Der Pandemie-Thread

  • Und von der Qualität des Impfschutzes ab - sind Komplikationen o.ä. nicht denkbar, wie man es etwa von ungünstigen Medikamentenkombinationen kennt?


    Alle wirksamen Komponenten sollten ja längst abgebaut sein, wenn nach Wochen die Zweitimpfung ansteht. Aber dieser Zeitabstand liegt auch bei einem Vielfachen der Halbwertzeit vieler Medikamente, würde da also auch völlig genügen. Das Immunsystem ist (hoffentlich) noch aktiv, aber mit unterschiedlichen Antigenen ist es ja ständig konfrontiert. In diesem Fall ist das Antigen, das mit dem mRNA-Impfstoff gegeben wird, fast identisch und von dem kleinen Unterschied erhofft man sich eher eine Verbesserung des Impfschutzes.


  • Also hier klingt das so, als wäre das abgedeckt:


    https://www.bundesgesundheitsm…-impfung-astrazeneca.html


    Zitat

    Wer haftet bei Nebenwirkungen?


    Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag eine Versorgung vom Land. Empfehlen die Länder auf Grundlage des STIKO-Beschlusses die Impfung von Astra Zeneca (also Impfung empfohlen ab 60 Jahre sowie nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung auch unter 60 Jahren), dann haften die Länder, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten.


    Ich habe auch noch im Ohr, dass das bejaht wurde. Und streng genommen ist es ja auch Teil der Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Sie empfehlen für die Gruppe ja lediglich keine regelhafte Verimpfung von Vaxzevria.

  • Und? Was sagt er da so?


    Also es ist nicht so lang, man kann sich die Antwort anhören. Im Prinzip sagt er, was schon bekannt ist, anfänglich wurden Betten gemeldet, die den Kriterien für ein Intensivbett nicht entsprechen, meistens fehlt der zugehörige Personalschlüssel für den Betrieb. (Einen finanziellen Anreiz für die Meldung nennt er nicht.) Er meint eigentlich erst ab Oktober hätte das Register den wirklichen Zustand der Intensivmedizin wiedergespiegelt. Und dann haben wir seiner Einschätzung nach durch die Last des CoViD-19-Ausbruchs Ende 2020 2000 betriebsfähige high care-Betten durch Personalausfall eingebüßt. Er erzählt noch mehr, zum Beispiel wie die Notfallreserve zu verstehen ist.

  • Alles klar, dann sind wir also einfach anderer Meinung zu nem Thema, dass nicht unser beider Fachgebiet ist.


    Der Grad, zu dem es nicht unser Fachgebiet ist, mag sich unterscheiden.


    Nachdem keiner von uns anscheinend gerade Lust hat mit Paragraphen zu werfen, ja das mir zu viel Aufwand gerade, werden wir wohl bei unseren laienhaften, gefühlten "Wahrheiten" bleiben.


    Ich sehe keinen Sinn darin, weil ich die Vorstellung, dass diese Situation eindeutig gesetzlich geregelt ist, für falsch halte. Ich denke mal da wird lediglich sowas stehen wie, wenn epidemische Lage von nationaler Tragweite dann Kontakteinschränkung. Und das ja auch erst seit sie das Gesetz mit diesem CoViD-19-Paragraphen verschandelt haben. Wie auch immer. Natürlich wird es eine Angemessenheitsanforderung geben. Und da die Situation von Geimpften genauso wie die von kürzlich Genesenen anders ist, muss das gewürdigt werden. Genau da ist man im Bereich von rechtlichen Argumenten und das ist eben meines für die Kontakteinschränkungen. Also es würde mich sehr wundern, wenn du einen Automatismus der Ausnahme dieses Personenkreises von Maßnahmen in dem Gesetz finden kannst. Das wäre für mich eine dramatische legislative Fehlleistung.


    Nur so viel, dass die Anzahl der noch nicht Infizierten und/oder Geimpften einen qualitativen Einfluss auf die Bewertung hat, wurde und wird ja nun doch auch schon von mehreren fachlich näheren Stellen geäußert.


