Der SARS-CoV-2-Thread

  • Bin heute im Zuge einer Diskussion zu einem anderen Thema an Artikel 8 GG hängen geblieben:


    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    Das Recht zu Versammlungen in überdachten Räumen ist, für Deutsche, auch gesetzlich, nicht beschränkbar. Das geht nämlich gemäß Artikel 19 Absatz 1 nur wenn die Einschränkbarkeit explizit im GG erwähnt wird und allerlei Formalia beachtet werden. Sollte heißen, dass Deutsche sich in Innenräumen versammeln dürfen, solange sie friedlich und unbewaffnet sind.


    Hat da jemand Klagen, Urteile o.ä. dazu, wäre an dem Lesestoff interessiert.

  • Ansonsten ist das natürlich ein weiteres Zeichen, dass Astrazeneca in den USA keine Rolle für die Impfkampagne spielen wird.

    Was wird denn verimpft in den USA? Moderna?

    War über Ostern in der Natur und habe nur irgendwelche Meldungsfetzen mitbekommen. Stimmt es das Astra jetzt nur noch an über 60 Jährige gegeben werden darf obwohl es vorher genau andersrum war?

  • Bin heute im Zuge einer Diskussion zu einem anderen Thema an Artikel 8 GG hängen geblieben:


    Das Recht zu Versammlungen in überdachten Räumen ist, für Deutsche, auch gesetzlich, nicht beschränkbar. Das geht nämlich gemäß Artikel 19 Absatz 1 nur wenn die Einschränkbarkeit explizit im GG erwähnt wird und allerlei Formalia beachtet werden. Sollte heißen, dass Deutsche sich in Innenräumen versammeln dürfen, solange sie friedlich und unbewaffnet sind.


    Hat da jemand Klagen, Urteile o.ä. dazu, wäre an dem Lesestoff interessiert.

    kannst hier mal gucken https://www.gesetze-im-interne…sammlg/BJNR006840953.html



    spoiler alarm grundsätzlich sind immer die Einzelnormen bzw. die Abwägung der Rechtsgüter zu beachten.


    --

    Es gibt meherere Oberlandesgerichtsurteile dass das Demorecht vor den Infektionsgesetz steht ( zumindest in der momentaner pandamielage.


    Deswegen wundert mich das immer wieder, dass Politiker immer wieder Demoverbote erwirken wollen obwohl hier die Rechtslage anscheinend momentan ziemlich eindeutig ist

  • https://www.welt.de/politik/de…cht-neuen-Rekordwert.html


    Aufschlussreich ist die aktualisierte Statistik vor allem aus einem Grund: der Impfbilanz. Gemessen an der nun deutlich erhöhten Liefermenge, fällt die Impfbilanz wesentlich schlechter aus als noch am Montag angegeben. Statt 90 Prozent wurden den offiziellen Angaben zufolge nun nur rund 75 Prozent der gelieferten Dosen verimpft. Das entspricht rund 4,9 Millionen nicht verabreichten Dosen – ein neuer Negativrekord.

    Ob der tatsächliche Impfrückstau wirklich so viel höher ist, wie die neuen Zahlen nahelegen, ließ das Ministerium in seiner Stellungnahme unbeantwortet. Möglich ist, dass über die Feiertage nicht alle Impfungen gemeldet wurden. Für einen großen Rückstau spricht hingegen, dass einige Kommunen ihre Impfzentren über Ostern komplett schlossen.

  • Das kenn ich, es ging mir ja gerade darum, dass Artikel 8 gesetzliche Eingriffe nur für Versammlungen unter freiem Himmel vorsieht. Der Abschnitt II (§§ 5 mit 13) des Versammlungsgesetzes, der sich mit Versammlungen in geschlossenen Räumen befasst, füllt da lediglich die Beschränkungen "friedlich und unbewaffnet" mit Leben und erwähnt die Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18; für § 5 Nr. 4 muss man den Begriff "friedlich" schon weit denken.

    spoiler alarm grundsätzlich sind immer die Einzelnormen bzw. die Abwägung der Rechtsgüter zu beachten.

    Die Einzelnnorm beachten? Schon klar, der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...

    Was mach der Verwaltungsrichter der über ein Verbot einer Versammlung in Geschlossenen Räumen erkennen muss? Kommt das Verbot auf Grundlage einer Verordnung (untergesetzliche Rechtsnorm) zustande muss er selbst entscheiden, wird ein Gesetz ins Feld geführt kann er dem BVerfG im Zuge der konkreten Normenkontrolle vorlegen ob das mit Art 8 GG konform geht.

    Bei Grundrechtskollisionen im Zuge praktischer Konkordanz wird es dann in geschlossenen Räumen interessant...

  • Der Anteil 35-59-Jähriger relativ zur Gruppe ab 60 ist jetzt viel größer. Das sind Leute, die viele Wochen ein Intensivbett belegen, bevor sie entweder versterben oder doch noch genesen.

