergehende mögliche direkte Kontrolle mittels zB Aufforderung zum Vorzeigen eines entsprechenden Dokuments (Impfpass?) eine wirksame Eindämmung ver- oder behindert ist dann auch noch irgendwie erklärungsbedürftig. Und da einfach mal wieder nur auf die Dummheit der Bevölkerung zu verweisen reicht mir da, gefühlt, nicht (mehr) aus.

  • Dass die Kombination der Impfstoffe irgendwie ein Problem für die Qualität des Impfschutzes darstellt, wird allgemein nicht erwartet. Aber es ist noch nicht über Studien belegt.

    Und von der Qualität des Impfschutzes ab - sind Komplikationen o.ä. nicht denkbar, wie man es etwa von ungünstigen Medikamentenkombinationen kennt?

    Danke

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