    Das ist ja eine andere Frage. Da geht es um die epidemiologische Bewertung des Bevölkerungszustands. Scheint mir allerdings etwas redundant das als Erwägungskriterium zu sehen, weil das sind genau die Überlegungen, die am Ende zur Aufhebung der epidemische Lage von nationaler Tragweite führen werden.


    Wie die nicht mögliche rein äußerliche Feststellung des Impfstatus und damit einhergehende mögliche direkte Kontrolle mittels zB Aufforderung zum Vorzeigen eines entsprechenden Dokuments (Impfpass?) eine wirksame Eindämmung ver- oder behindert ist dann auch noch irgendwie erklärungsbedürftig.


    Du meinst, ich sollte als Bürger das Recht haben jederzeit von jemandem, der sich nicht an die Maßnahmen hält, die Vorlage eines Impfnachweises zu verlangen, um zu kontrollieren, ob die Person das darf?


    Und da einfach mal wieder nur auf die Dummheit der Bevölkerung zu verweisen reicht mir da, gefühlt, nicht (mehr) aus.


    Verstehe nicht, was das mit Dummheit zu tun hat. Es ist eher so, dass ich Menschen, die, käme es zu so einer Ausnahmereglung, hinter jeder größeren Versammlung von Menschen eine Gruppe von (ausschließlich) Geimpften vermuten, für überaus - sagen wir - treuherzig halten würde.

  • Im Podcast Die Idee, erklärt Christian Karagiannidis, das ist der wissenschaftliche Leiter des DIVI-Intensivregisters, warum das Register im letzten Jahre zuerst höhere Kapazitäten ausgewiesen hat. Ab 14m40s antwortet er auf mehrere kursierende Anwürfe:


    https://www.ndr.de/media/audio…c6-83c7-be1b483d59f7.json

    Im Prinzip sagt er, was schon bekannt ist, anfänglich wurden Betten gemeldet, die den Kriterien für ein Intensivbett nicht entsprechen, meistens fehlt der zugehörige Personalschlüssel für den Betrieb. (Einen finanziellen Anreiz für die Meldung nennt er nicht.) Er meint eigentlich erst ab Oktober hätte das Register den wirklichen Zustand der Intensivmedizin wiedergespiegelt. Und dann haben wir seiner Einschätzung nach durch die Last des CoViD-19-Ausbruchs Ende 2020 2000 betriebsfähige high care-Betten durch Personalausfall eingebüßt. Er erzählt noch mehr, zum Beispiel wie die Notfallreserve zu verstehen ist.

    Und das soll man jetzte einfach glauben? Die Grenze für die Freihaltepauschale steht ja nun mal als finanzieller Anreiz gesetzlich fest und lässt sich bei einigen Kliniken auch unmittelbar nach deren Einführung in den Daten wiederfinden. Ist er auf diese konrekten Fälle auch eingegangen?


    Warum sollte man in einer gewinnorientierten Unternehmung etwas anderes erwarten, als dass man diese buchalterischen Kniffe anwendet. Wenn ab 75% Auslastung Zuschüsse gezahlt werden, halte ich die Auslastung auch entsprechend in diesem Rahmen. Schechte Unternehmer sind die, die darauf nicht reagiert haben. Kliniken müssen gewinn machen. Naiv ist, wer meint, das ausgerechnet hier der Kostendruck nicht wirkt.

  • Der Part "obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung" macht mich stutzig, da find ich in Bayern erstmal nix (1/2 Std investiert).


  • vielleicht stimmt ja auch beides: es gibt personalausfälle (über die anscheinend niemand sprechen möchte) und einen unternehmerischen kostendruck. beide hypothesen ließen sich imo mit einer differenzierten darstellung der daten überprüfen - aber diese differenzierten daten gibt es anscheinend beim divi nicht. daher nochmal der hinweis, dass dieser umstand nicht kritisiert wird und man sich daher ggf. mit glaubensfragen beschäftigt. folgend eine imo gute aktuelle übersicht (ndr.de)


  • Der Grad, zu dem es nicht unser Fachgebiet ist, mag sich unterscheiden.