    Ein schlauer Virologe würde jetzt sagen, dass wir unseren Maßnahmenkatalog doch an die ICU-Plätze koppeln sollten...


    Tatsächlich ist es völlig einleuchtend, dass das mit der Intensivbettenbelegung ordentlich in die Hose gehen könnte aufgrund der längeren Verweildauer der durchschnittlichen Patienten. Ob die Todeszahlen ähnlich stark anwachsen wie im Dezember, das glaube ich fast nicht (hoffe es auch nicht), aber wenn du schon 2 Wochen mit Beatmung auf der Intensiv warst, dann bist du unter Umständen physisch über einen längeren Zeitraum (wenn nicht bis ans Lebensende) eingeschränkt und schleppst am Ende auch noch ein gewaltiges Trauma mit dir rum.

  • Das kenn ich, es ging mir ja gerade darum, dass Artikel 8 gesetzliche Eingriffe nur für Versammlungen unter freiem Himmel vorsieht. Der Abschnitt II (§§ 5 mit 13) des Versammlungsgesetzes, der sich mit Versammlungen in geschlossenen Räumen befasst, füllt da lediglich die Beschränkungen "friedlich und unbewaffnet" mit Leben und erwähnt die Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18; für § 5 Nr. 4 muss man den Begriff "friedlich" schon weit denken.

    Die Einzelnnorm beachten? Schon klar, der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...

    Was mach der Verwaltungsrichter der über ein Verbot einer Versammlung in Geschlossenen Räumen erkennen muss? Kommt das Verbot auf Grundlage einer Verordnung (untergesetzliche Rechtsnorm) zustande muss er selbst entscheiden, wird ein Gesetz ins Feld geführt kann er dem BVerfG im Zuge der konkreten Normenkontrolle vorlegen ob das mit Art 8 GG konform geht.

    Bei Grundrechtskollisionen im Zuge praktischer Konkordanz wird es dann in geschlossenen Räumen interessant...

    https://www.bundestag.de/resou…/WD-3-092-20-pdf-data.pdf


    4.2.3.1. Grundsatz
    Ein absolutes Versammlungsverbot dürfte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
    nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig sein. Das Bundesverfassungsgericht geht hierzu
    in ständiger Rechtsprechung von folgendem Grundsatz aus:
    „[E]in Versammlungsverbot [...] setzt als ultima ratio [...] voraus, dass das mildere Mittel der
    Auflagenerteilung ausgeschöpft ist. [...] Auch insofern gilt, dass die Gefahrenprognose auf
    erkennbaren Umständen beruhen muss. Ein bloßer Verdacht und Vermutungen reichen nicht aus.



    In zwei aktuellen Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht diesen Grundsatz auf die Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch Maßnahmen des Infektionsschutzes angewandt. In

    10 VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020, 5 V 553/20, juris, Rn. 39 (Hervorhebung durch Autor).
    11 VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. April 2020, 1 B 35/20, juris, Rn. 11 (Hervorhebung durch Autor).
    12 Siehe nur BVerfG, BayVBl 2001, 624 (625). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung
    WD 3 - 3000 - 092/20
    Seite 7
    beiden Fällen hat es die Versammlungsverbote aufgehoben und die Behörden zu einer Neuentscheidung verpflichtet.13 Die Beschlüsse stützen sich dabei vor allem darauf, dass die Behörden
    es unterlassen haben, mildere Mittel zu einem Verbot zu prüfen:


  • Das hat auch nichts mit der drinnen/ draussen Unterscheidung i.S.d. Art.8 GG zu tun. Die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes wirft auch nur einmal den Begriff kollidierenden Verfassungsrechts auf.





    Es gibt meherere Oberlandesgerichtsurteile dass das Demorecht vor den Infektionsgesetz steht ( zumindest in der momentaner pandamielage.


    Deswegen wundert mich das immer wieder, dass Politiker immer wieder Demoverbote erwirken wollen obwohl hier die Rechtslage anscheinend momentan ziemlich eindeutig ist

    hat auch nichts mit Versammlungen drinnen zu tun, aber es wäre schon spannend wie ein Oberlandesgericht sich in die Verwaltungsgerichtsbarkeit einmischt. Da hat es eigentlich überhaupt nicht mit zu mischen.

  • Der Unterschied zwischen " freien himmel " und Räumen ist grundsätzlich der, dass man im Freien NICHT kontrollieren wieviele Leute letztendlich kommen.

  • NTV: Eigentlich soll man mRNA und Vektorimpfstoff NICHT mischen, aber die STIKO sagt im Tierversuch hätten das einige überlebt, könnte man probieren ...


    ... würde ich nach der Ansage nicht unbedingt.

    Das Marketing sagt, es sei sogar total supidupi. Die unterschiedlichen Immunisierungsmechanismen würden sogar für einen noch umfassenderen Schutz sorgen. Eigentlich voll das Glück, dass AZ aus dem Rennen ist. Sonst wäre uns dieser Superschutz fast durch die Lappen gegangen.

