Liegt vielleicht auch daran, dass der durchschnittliche IQ in den Villen-Gegenden höher ist.
Lassen sie dich deshalb nicht dort wohnen?
Liegt vielleicht auch daran, dass der durchschnittliche IQ in den Villen-Gegenden höher ist.
Lassen sie dich deshalb nicht dort wohnen?
Lassen sie dich deshalb nicht dort wohnen?
Dazu schweige und genieße ich lieber :).
Gott, ist das schlecht. 😂
Coronavirus SARS-CoV-2 wird durch elektrische Spannung deaktiviert
Zugegeben, dass klingt auf den ersten Blick recht schräg. Wollen nur hoffen, dass jetzt keiner meint, in die Steckdose fassen zu müssen, oder irgendwelche Populisten dazu aufrufen..
Wer ohne 3G kommt wird erst mal getazert.
Wer ohne 3G kommt wird erst mal getazert.
Und ich dachte, 5G reicht um einem das Hirn weg zu brutzeln..
Wer ohne 3G kommt wird erst mal getazert.
Man kann ja so einen extra Eingangsbereich machen:
Coronavirus SARS-CoV-2 wird durch elektrische Spannung deaktiviert
Zugegeben, dass klingt auf den ersten Blick recht schräg. Wollen nur hoffen, dass jetzt keiner meint, in die Steckdose fassen zu müssen, oder irgendwelche Populisten dazu aufrufen..
Und deshalb der Chip im Impfstoff. Hat nichts mit Kontrolle zu tun. Der soll bloß das Virus inaktivieren.
Und deshalb der Chip im Impfstoff. Hat nichts mit Kontrolle zu tun. Der soll bloß das Virus inaktivieren.
Die Halbleiterkrise ergibt so jedenfalls Sinn.
Jemand schrieb neulich bei Fefe, dass ein ihm bekannter Anlagenbauer fabrikneue Kühlschränke aufkauft, um die Chips da rauszuholenden.
Vielleicht lohnt sich häufigeres Obduzieren ja doch...
Ein anderer MA dieses Unternehmens antwortet, dies sei nicht der Fall. Klingt aber genrell nicht ganz abwegig. E-Schrott könnte dann derzeit auch teurer werden.
https://www.bild.de/politik/in…-nicht-77768838.bild.html
Die Gesundheitsminister hatten am Mittwoch mehrheitlich beschlossen, dass es für Verdienstausfälle, die wegen einer angeordneten Quarantäne entstehen, für die meisten ungeimpften Arbeitnehmer spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung mehr geben soll. Greifen soll dies für alle Personen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (41, CDU) hatte erklärt, es gehe nicht um Druck, sondern auch um Fairness.
Doch während der Staat die Regeln für ungeimpfte Normal-Bürger massiv verschärft, sind Staatsdiener, die Beamte sind, von der Verschärfung ausgenommen.
Heißt: „Insofern sind die Beamtinnen und Beamten von den Beschlüssen der Gesundheitsminister in der Tat zunächst nicht betroffen.“
Grund für die Ausnahme: Die Beamten-Bezahlung ist gesetzlich geregelt. Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes reiche nicht aus, um das Besoldungsgesetz zu umgehen.
Aus GroKo-Kreisen heißt es gegenüber BILD, dass eine Änderung der Beamten-Bezahlung „sich wohl nicht einfach durch eine Verordnung durchsetzen“ ließe, sondern „das jeweilige Besoldungsgesetz geändert werden“ müsste. Doch das hat enorm höhe Hürden.
Der Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger (50), will die Frage der Lohnfortzahlung vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Gegenüber BILD sagte Aiwanger: „Ich lasse das verfassungsrechtlich prüfen.“ Er glaube nicht daran, dass diese Entscheidung der Gesundheitsminister durchsetzbar sei.
„Meine Sorge ist, dass Leute zum Lügen gezwungen werden“, sagte Aiwanger weiter. „Wenn sie ehrlich sind, bekommen sie kein Geld, wenn sie ein Rückenleiden erfinden, schon
Nun, offenbar ist die Frage wohl eher, warum sie bisher die gesetzlichen Vorschriften nicht angewandt haben. Seit wann gibt es denn keine Quarantäne mehr für Geimpfte?
https://www.rki.de/SharedDocs/…AQ_Liste_Allgemeines.html
Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen, ebenso wie Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte und symptomatische COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind (für Definition „vollständig geimpft“ siehe FAQ “Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als geschützt?“).
Nach bisherigem Kenntnisstand gilt diese Ausnahme von der Quarantäne für die aktuell in Deutschland zugelassenen und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoffe. Diese Ausnahme gilt ebenfalls nur, wenn es sich hierbei NICHT um die Exposition gegenüber den Virusvarianten Beta (B.1.351) oder Gamma (P.1) handelt. Dann sind eine Quarantäne der vollständig geimpften sowie genesenen Kontaktpersonen immer empfohlen.
Bis zum 21. Tag nach Exposition zu dem SARS-CoV-2-Fall sollte ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome) erfolgen. Entwickelt die Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich in eine Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen.