    Geistreiche Erkenntnis.


    Du meinst, ich sollte als Bürger das Recht haben jederzeit von jemandem, der sich nicht an die Maßnahmen hält, die Vorlage eines Impfnachweises zu verlangen, um zu kontrollieren, ob die Person das darf?

    Ka wo du das nun rausliest.. aber ok... streng genommen hast du das Recht. Also bitteschön, was auch immer dir das nun bringen mag.


    Wenn dein Problem ist, dass du nicht jedem direkt ansiehst zu welcher Gruppe er gehört und du daher wohl irgendwie ne Bedrohung für dich aufbaust, da du ja dann nicht wissen kannst wem du dich nähern kannst, dann ist da die einfachste Lösung: Wennsd die Leit ned kennst und ned woast woransd bei dene bist, dann bleibst einfach weg von dene.



    Es ist eher so, dass ich Menschen, die, käme es zu so einer Ausnahmereglung, hinter jeder größeren Versammlung von Menschen eine Gruppe von (ausschließlich) Geimpften vermuten, für überaus - sagen wir - treuherzig halten würde.

    Ah ok, also nicht weil die Bevölkerung zu dumm ist, sondern weil sie zu uneinsichtig, verschlagen und geradezu böswillig ist. Gutes Menschenbild.

  • Und das soll man jetzte einfach glauben? Die Grenze für die Freihaltepauschale steht ja nun mal als finanzieller Anreiz gesetzlich fest und lässt sich bei einigen Kliniken auch unmittelbar nach deren Einführung in den Daten wiederfinden. Ist er auf diese konrekten Fälle auch eingegangen?


    Also, dass er den finanziellen Anreiz nicht erwähnt, kann bedeuten, dass er das nicht für den Grund hält. Ich habe es aber so interpretiert, dass Karagiannidis die Krankhausbetreiber nicht bezichtigen wollte, bewusst mehr Betten als verfügbar angegeben zu haben, um zu profitieren. War mir nur aufgefallen, dass er diese Begründung nicht genannt hat.


    Was den Anreiz an sich angeht, scheint mir das jetzt auch nicht unbedingt schlecht investiertes Geld gewesen zu sein, wenn es dafür gesorgt hat, dass möglichst viele Krankenhäuser schnell am Intensivregister teilnehmen. Da viele durch die vorsorgliche Umstellung auf erwartete CoViD-19-Fälle zudem in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, muss das auch nicht komplett als Profit rausgetragen worden sein.

  • Der Part "obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung" macht mich stutzig, da find ich in Bayern erstmal nix (1/2 Std investiert).


    Hm, also direkt habe ich nur das hier für Niedersachsen gefunden:


    https://www.praxis-leinhausen.de/aktuelles.html


    Zitat

    Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung dieser STIKO Empfehlung keine Bedenken gegen die Verwendung des Impfstoffs Vaxzevria von Astra-Zeneca auch bei Personen unter 60 Jahren bestehen, sofern diese vollständig über alle damit verbundenen Risiken, insbesondere die Möglichkeit des Auftretens einer Sinusvenenthrombose, aufgeklärt wurden, und sie sich dennoch freiwillig für die Impfung entscheiden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, handelt es sich um eine empfohlene Impfung im Sinne von §§ 20 Abs. 3, 60 Abs. 1 S. 1 Nr.1 IfSG und es besteht bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein Anspruch auf Versorgung bei Impfschaden nach § 60 IfSG gegen das Land Niedersachsen.


    Es scheint mir wahrscheinlich, dass alle Länder sich von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission leiten lassen, aber du kennst dein Lokalregime besser.