  • https://www.welt.de/wirtschaft…endert-sich-im-April.html

    Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde bis zum 30. April 2021 verlängert.


    Ergänzt wird sie um eine Verpflichtung der Arbeitgeber, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen.

    Das ging aber schnell.


    Ich mein, ist ja nicht so, dass das viele Betriebe schon gemacht haben. Insbesondere die großen Industrieunternehmen. Schon aus Selbsterhaltung. Keiner hat Bock geschlossen zu werden, weil auf einmal Mitarbeiter Corona haben.

    Trotzdem. Das Mitarbeiter zusammen im Pausenraum sitzen und gemeinsam Essen, oder zusammen ne Raucherpause in Raucherunterständen machen, soll ja doch so in dem ein oder anderen Betrieb bis jetzt vorkommen.


    Also Astrazeneca hat geliefert, nicht mehr im März aber immerhin in Kalenderwoche 13 und damit sollten sie knapp nach Ende des ersten Quartals zumindestens das Ziel von 30 M Dosen eingehalten haben.


    Ansonsten denke ich so langsam sollte auch die Zahl der Todesfälle wieder ansteigen. Wegen der jüngeren betroffenen Gruppen dauert es vermutlich etwas länger bis die Patienten auf den Intensivstationen versterben, aber es sind jetzt schon drei Wochen seit dem erneuten Anstieg der Fälle. Andererseits war die Inzidenz ja wohl anfangs auch bei den Kindern besonders hoch, da werden wenige sterben. Vielleicht dauert es also noch etwas, weil die Kinder es erstmal an ihre Eltern und andere Erwachsene weitergeben mussten, die ein höheres Risiko für einen tödlichen Verlauf haben.

    Ich vermute, die Todeszahlen werden sich eher mit 2-3 Wochen Verzug an den Intensivpatienten orientieren, denn als an Inzidenzen.


    Wäre natürlich schön, wenn gar nicht groß was passiert, weil die Hauptrisikogruppen geimpft sind. Dazu müsste man natürlich wissen, wie viel Prozent der bisherigen Toten auf die Gruppen die jetzt schon geimpft sind zurückgehen.


    edit2: Ok Wemir hat oben eine Altersverteilung aus den Intensivstationen gepostet. Von den 80 Jährigen mit Corona mag zwar ein höherer Anteil als in anderen Altersgruppen ins Krankenhaus kommen, aber das wird anscheinend komplett durch die schiere Masse der 60-80 jährigen die es gibt, wettgemacht. Und 60-80 Jährige sind bis jetzt ja wohl noch nicht wirklich geimpft.

    Ich mache mir die im Forum zu diesem Thema mehrheitlich geäußerte Meinung nicht zu eigen und wiederspreche ihr hiermit ausdrücklich!

    Einmal editiert, zuletzt von Adelheid ()

  • Ich finde das auch wenig erbaulich zu sagen im Freien steckt man sich nicht an und der Virus hält keine lange UV-Strahlung aus, wenn dich jemand anhustet geht die ganze Theorie flöten...


    ... statistisch werden es im Sommer sicher weniger, aber das Virus schleppen wir auch durch den Sommer.

  • Sagt mal..

    Weis jemand wie das nun mit dem simplen beim Hausarzt ist?


    Und wenn man schon im aImpfzentrum gemeldet ust,von denen aber seit Wochen nix hört (obwohl innerhalb von 2 Wochen ein Termin versprochen wurde)

    Kann man da dann zum Hausarzt oder muss man bei Schnarchhausen warten?

  • Ich habe gestern ein Rezept abgeholt, das war nach 1 Stunde Praxisöffnung, da waren die sichtlich durchs Telefon genervt - man stelle sich vor ganztägig immer Leuten dasselbe zu erzählen, nebenbei die Praxis schmeißen und das Impfen machen sie nach Feierabend in ihrer Freizeit.

  • Ich habe gestern ein Rezept abgeholt, das war nach 1 Stunde Praxisöffnung, da waren die sichtlich durchs Telefon genervt - man stelle sich vor ganztägig immer Leuten dasselbe zu erzählen, nebenbei die Praxis schmeißen und das Impfen machen sie nach Feierabend in ihrer Freizeit.

    Ich hab grade angerufen.

    Sie hat mir erzählt sie haben den Impfstoff da müssen nun aber eine Proritätenliste erstmal machen.

    So ein bullshit.


    Die wissen doch wer gehört in Kat. 1 und 2 und wer davon kommt soll geimpft werden bus es alle ist.

    Deutschland... furchtbar!

    Dass hier alles ordentlich sein soll ist ja schön.

    Aber man kann es auch echt manchmal übertreiben.

    Da liegt der Impfstoff und wir lösen erstmal BahnsteigkartenBahnsteigkarte schreiben Listen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!