Hinsichtlich der Quarantäne-Maßnahmen für geimpfte Patientinnen und Patienten in medizinischen Einrichtungen sowie für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen siehe Organisatorische und personelle Maßnahmen für Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen während der COVID-19-Pandemie.
Der Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger (50), will die Frage der Lohnfortzahlung vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Gegenüber BILD sagte Aiwanger: „Ich lasse das verfassungsrechtlich prüfen.“ Er glaube nicht daran, dass diese Entscheidung der Gesundheitsminister durchsetzbar sei.
Klingt stark und nach Macher, allerdings reicht Chef der Freien Wähler sein nicht aus um eine abstrakte Normenkontrolle zu erzwingen.
Voraussetzungen
Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sind in dieser Verfahrensart nicht antragsberechtigt. Der Antrag ist nicht fristgebunden. Es kommt auch nicht auf die Verletzung eigener Rechte des Antragstellers an.
naja es würde sich um eine Verfassungsbeschwerde handeln
naja es würde sich um eine Verfassungsbeschwerde handeln
Dann darf der Hubsi erstmal aufzeigen wie genau er persönlich betroffen ist und den gesamten Verwaltungsgerichtsweg durchklagen, und dann hat er vielleicht Glück, dass das BVerfG mehr dazu schreibt als o.u. .
Also die Logik hinter der bisherigen teilweisen Nichtanwendung von Infektionsschutzgesetz § 56 Absatz 1 scheint zu sein, dass die Voraussetzungen, dass man die empfohlene Impfung auch wirklich erhalten kann, erst seit kurzem gegeben sind:
https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=228&jahr=2021
ZitatSeit einigen Wochen stehen ausreichende Mengen Impfstoff zur Verfügung, um allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland eine Impfung gegen COVID-19 an-bieten zu können. Impfwillige Personen können flächendeckend, niedrigschwellig und ohne Wartezeiten eine Impfung gegen COVID-19 erhalten. Personen, für die eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt, erhalten nach dem IfSG als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer aus Risikogebieten aufgrund der flächendeckenden Verfügbarkeit von Impfangeboten zukünftig keine Entschädigung auf Kosten der Allgemeinheit, wenn im Falle eines Tätigkeitsverbots bzw. einer Quarantäneanordnung kein vollständiger Impfschutz vorliegt. Personen mit vollständigem Impfschutz unterliegen im Übrigen grundsätzlich keiner Quarantänepflicht mehr.
Insofern ist es eigentlich "Kulanz" (man könnte auch sagen fehlende Gesetzestreue), dass man erst ab 1. November gedenkt sich an das bestehende Recht zu halten:
ZitatDie Länder werden spätestens ab dem 1. November 2021 denjenigen Personen keine Entschädigungsleistungen gemäß § 56 Absatz 1 IfSG mehr gewähren, [...]
Denn ich wüsste nicht, dass es eine gesetzliche Grundlage für die gegenwärtige Nichtanwendung von Satz 4 gibt, wenn man die Bedingungen nun für erfüllt ansieht. In dem Beschluss wird nichts von der Aufhebung irgendwelcher Ausnahmereglungen gesagt.
Vielleicht sollte da mal jemand öffentlichkeitswirksam klagen.
Dann darf der Hubsi erstmal aufzeigen wie genau er persönlich betroffen ist [...]
Dass es nicht geimpft ist und vor hat, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren, kann er doch bestimmt glaubhaft machen.
Dass es nicht geimpft ist und vor hat, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren, kann er doch bestimmt glaubhaft machen.
Na dann reicht es natürlich zu beweisen, dass das Ausbleiben der Lohnfortzahlung zwingend zu einer Infektion führt.
Kinderspiel
Da war doch noch was.
Ein paar Wochen rum Drosten war mal wieder im Coronavirus-Update-Podcast. Ich sehe, dass er in den Medien zitiert wird mit "die Zahlen sehen übel aus" und mir scheint das wird fälschlich auf den Stand bei den Impfungen bezogen, meines Erachtens spricht er aber über die gegenwärtige Impfrate. Ich nehme an, wenn er bei der Frage, wie man die erhöhen kann, auf die Politik verweist, denkt er an Impfpflichten. Glaube aber nicht, dass sich da etwas bewegen wird. Ich denke auch der Impfstoff für die Kinder von 11 runter kommt zu spät und vermutlich würden den sowieso nicht viele in Anspruch nehmen. Kommt es zu einem größeren Ausbruchsgeschehen wird die Impfrate vermutlich nochmal hochgehen, vielleicht würde so ein Effekt die Restdurchseuchung abmildern. Aber insgesamt bezweifle ich, dass es irgendeinen großen Wurf gibt, man muss vermutlich die Grundmaßnahmen bis ins nächste Jahr schleppen und darüberhinausgehende Maßnahmen, von lokalen Impfungswüsten mal abgesehen, wird man sich zu Ungunsten der Krankenversorgung ersparen.
Ansonsten frage ich mich, ob ich schon zu raus bin oder das auch früher missverstanden hätte, denn sie sprechen über einen Gefängnisausbruch in Texas und ich dachte sie meinen einen Ausbruch aus dem Gefängnis.
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