  • vielleicht stimmt ja auch beides: es gibt personalausfälle (über die anscheinend niemand sprechen möchte) und einen unternehmerischen kostendruck. beide hypothesen ließen sich imo mit einer differenzierten darstellung der daten überprüfen - aber diese differenzierten daten gibt es anscheinend beim divi nicht. daher nochmal der hinweis, dass dieser umstand nicht kritisiert wird und man sich daher ggf. mit glaubensfragen beschäftigt. folgend eine imo gute aktuelle übersicht (ndr.de)

    Ganz sicher stimmt beides. Die Personalsituation war ja auch erwartet, könnte aber möglicherweise damit verschärft worden sein. Der Auslastungsanstieg durch Kapaztätsabbau lässt sich aber wohl kaum in seiner Plötzlichkeit damit erklären, genausowenig wie der zeitliche Zusammenfall mit der eingeführten Grenze.

    Das allein ist kein Problem und erst recht noch kein Grund, dass einige daraus ableiten, wir hätten es mit einem Phantom zu tun. Nur wenn man die Zahlen vorsätzlich so interpretiert, dass die Kausalität verschleiert wird, wer wird sich dann wohl bestätigt fühlen? Außerdem gehen dadurch wesentliche Aspekte verloren, um richtig gegenzusteuern. In diesem Fall bräuchte man die flexiblem Kapazitäten als zusätzliche Kennzahl, die offensichtlich auch zügig einsetzbar sind. Gegen das Hoch und runterfahren wäre auch geneell nichts einzuwenden.

  • Ganz sicher stimmt beides. Die Personalsituation war ja auch erwartet, könnte aber möglicherweise damit verschärft worden sein. Der Auslastungsanstieg durch Kapaztätsabbau lässt sich aber wohl kaum in seiner Plötzlichkeit damit erklären, genausowenig wie der zeitliche Zusammenfall mit der eingeführten Grenze.

    Das allein ist kein Problem und erst recht noch kein Grund, dass einige daraus ableiten, wir hätten es mit einem Phantom zu tun. Nur wenn man die Zahlen vorsätzlich so interpretiert, dass die Kausalität verschleiert wird, wer wird sich dann wohl bestätigt fühlen? Außerdem gehen dadurch wesentliche Aspekte verloren, um richtig gegenzusteuern. In diesem Fall bräuchte man die flexiblem Kapazitäten als zusätzliche Kennzahl, die offensichtlich auch zügig einsetzbar sind. Gegen das Hoch und runterfahren wäre auch geneell nichts einzuwenden.

    bin ich bei dir - korrelation und kausalität werden leider auch oft verwechselt :S
    wenn das divi sich transparenz auf die fahnen schreibt, müssten sie folgerichtig auch den schlüssel "kapazität" in die einzelkennzahlen personal, material und räumlichkeiten aufschlüsseln.

  • Ja gut, wenn die Praxis Leinhausen die oberste LAndesgesundheitsbehörde in Niedersachsen ist, wirst dein Lokalregime schon kennen ;- )

  • Ja gut, wenn die Praxis Leinhausen die oberste LAndesgesundheitsbehörde in Niedersachsen ist, wirst dein Lokalregime schon kennen ;- )


    Mein Schluss wäre, dass das eher interne Kommunikation ist, zum Beispiel an die Arztpraxen, die sich auch für solche Haftungsfragen interessieren. Ich weiß nicht, ob was auch immer die oberste Landesgesundheitsbehörde in Niedersachsen ist, diese Aussage auf ihrer Internetseite oder so stehen hat.


    Nicht mein Lokalregime übrigens. Du kannst schonmal zwei Länder von der Liste nehmen.

  • Also wenn ich darüber nachdenken würde mich mit Vaxzevria impfen zu lassen und diese Sorge hätte, dann könnte man sicherlich eine Anfrage an die entsprechende oberste Landesgesundheitsbehörde stellen. Der andere Aspekt ist, wie großzügig diese Haftungsregel überhaupt ausgestaltet ist. Vielleicht lohnt sich aus der eigenen Perspektive diese Absicherung völlig ungenügend. Dann wäre es wohl sinnvoll auf die Impfung zu verzichten, wenn man schon darüber nachdenkt, dass man sich gegen diese Eventualität absichern muss.

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