Bin heute im Zuge einer Diskussion zu einem anderen Thema an Artikel 8 GG hängen geblieben:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Das Recht zu Versammlungen in überdachten Räumen ist, für Deutsche, auch gesetzlich, nicht beschränkbar. Das geht nämlich gemäß Artikel 19 Absatz 1 nur wenn die Einschränkbarkeit explizit im GG erwähnt wird und allerlei Formalia beachtet werden. Sollte heißen, dass Deutsche sich in Innenräumen versammeln dürfen, solange sie friedlich und unbewaffnet sind.
Hat da jemand Klagen, Urteile o.ä. dazu, wäre an dem Lesestoff interessiert.