Ein feuchter Traum für die Freunde der inneren "Sicherheit".
Nein. Da wird man das Grundgesetz ändern müssen. Es wird auch um die Grundrechte gehen. Dabei könnte man notstandsfeste Grundrechte bestimmen, etwa die Meinungsfreiheit. Ein Verlust von Grundrechten wird damit nur auf das begrenzt, was zur Krisenbewältigung für einen kurzen Zeitraum nötig ist. ... Wir trauen Soldaten zu, dass sie im Ausland verantwortungsvoll im Rahmen der Mandatsausübung mit dem Thema Waffeneinsatz umgehen. Aber wir erlauben ihnen nicht, im Inland den Verkehr zu regeln. Wenn wir die Möglichkeit eines Ausnahmezustandes schaffen, dann sollte man auch über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren reden.